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| Nachricht vom 20.08.2026 |
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| Mordprozess Amy Lopez: Gutachter hält 81-Jährigen für voll schuldfähig |
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| Am zweiten Verhandlungstag im Mordprozess um die US-amerikanische Studentin Amy Lopez hat der psychiatrische Sachverständige vor dem Landgericht Koblenz sein Gutachten erstattet – er sieht den 81-jährigen Angeklagten als uneingeschränkt schuldfähig an. Zuvor hatten die Ermittler der Cold-Case-Einheit geschildert, wie eine über drei Jahrzehnte alte Spur den Fall doch noch aufklärte. |
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Koblenz. Heute (20. August 2026) wurde beim Schwurgericht des Landgerichts Koblenz der aufsehenerregende Prozess wegen des Mordes an der amerikanischen Studentin Amy Lopez fortgesetzt. Vom Beginn des Prozesses am 18. August 2026 und vom Verlauf des ersten Prozesstages hatten die Kuriere ausführlich berichtet. Um Wiederholungen zu vermeiden und sich stärker auf den heutigen Verhandlungstag konzentrieren zu können, sei auf den Bericht zum ersten Verhandlungstag verwiesen; Einzelheiten zu dem brutalen Mord sind diesem Artikel zu entnehmen: https://www.ww-kurier.de/artikel/174591-der-mord-an-der-amerikanischen-touristin-amy-lopez-wird-beim-schwurgericht-in-koblenz-verhandelt
Im Mittelpunkt des heutigen Geschehens standen Mitglieder jener Abteilung des Polizeipräsidiums, die ungeklärte Verbrechen aufzuklären versucht und sich „Cold Case Unit" nennt. Mit Spannung wurde zudem das psychiatrische Gutachten erwartet, das zu den Paragrafen 20 und 21 StGB (Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit) vorgetragen werden sollte.
Akribische Ermittlungsarbeit brachte den Durchbruch
Zunächst waren die Ermittler erschienen, dank deren akribischer Arbeit und starkem Engagement der Fall „Amy Lopez" über 30 Jahre nach der Tat aufgeklärt werden konnte. Sie schilderten, dass am Leichnam von Amy Lopez auf der Haut und auf Kleidungsstücken Hautpartikel festgestellt werden konnten, die mit Klebestreifen abgezogen wurden. Da die Spuren nach den damaligen DNA-Analysen nicht zugeordnet werden konnten, wurden sie asserviert. Nach der Untersuchung durch das Hessische Landeskriminalamt blieben von rund 1.600 Spuren vier übrig.
Da der Angeklagte bereits wegen mehrerer Sexualdelikte vorbestraft war – unter anderem war er 1999 wegen der versuchten Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Koblenz zu sieben Jahren Haft verurteilt worden –, wurde auch von ihm eine Speichelprobe genommen, die er freiwillig und ohne richterlichen Beschluss abgab. Seine bereits in den 1990er-Jahren gespeicherte DNA war wegen der gesetzlichen Löschfristen nicht mehr verfügbar. Die neue Probe ergab durch inzwischen leistungsfähigere DNA-Analysen eine Übereinstimmung mit den Spuren, die am Leichnam von Amy Lopez gefunden worden waren. Nach dieser Feststellung wurde gegen den Angeklagten ein Haftbefehl beantragt, der in einer Seniorenresidenz in der Nähe von Koblenz vollstreckt wurde. Bei seiner Festnahme habe sich der Angeklagte nicht sehr überrascht gezeigt; man habe den Eindruck gewinnen können, dass er darauf gewartet habe, dass endlich alles vorbei sei – so schilderten es die Beamten.
Ein Zeuge berichtete, dass das General-von-Aster-Zimmer, in dem die Leiche von Amy Lopez aufgefunden wurde, sehr verdreckt und vermüllt gewesen sei und man angenommen habe, dass dort häufig Obdachlose übernachteten.
Anschließend wurden Lichtbilder vom Tatort und vom Leichnam des Opfers zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht, die jedoch aus Pietätsgründen nicht öffentlich in Augenschein genommen wurden.
Der psychiatrische Sachverständige erstattete sein Gutachten
In seinem Gutachten erklärte der Sachverständige zunächst, dass der Angeklagte bei den beiden Explorationen, die er mit ihm durchführte, klar im Denken und orientiert gewesen sei. Der Angeklagte habe ihm auch erzählt, dass er den Mord bei einem Seelsorger gebeichtet habe, weil er damit abschließen wollte. Der Angeklagte sei nicht depressiv und hege auch keine Suizidgedanken. In den letzten Jahren habe er in Parallelwelten gelebt; seine sexuellen Vorlieben und sein Fetisch für Reizwäsche hätten mit zunehmendem Alter keine Rolle mehr gespielt.
Bei dem Angeklagten lägen keine wahnhaften psychischen Störungen vor, auch keine Schizophrenie, kein Verfolgungswahn, keine kognitiven Störungen und kein Alkoholabhängigkeitssyndrom. In seiner Sexualpräferenz und im Bereich der Paraphilie seien keine Störungen von Krankheitswert erkennbar.
Gutachter: Angeklagter ist voll schuldfähig
Im Hinblick auf die Paragrafen 20 StGB (Schuldunfähigkeit) und 21 StGB (verminderte Schuldfähigkeit) hatte der Gutachter eine klare Meinung: Der Angeklagte sei vollumfänglich schuldfähig, da er die Vergewaltigung geplant und unter anderem bei der Opfersuche Handschellen und ein Messer zur Ausübung der Tat mit sich geführt habe. Es liege kein einziges Eingangsmerkmal für die Anwendung des Paragrafen 20 StGB vor. Somit erübrigten sich weitere Ausführungen zu den Paragrafen 21, 63, 64 und 66 StGB.
Nach Beendigung des Gutachtens gab der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin bekannt, dass angesichts der weitgehend erhobenen Beweise eine baldige Erledigung des Verfahrens möglich sei. Angedacht ist, dass am 26. August 2026 die Plädoyers gehalten werden könnten und am 28. August 2026 das Urteil verkündet werden könnte. Sollte es dazu kommen, könnten die bereits festgesetzten Fortsetzungstermine am 1., 3., 7. und 9. September 2026 aufgehoben werden. Die Kuriere werden auf jeden Fall vom weiteren Verlauf und dem Urteil in dem Verfahren berichten.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
(Sprachliche Prüfung und Quellenabgleich mit KI-Unterstützung. Verantwortlich für den Inhalt: die Redaktion.) |
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