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Pressemitteilung vom 13.10.2026
Region
Falsch geparktes Auto führt zu diversen Strafverfahren in Altenkirchen
Ein falsch geparktes Fahrzeug in der Fußgängerzone von Altenkirchen hat weitreichende Konsequenzen. Was zunächst wie ein einfacher Parkverstoß aussah, entpuppte sich als ein Fall mit diversen rechtlichen Verstößen. Die Polizei wurde durch das Ordnungsamt auf Unstimmigkeiten aufmerksam gemacht.
SymbolbildAltenkirchen. Am Dienstag (13. Oktober), gegen 14.20 Uhr, informierte das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld die Polizeiinspektion Altenkirchen über ein falsch geparktes Fahrzeug in der Fußgängerzone. Bei der Überprüfung des Pkw stellten die Beamten fest, dass die angebrachten Kennzeichen nicht vergeben waren und das Fahrzeug nicht zugelassen war. Manipulierte Kreissiegel an den entwerteten Kennzeichen sollten eine Zulassung vortäuschen.

Der 43-jährige Fahrzeugeigentümer, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, konnte schnell ermittelt werden. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte das Fahrzeug mehrfach genutzt hatte. Das Auto wurde daraufhin präventiv sichergestellt und von einem Abschleppdienst abgeholt. Der Mann sieht sich nun entsprechenden Strafverfahren gegenüber. (PM/Red)
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