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| Nachricht vom 02.10.2026 |
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| VG Altenkirchen-Flammersfeld: Bürgermeister-Wahl schon am Horizont sichtbar |
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| Kinder, wie die Zeit vergeht: Gerade ist die am 1. Januar 2020 „geborene“ Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld so richtig in die Puschen gekommen, steht schon die nächste Wahl deren Bürgermeisters an. Denn die (erste) Amtszeit des Stelleninhabers Fred Jüngerich endet am 31. Dezember 2027. |
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Altenkirchen. Fred Jüngerich wird auf jeden Fall in die Geschichte der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld eingehen. Er ist der erste Bürgermeister der am 1. Januar 2020 fusionierten Gebietskörperschaften, die aus den ehemaligen selbstständigen Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld entstand. So ist es ein Leichtes zu errechnen, wann seine achtjährige Amtszeit als Wahlbeamter endet. Am 31. Dezember 2027, also in rund 15 Monaten, ist „Schluss“, haben die Wahlberechtigen zwischen Helmeroth und Willroth zuvor die Möglichkeit, einen Nachfolger zu bestimmen. Der Rat der großen VG legte in seiner jüngsten Sitzung am späten Donnerstagnachmittag (1. Oktober) ohne Widerspruch fest, der Aufsichtsbehörde (ADD) den Urnengang am Sonntag, 11. April, 2027 vorzuschlagen. Für eine eventuelle Stichwahl wird Sonntag, 2. Mai, 2027 ins Auge gefasst. An diesen beiden Terminen wird bereits entschieden, wer Nachfolger von Landrat Dr. Peter Enders wird, dessen Amtszeit bereits am 31. August 2027 Geschichte wird. Zwingend muss die Stelle des Bürgermeisters öffentlich ausgeschrieben werden. Nach einstimmiger Auffassung der Zusammenkunft wird der ebenfalls genehmigte Entwurf im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde, auf der VG-Homepage sowie in den Social-Media-Kanälen der VG inklusive der dem Bewerbermanagement-System der Verwaltung angeschlossenen Online-Stellenportalen sowie in der Rhein-Zeitung (Ausgaben Altenkirchen, Neuwied, Westerwald, Ahrweiler) veröffentlicht.
Containeranlage als Übergangslösung
Das Gremium brachte darüber hinaus zahlreiche Entscheidungen auf den Weg – Breitbandausbau: Der Kostenteilung für den Glasfaserausbau für noch nicht versorgte Adressen (Förderantrag 2.0 im Rahmen des Förderprogramms „Graue Flecken“) wurde zugestimmt, so dass auf die VG und die Ortsgemeinden jeweils Kosten in Höhe von 476.448,66 Euro zukommen (einstimmig); ärztliche Versorgung: Gewährt wurde eine Förderung in Höhe von 500 Euro monatlich vom 1. Januar 2027 an für maximal zwei Jahre der Gemeinschaftspraxis Krämer/Flohr/Georg-Nies (Altenkirchen) für die Einstellung eines Weiterbildungsassistenten gemäß der „Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld“; Kindertagesstätten: Nichts einzuwenden hatte der Rat gegen die Anmietung einer Containeranlage mit zwei Räumen zur vorübergehenden Unterbringung von zwei Gruppen während der energetischen Sanierung der Kindertagesstätte „Traumland“ in Altenkirchen-Honneroth, die geschätzten Kosten für die Übergangslösung belaufen sich auf rund 100.000 Euro.
Neue Kita in Neitersen wird teuer
Ebenfalls rund 100.000 Euro für eine Containeranlage müssen einkalkuliert werden, um zwei Gruppen der Kita „Kunterbunt“ in Flammersfeld während der energetischen Sanierung unterzubringen, wozu das Gremium seinen Segen gab. Der Neubau der Kita in Neitersen - die alte an der Schulstraße platzt aus allen Nähten – wird nach derzeitigem Stand inklusive Außenanlagen und Parkflächen rund 9,41 Millionen Euro verschlingen, wie die Ratsmitglieder erfuhren, wogegen sie nichts einzuwenden hatten und zudem ihr Okay zur Vorentwurfsplanung einschließlich der Stellplätze gaben. Fördermittel können beim Land und Kreis beantragt werden. Bei den ersten Überlegungen außen vor gelassen, sollen bei der gerade laufenden Sanierung der Sporthalle der Pestalozzi-Grundschule in Altenkirchen doch noch Fenster- und Außentüranlagen erneuert werden, wofür grünes Licht erteilt wurde. Kosten in Höhe von 115.000 Euro stehen im Raum, eine Förderung ist in Höhe von 15 Prozent möglich.
Drehleiter der Feuerwehr in der Werkstatt
Richtig ins Geld geht die nach zehn Betriebsjahren gesetzlich vorgeschriebene Hauptprüfung mit umfangreichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Drehleiter des Löschzugs Altenkirchen der VG-Feuerwehr. Einstimmig genehmigte der Rat eine Eilentscheidung, die Jüngerich gemeinsam mit den Beigeordneten getroffen hatte und die zusätzliche Reparaturkosten in Höhe von 85.214 Euro beinhaltete. Die „Schwachstellen“ des Einsatzfahrzeuges waren erst bei der vollständigen Demontage festgestellt worden. Der Auftrag für die eigentliche Prüfung war für 36.415 Euro an die Drehleiter-Werkstatt Beitel & Stier GmbH (Kandel) vergeben worden, die sich nunmehr auch um die Reparaturen kümmert. Der Löschzug verfügt für den Fall des Falles derzeit über ein Ersatzfahrzeug für die Sicherstellung des Brandschutzes. Eine Jugendfeuerwehr wird auch unter Dach des Löschzuges Neitersen gegründet, wofür die VG einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 Euro, so das einstimmige Votum, an den Förderverein des Löschzuges überweist. Die VG-Werke möchten künftig ihr Eigenkapital ein wenig vermehren, indem sie es gewinnbringend anlegen. Das ist bis zu einer Höhe von 1,6 Prozent des Restbuchwertes des Anlagevermögens erlaubt. Einstimmigkeit herrschte: Für den Betriebszweig Wasserwerk soll künftig in der jeweiligen Kalkulation eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 0,8 bis 1,0 Prozent des Restbuchwertes vorgesehen, für den Betriebszweig Abwasserbeseitigungseinrichtung eine mit einem Zinssatz von 0,4 bis 0,6 Prozent des Restbuchwertes angestrebt werden.
Private Maßnahmen unterstützen
Künftig will die VG laut mehrheitlich positiver Auffassung des Gremiums (Gegenstimmen aus Reihen der AfD-Fraktion) private Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung finanziell unterstützen und damit einen Anreiz für eine klimaresiliente Gestaltung privater Grundstücke und Gebäude schaffen. Dafür stehen pro Jahr 30.000 Euro bereit. Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der VG, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Gefördert werden können: Umwandlung bestehender Schottergärten in Pflanzgärten, Entsiegelung von Flächen und Einsatz von versickerungsfähigem Material, Dach- und Fassadenbegrünung, Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -versickerung. (vh) |
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