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Pressemitteilung vom 24.09.2026
Region
Trinkwasser-Sparverordnung für Friesenhagen und Oberasdorf
Wegen des niedrigen Wasserstands in den Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein gelten ab dem 26. September Einschränkungen für die Trinkwassernutzung. Betroffen sind Teile von Friesenhagen und der Niederfischbacher Ortsteil Oberasdorf.
Symbolbild.Kirchen. In der Ortsgemeinde Friesenhagen - mit Ausnahme von Wildenburg und Bahnhof Wildenburg - sowie in Oberasdorf ist die Nutzung von Trinkwasser für bestimmte Zwecke ab dem 26. September 2026 verboten. Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) hat dazu eine Trinkwasser-Sparverordnung erlassen.

Untersagt sind unter anderem das Befüllen privater Pools, Wasserbehälter und Brunnen sowie das Bewässern von Rasen und Ziergärten. Auch das Autowaschen, die Flächenreinigung mit Hochdruckreinigern sowie die Bewässerung von Sportplätzen und ähnlichen Grünanlagen fallen unter das Verbot.

Ausnahmen gibt es für Gemüsegärten: Sie dürfen während der Abend- und Morgenstunden sparsam und nur im unbedingt notwendigen Rahmen gegossen werden. Auch die Pflege von Gräbern auf Friedhöfen und die Bewässerung von Neuanpflanzungen bleiben in diesem Umfang möglich.

Hintergrund der Regelung ist der weiterhin niedrige Wasserstand in den Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein (WVS). Die Verbandsgemeinde Kirchen bezieht den größten Teil ihres Wassers über den Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen vom Aggerverband. Dessen Wasserreserven machen derzeit keine Einschränkungen erforderlich. In Friesenhagen und Oberasdorf beziehen die Verbandsgemeindewerke jedoch zusätzlich Wasser vom WVS. Deshalb wird die Trinkwassernutzung dort eingeschränkt. Die Verbandsgemeinde weist darauf hin, dass Wassersparen grundsätzlich sinnvoll ist.

Die Verordnung gilt zunächst bis zum 16. Oktober und kann bei Bedarf verlängert werden. PM/Red
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