| AK-Kurier |
| Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen |
|
| Pressemitteilung vom 21.08.2026 |
|
| Region |
| Baum- und Heckenschnitt: Was Hobbygärtner in Rheinland-Pfalz wissen müssen |
|
| Der Herbst steht vor der Tür, und viele Gartenbesitzer fragen sich, ob sie ihre Bäume und Hecken noch rechtzeitig schneiden dürfen. Haus & Grund Rheinland-Pfalz klärt über die gesetzlichen Regelungen auf und räumt mit einigen Missverständnissen auf. |
|
Mainz. Viele Gartenbesitzer sind verunsichert, wann sie ihre Hecken und Bäume schneiden dürfen. Besonders die Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes, die das Schneiden von Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September untersagt, sorgt immer wieder für Diskussionen. Doch wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland-Pfalz betont, ist ein schonender Form- und Pflegeschnitt auch in diesem Zeitraum erlaubt. "Sehr wohl erlaubt ist nach demselben Bundesnaturschutzgesetz jedoch ausdrücklich ein schonender Form- und Pflegeschnitt, beispielsweise um den Zuwachs der Pflanzen regelmäßig im Zaum zu halten," erklärt Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Landesverbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Auch kranke Pflanzen, wie vom Buchsbaumzünsler befallene Hecken, dürfen jederzeit entfernt werden.
Hobbygärtner sollten sich nicht durch ungenaue Informationen verunsichern lassen. "Hier sollten sich Gartenbesitzer bei der Ausübung ihres schönen Hobbys keinesfalls ein schlechtes Gewissen einreden lassen," so Schönfeld weiter. Die meisten Hobbygärtner achten ohnehin darauf, dass keine Vögel nisten, bevor sie einen Schnitt durchführen.
Auch der Obstbaumschnitt ist ganzjährig erlaubt, wobei speziell Süßkirschen bevorzugt im Sommer geschnitten werden sollten. Zudem rät Haus & Grund Rheinland-Pfalz, Misteln, die hauptsächlich an Obstgehölzen vorkommen, zu entfernen, da sie nicht unter Naturschutz stehen und ihren Wirtsbaum schädigen können.
Besondere Unsicherheiten bestehen beim Fällen von Bäumen, insbesondere wenn deren Standsicherheit gefährdet ist. In vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz gibt es Baumschutz-Satzungen, die genau regeln, welche Baumarten geschützt sind und welche Maßnahmen bei einer Fällung erforderlich sind. (PM/KI/Red) |
|
| Pressemitteilung vom 21.08.2026 |
www.ak-kurier.de |
|
|
|
|
|
|