AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Pressemitteilung vom 11.07.2026
Region
Freie Fahrt mit dem E-Scooter – aber ohne Risiko
E-Scooter sind im Alltag vieler Städte angekommen, doch nicht jedes Online-Angebot ist für deutsche Straßen geeignet. Vor dem Kauf zählen nicht allein Preis, Reichweite und Leistung. Entscheidend sind die Betriebserlaubnis, der Versicherungsschutz und die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Symbolbild. (KI-generiert)Region. E-Scooter gehören längst zum Straßenbild. Viele Anbieter werben im Internet mit leistungsstarken Modellen, höheren Geschwindigkeiten und günstigen Preisen. Allerdings darf nicht jeder online angebotene Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist deshalb auf wichtige Kriterien beim Kauf hin.

Für die Nutzung auf öffentlichen Straßen benötigt ein E-Scooter eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Zudem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Fehlen ABE oder Versicherungsschutz, darf der Scooter nur auf eingefriedeten Privatgrundstücken gefahren werden.

Voraussetzung für die ABE ist unter anderem, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs 20 km/h nicht überschreitet. Modelle mit höherer bauartbedingter Geschwindigkeit gelten rechtlich nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeuge. Für sie gelten andere Anforderungen.

ABE ist Voraussetzung für die Nutzung
Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird vom Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA, auf Antrag des Herstellers für einen bestimmten Fahrzeugtyp erteilt. Der Hersteller muss sich um diese Zulassung kümmern. Fehlt die ABE, können Käufer sie meist nicht selbst nachträglich beantragen.

Besonders bei günstigen Importmodellen ohne erreichbaren Ansprechpartner in der Europäischen Union bleibt eine Anfrage beim Hersteller oft ohne Erfolg. Zwar kann in einzelnen Fällen eine Einzelgenehmigung nach einer technischen Prüfung möglich sein. Dieser Weg ist jedoch mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden.

Vor allem Angebote aus dem Ausland oder von unbekannten Online-Marktplätzen sollten daher genau geprüft werden. Ohne nachweisbare ABE ist der Betrieb im öffentlichen Verkehr nicht erlaubt.

Versicherungsplakette nur mit ABE
Neben der Betriebserlaubnis ist für die Fahrt auf öffentlichen Straßen eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch eine Versicherungsplakette, die am E-Scooter angebracht werden muss.

Eine solche Plakette stellt das Versicherungsunternehmen jedoch nur aus, wenn eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN, und eine ABE vorliegen. Günstige Modelle aus dem Internet besitzen häufig keinen Nachweis über eine ABE. Sie können daher in der Regel auch nicht versichert werden.

Wer einen E-Scooter ohne gültige Betriebserlaubnis fährt, muss mit Folgen rechnen. Für eine fehlende ABE drohen ein Bußgeld von 70 Euro und die Untersagung der Weiterfahrt. Zudem beschlagnahmt die Polizei das Fahrzeug in vielen Fällen.

Fehlt außerdem das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen, kann der Straftatbestand des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung erfüllt sein. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Punkte im Fahreignungsregister des KBA in Flensburg.

Typenschild vor dem Kauf prüfen
Ob ein E-Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, lässt sich auch am Typenschild erkennen. Es weist darauf hin, dass für das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt und die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllt sind.

Fehlt das Typenschild, rät die Verbraucherzentrale vom Kauf ab. Käufer sollten vor allem auf die Straßenzulassung achten und nicht nur Preis oder Reichweite vergleichen. Eine weitere Orientierung bietet die vom KBA veröffentlichte Liste der Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge. Dort lässt sich prüfen, ob ein bestimmtes Modell bereits über eine ABE verfügt.

Auch bei der angegebenen Geschwindigkeit ist Aufmerksamkeit nötig. Modelle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h unterliegen anderen rechtlichen Vorgaben. Wer sie ohne die notwendigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum nutzt, muss mit Bußgeldern und möglicherweise strafrechtlichen Folgen rechnen.

Prüfzeichen reichen nicht aus
Ein CE-Kennzeichen ersetzt keine Straßenzulassung. Es bestätigt lediglich, dass grundlegende europäische Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Daraus folgt nicht automatisch, dass der Scooter auf deutschen Straßen gefahren werden darf.

Auch TÜV-Siegel sind nur dann aussagekräftig, wenn sie tatsächlich von einer Prüfstelle vergeben wurden. Im Zweifel sollte die Echtheit eines Prüfzeichens anhand der Zertifizierungsnummer überprüft werden.

Darüber hinaus empfiehlt die Verbraucherzentrale einen Blick in das europäische Safety-Gate-Portal. Dort finden sich Informationen über gefährliche Produkte und Rückrufe. Aufgeführt werden unter anderem E-Scooter, die wegen fehlerhafter Akkus mit Brandgefahr oder wegen Mängeln an den Bremsen beanstandet wurden. Gerade bei unbekannten Modellen kann diese Prüfung vor Fehlkäufen und Sicherheitsrisiken schützen.

Anleitung und Ansprechpartner beachten
Sicherheits- und Nutzungshinweise sollten in deutscher Sprache vorliegen. Fehlt eine verständliche Bedienungsanleitung, können Fehlbedienungen entstehen. Dadurch steigen die Risiken für Brände, Unfälle und Verletzungen. Zudem können sich aus fehlenden Informationen Gewährleistungsansprüche ergeben.

Beim Kauf empfiehlt die Verbraucherzentrale, auf einen innerhalb der Europäischen Union erreichbaren Hersteller oder Händler zu achten. Das erleichtert die Kontaktaufnahme bei Fragen, Mängeln oder Problemen mit dem Fahrzeug.

Wichtige Kriterien vor dem Kauf sind eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis, ein vorhandenes Typenschild, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, ein erreichbarer Ansprechpartner in der Europäischen Union sowie eine deutschsprachige Bedienungsanleitung. Zusätzlich sollten Käufer das Safety-Gate-Portal auf Warnungen und Rückrufe prüfen und CE-Kennzeichen oder TÜV-Siegel nicht mit einer Straßenzulassung verwechseln. Weitere Informationen zu den Regeln für E-Scooter bietet die Website der Verbraucherzentrale. (PM/bearbeitet durch Red)
Pressemitteilung vom 11.07.2026 www.ak-kurier.de