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| Nachricht vom 18.09.2026 |
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| Betzdorfer Fußgängerzone: Brandruine muss doch abgerissen werden |
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| Die Brandruine in der Betzdorfer Fußgängerzone muss offenbar doch abgerissen werden. Der Hausbesitzer hatte im Juli einen Eilantrag gegen den Rückbau eingereicht, dem zunächst stattgegeben wurde. Nun gibt es eine neue Entscheidung. |
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Betzdorf. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz in dieser Woche mitteilt, hat es den Eilantrag gegen den Rückbau des leer stehenden Brandhauses in Betzdorf abgelehnt. Der Landkreis Altenkirchen hatte dem Eigentümer gegenüber im Juni 2026 angeordnet, die durch ein Feuer beschädigte Gebäudehälfte aus Sicherheitsgründen abreißen zu lassen. Das Feuer war im Januar 2024 im Gebäudeteil einer Doppelhaushälfte ausgebrochen; diese wurde in der Folge bereits abgerissen. Die benachbarte Haushälfte wurde ebenfalls stark beschädigt und ist seit dem Feuer unbewohnbar. Die Kreisverwaltung Altenkirchen forderte daher den Besitzer auf, die auf seinem Grundstück verbliebene Gebäudehälfte "aufgrund von erheblichen Bedenken betreffend deren Standsicherheit unverzüglich zurückzubauen", wie das Koblenzer Verwaltungsgericht im Juli mitteilte.
Der Eigentümer wiederum hatte gegen den angeordneten Rückbau einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Koblenz gestellt. Diesem wurde zunächst stattgegeben, da die Erfolgsaussichten des Widerspruchs gegen den verfügten Rückbau offen seien, wie es damals vom Verwaltungsgericht hieß: "Zwar spreche sehr viel dafür, dass das Gebäude nicht mehr den Anforderungen an die Standsicherheit genüge. Ob dies allerdings im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null einen vollständigen Rückbau des gesamten Gebäudes gebiete, weil damit eine konkrete Gefahr für die Sicherheit von Leib oder Leben von Personen, die sich insbesondere in der Betzdorfer Fußgängerzone aufhielten, einhergehe, könne anhand der dem Gericht zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht abschließend beantwortet werden." Ebenso sei nicht abschließend geklärt, ob gegebenenfalls andere Maßnahmen als ein Abriss ausreichten, um Gefahren abzuwehren.
Gebäude ist nicht mehr standsicher
Nun aber seien "veränderte Umstände eingetreten", so die Koblenzer Richter. Die Kreisverwaltung Altenkirchen habe eine fachliche Beurteilung der Standsicherheit des Gebäudes vorgelegt. Letztendlich habe diese eine erneute Entscheidung des Gerichts gerechtfertigt. Das Gebäude ist demnach nicht mehr standsicher. Dies folge aus der jetzt vorgelegten sachverständigen Stellungnahme, der zufolge das Gebäude einsturzgefährdet sei. Die Stabilität des Gebäudes könne in seiner Gesamtstruktur auch nicht mehr hergestellt werden. In dem Zusammenhang macht das Gericht auch dem Hausbesitzer Vorwürfe: Der habe nach dem Brand des benachbarten Hauses nicht die aus seiner Eigentümerstellung folgende Verantwortung übernommen, von dem Gebäude ausgehende Gefahren durch geeignete Maßnahmen abzuwehren. Jetzt sei das Haus in einem Zustand, in dem es nur noch abgerissen werden kann, vor allem, weil es in der Fußgängerzone von Betzdorf steht.
Wie die Kreisverwaltung Altenkirchen dazu mitteilt, hatte sie dem Eigentümer zwischenzeitlich eine einwöchige Frist gesetzt, in der er die Möglichkeit hatte, seinerseits den Rückbau zu veranlassen. Diese Möglichkeit habe er nicht genutzt. Der Landkreis hat daher die Ersatzvornahme, also den Rückbau des Gebäudes, beauftragt. Der Abriss erfolgt nach Angaben der Kreisverwaltung voraussichtlich ab der Kalenderwoche 40 (28. September bis 4. Oktober 2026). (rm) |
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| Nachricht vom 18.09.2026 |
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