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| Nachricht vom 02.10.2026 |
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| Region |
| Altenkirchener Innenstadt: Marktplatz und Kirchpassage erhalten mehr Licht |
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| Darf es ein bisschen mehr Licht in der Altenkirchener Innenstadt sein? Ja, denn der Stadtrat sprach sich für eine bessere Ausleuchtung der Kirchpassage und des Marktplatzes in dunklen Zeiten aus. Die Aufträge für die „Erhellung“ wurden in der jüngsten Sitzung der Gremiums jeweils einstimmig vergeben. |
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Altenkirchen. An zwei markanten Stellen in der Altenkirchener City soll es in dunklen Tagesphasen heller werden. Der Stadtrat vergab in seiner jüngsten Zusammenkunft jeweils einstimmig die Aufträge. Zum einen werden auf dem Marktplatz die beiden vorhandenen Pollerleuchten mit einer Höhe von einem Meter durch zwei höhere Mastleuchten mit einer Höhe von 2,60 Meter ersetzt. Durch den Austausch soll insbesondere das Risiko weiterer Vandalismusschäden reduziert werden. Eine der beiden Pollerleuchten ist bereits defekt. Für die Erneuerung wurde ein Angebot bei der EAM Netz GmbH (Wissen) über 8092 Euro eingeholt und der Auftrag schließlich auch in die Siegstadt vergeben. Zum anderen sollen in der Kirchpassage fünf Mastleuchten installiert werden, um eine gleichmäßige und verbesserte Ausleuchtung des gesamten Bereichs zu gewährleisten. Die Umsetzung liegt wiederum in Händen der EAM Netz GmbH (Wissen) zu einem Angebotspreis von 18.921 Euro. Im Zuge des geplanten Ausbaus des Schlossplatzes ist zur Beweissicherung eine Bestandsdokumentation der angrenzenden bebauten Flächen erforderlich. Sie dient der Dokumentation des bestehenden Zustands der Gebäude und baulichen Anlagen, die sich im unmittelbaren Umfeld der auszubauenden Fläche befinden. Diesen Part übernimmt das Ingenieurbüro Heidrich Ingenieure Partg mbB (Elkenroth) für ein Gesamthonorar in Höhe von 4909 Euro, an dem das Gremium nichts auszusetzen hatte.
Zweimal Blickrichtung ärztliche Versorgung
Der Gewährung einer Förderung in Höhe von 25.000 Euro an Dustin Mommertz (M.Sc. Psychologie, psych. Psychotherapeut) für die Übernahme einer Facharztpraxis mit halbem Vertragsarztsitz sowie zur Förderung des beantragten zusätzlichen halben Vertragsarztsitzes mit kassenärztlichen Versorgungsauftrag gemäß den Bestimmungen der „Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der Kreisstadt Altenkirchen“ stand nichts im Wege. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt vorbehaltlich des vollständigen Vorliegens und der Prüfung aller erforderlichen Nachweise. Einstimmig positiv beschieden wurde eine Förderung in Höhe von 500 Euro monatlich vom 1. Januar 2027 an für maximal zwei Jahre für die Gemeinschaftspraxis Krämer/Flohr/Georg-Nies (Altenkirchen) für die Einstellung eines Weiterbildungsassistenten gemäß der „Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung der Kreisstadt Altenkirchen“. Die Stadt wird, so die einhellige Meinung im Gremium, auch weiterhin Mitglied des Aktionskreises Altenkirchen bleiben und ihren Mitgliedsbeitrag in unveränderter Höhe bei 5000 Euro (netto) pro Jahr belassen – ungeachtet der Tatsache, dass sie die Kosten für die Anschaffung der neuen Weihnachtsbeleuchtung sowie deren Auf- und Abhängen übernimmt, das bislang zu Lasten des Aktionskreises ging.
Ausbauprogramme festgelegt
Final und einstimmig festgelegt wurden die Ausbauprogramme (inklusive kleinerer „Nebenstränge“) des Schützenweges und der Almersbacher Straße im Stadtteil Leuzbach. Bei beiden Maßnahmen handelt es sich jeweils um eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme, für die wiederkehrende Beiträge zu erheben sind. Geplant ist ein Baubeginn im kommenden Jahr. Zuvor werden Anträge auf Förderung aus dem Investitionsstock des Landes gestellt. Mit der Bewilligung ist im Sommer 2027 zu rechnen. Die Erneuerung des Schützenwegs beginnt an der Einmündung in die Wiedstraße und endet auf der Höhe des Hauses Nr. 26 (kurz vor dem Damm, über den die B 256 führt). Die Ausbaulänge beträgt circa 250 Meter. Die Umgestaltung der Almersbacher Straße auf einer Länge von 120 Metern startet an der Einmündung in die Raiffeisen- und schließt an der Einmündung in die Wiedstraße ab. Die seitliche Bebauung bedingt teilweise unterschiedliche Ausbaubreiten. In einigen Abschnitten wird es erst gar nicht machbar, eine vorgegebene Mindestbreite für Straßen von 4,10 Meter zu erreichen, so dass es wie bislang nicht möglich wird, dass zwei Autos aneinander vorbeifahren können. Die Verbandsgemeindewerke werden darüber hinaus teils die Wasserleitung erneuern und Abschnitte des Abwassersystems instand setzen. (vh) |
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