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| Pressemitteilung vom 03.08.2026 |
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| Region |
| Gerichtsurteil: Unklare Klauseln in 1&1 Unlimited-Tarifen unwirksam |
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| Ein aktuelles Gerichtsurteil sorgt für Klarheit bei Mobilfunktarifen mit unbegrenztem Datenvolumen. Die Verbraucherzentrale NRW hat erfolgreich gegen den Telekommunikationsanbieter 1&1 geklagt. |
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Koblenz. Im Mittelpunkt der Klage standen unklare Vertragsklauseln in den sogenannten Unlimited-Tarifen, die nach Ansicht der Verbraucherschützer irreführend waren. Das Oberlandesgericht Koblenz erklärte die Klauseln wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unzulässig (Urteil vom 30.07.2026, Az. 2 UKl 4/25). Die Revision wurde nicht zugelassen.
Die Verbraucherzentrale NRW argumentierte, dass Kunden, die einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen abschließen, darauf vertrauen dürfen, dass diese Leistung ohne Einschränkungen erbracht wird. "Es kann nicht sein, dass ein Anbieter mit 'unbegrenzt' wirbt und dann durch die Hintertür doch Begrenzungen einführt", erklärte ein Sprecher der Verbraucherzentrale.
Das Gericht folgte dieser Argumentation und erklärte die betreffenden Klauseln für unwirksam. Damit wird 1&1 verpflichtet, die Vertragsbedingungen anzupassen und klarer zu formulieren. Laut Urteil müssen die Tarife nun tatsächlich uneingeschränkte Datennutzung ermöglichen, wie ursprünglich versprochen.
Die Entscheidung könnte Signalwirkung für andere Anbieter haben, die ähnliche Klauseln in ihren Verträgen verwenden. Kunden sollten jedoch weiterhin aufmerksam bleiben und bei Zweifeln die Vertragsbedingungen genau prüfen. (PM/KI/Red) |
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| Pressemitteilung vom 03.08.2026 |
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