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Nachricht vom 09.10.2026
Region
Kettenhausener Wirtschaftsweg wurde auch mit EU-Mitteln saniert
Wirtschaftswege gibt es viele. Sie kommen mal befestigt und mal ohne versiegelte Deckschichten daher. Hin und wieder werden sie auch saniert – so wie vor wenigen Wochen in der Gemarkung Kettenhausen. Das Besondere an dieser Maßnahme: Die Finanzierung erfolgte auch mit Zuschuss aus einem europäischen Topf.
In der Verlängerung der Straße „Zum Wiesental“ in Kettenhausen beginnt der sanierte Wirtschaftsweg mit Hinweis auf die Teilfinanzierung mit EU-Mitteln. (Foto: vh) Kettenhausen. Die Landschaft außerhalb der Stadt Altenkirchen und der zahlreichen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld ist von zahlreichen Wirtschaftswegen in Feld und Wald durchzogen. Sie sind teilweise mit bituminösen Schichten befestigt, sie kommen auch ohne versiegelte Oberflächen daher und sind bisweilen durch häufiges Befahren „knüppelhart“. Die Quote der Sanierungen hält sich in Grenzen. Umso erstaunlicher ist es, wenn einer dieser schmalen Verbindungen, die Traktor & Co. vorbehalten sind, in neuem Gewand erscheint, die Ertüchtigung sogar mit Mitteln aus einem europäischen Topf vollzogen wurde. In Verlängerung der Kettenhausener Dorfstraße „Zum Wiesental“ präsentiert sich einer dieser Zubringerabschnitte für die Landwirtschaft auf einer Länge von rund 700 Metern komplett runderneuert und zudem verbreitert. Die Kosten für das Upgrade lagen bei knapp über 160.000 Euro (die finale Abrechnung steht noch aus), wovon aus Brüssel 65 Prozent (rund 106.000 Euro) übernommen wurden, wie Kettenhausens Ortsbürgermeister Klaus Schmidt beschrieb. Die administrative Seite lag in Händen der Verbandsgemeindeverwaltung im Altenkirchener Rathaus. Derjenige, der sich entweder per pedes oder mit einem fahrbaren Untersatz Richtung Talaue des Driescheider Bachs begibt, erfährt mittels eines Hinweisschildes: „Das Vorhaben Ausbau des Wirtschaftsweges ,Zum Wiesental’ in der Ortsgemeinde Kettenhausen wurde gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen der Teilintervention ,Investitionen in landwirtschaftliche Infrastrukturen’ (Landwirtschaftlicher Wegebau/EL -0404-01) des nationalen GAP-Strategieplans Rheinland-Pfalz, mitfinanziert durch Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)'.“ Heupelzens ehemaliger Ortsbürgermeister Rainer Düngen weiß, dass der in Rede stehende Bereich in die Kategorie „unbedingt zu erhaltender“ Wirtschaftsweg fällt.

Nutzen für Allgemeinheit?
So weit so gut: Es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass solche Maßnahmen nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen. „Es geht dabei nicht darum, landwirtschaftlichen Verkehr oder berechtigte Interessen einzuschränken. Aber wenn mit öffentlichen Mitteln ein Verbindungsweg aufwendig ausgebaut wird, sollte man auch darüber nachdenken, welchen Nutzen dieser Weg für die Allgemeinheit tatsächlich haben soll. Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, zunächst die vorhandenen Landesstraßen in einen zumutbaren Zustand zu versetzen, anstatt einen gut befahrbaren Verbindungsweg mit Fördermitteln auszubauen“, kritisiert Friedhelm Adorf aus Heupelzen und verweist als oftmaliger „laufender Nutzer“ der Wirtschaftswege rund um seinen Wohnort darauf, dass der besagte Abschnitt doch eigentlich in einem guten Zustand gewesen sei. Auf der Strecke über Altenkirchen sei man kaum unterwegs, ohne über Schlaglöcher und Unebenheiten zu fahren, die Strecke über Ölsen und Irsen teilweise noch problematischer, nicht zuletzt durch die starke Belastung durch den Schwerverkehr zur Deponie, sei.

Vermaledeite Schranke
Adorf dehnt seine Beobachtungen jedoch noch weiträumiger aus und bringt eine Schranke im Verlauf der Verbindung und in einem Waldstück „beheimatet“ zwischen Heupelzen und Wölmersen ins Spiel, die, in geschlossenem Zustand, eine Abkürzung der rund um den Beulskopf lebenden Menschen via dieses Strangs (am Heupelzer Friedhof vorbei) mit Blickrichtung B 8 (Birnbach) und natürlich in umgekehrter Richtung unmöglich macht und eine „Umleitung“ über Altenkirchen erzwingt, was durchaus zu einer zusätzlichen Fahrstrecke von bis zu sechs Kilometer führt. Die einspurige Straße weist jedoch eine Besonderheit auf. Sie befindet sich nicht in kommunaler Trägerschaft, sondern „gehört“ zwischen den Ausläufern der Ortsgemeinde Wölmersen und der Gemarkungsgrenze zu Heupelzen Landesforsten Rheinland-Pfalz, wie Wölmersens Ortsbürgermeister Karl-Heinz-Huget und ein Sprecher des Forstamtes Altenkirchen gleichlautend darstellten. Das rot-weiß lackierte Hemmnis solle gewährleisten, dass Autoverkehr bei Waldarbeiten ausgeschlossen und so für mehr Sicherheit gesorgt werde. Ungeachtet dessen wurde und wird die Barriere hin und wieder, wenn als Sperre fungierend, in allen möglichen Formen malträtiert, um sie ihrer Wirkung zu berauben. Wie viele Schlüssel im Umlauf sind, um der Blockade im Falle eines Falles den Garaus zu machen, ist unklar. Adorf jedenfalls betrachtet das gesamte Wirtschaftswegenetz zwischen Kettenhausen, Heupelzen und Wölmersen als eine Einheit, um einen Bogen um die Kreisstadt zu machen, obwohl die Nutzung für „Normalsterbliche“ (sogar auch für Fahrradfahrer) per Beschilderung an vielen Stellen verboten ist: „Da stellt sich doch die Frage: Warum wurde ein Weg mit erheblichem öffentlichen Fördergeld ausgebaut und für einen guten Verkehrsstandard hergerichtet, wenn er anschließend für den normalen Durchgangsverkehr nicht genutzt werden darf?“

Ein Blick in die Geschichte
Noch immer „belastet“ ein Erbe der ehemaligen VG Altenkirchen den Haushalt der VG Altenkirchen-Flammersfeld. Peu à peu ist sie dabei, sich von den „Verbandsgemeindeverbindungswegen“ zu trennen, die es deutschlandweit nur in der Alt-VG Altenkirchen gab, die auch nach der Fusion mit der Alt-VG Flammersfeld weiterhin in die Unterhaltspflicht (Trägerschaft) der Ortsgemeinden, die sie durchschneiden, überführt werden und deren Geburt im Dunklen liegt. Die VG Altenkirchen hatte sie bereits von ihren Vorläuferinnen, den Ämtern Altenkirchen und Weyerbusch, die 1972 zur VG Altenkirchen verschmolzen, übernommen. Auch die Route zwischen Heupelzen und Wölmersen (Gemarkungsgrenze mit Heupelzen) gehörte einst zu diesem erlauchten Kreis, ehe sie nach Ausbau (sogar mit Ausweichbuchten) auf Kosten der VG vor wenigen Jahren auf die unterste kommunale Ebene, die Ortsgemeinde Heupelzen, übertragen wurde. Es gibt zwei Modelle, um den Ortsgemeinden die Inbesitznahme schmackhaft zu machen. Zum einen bietet die VG eine vorgeschaltete Sanierung auf eigene Kosten an, zum anderen die Zahlung einer Entschädigung pro Quadratmeter Wegefläche, wenn die Strecke noch sehr gut in Schuss ist. Ehedem hatte die Streckenlänge dieser Verbandsgemeindeverbindungswege etwas mehr als 90 Kilometer betragen. (vh)
   
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