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| Pressemitteilung vom 19.10.2026 |
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| Politik |
| Ellen Demuth begrüßt Reform der Notfallversorgung |
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| Die Bundestagsabgeordnete Ellen Demuth (CDU) sieht in der beschlossenen Reform einen Schritt zu einer besseren Zusammenarbeit von Rettungsdiensten, ärztlichem Bereitschaftsdienst und Krankenhäusern. Besonders für ländliche Regionen mit langen Fahrtwegen sei eine verlässliche Notfallversorgung wichtig. |
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Region. Ellen Demuth MdB begrüßt Reform der Notfallversorgung - bessere Zusammenarbeit von Rettungsdienst und Krankenhäusern Ellen Demuth MdB begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform der Notfallversorgung. Mit dem neuen Gesetz sollen Rettungsdienste, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Krankenhaus-Notaufnahmen künftig enger zusammenarbeiten. Ziel ist es, Patienten schneller und gezielter medizinisch zu versorgen und gleichzeitig Rettungsdienste und Krankenhäuser zu entlasten. "Wer im Notfall Hilfe braucht, muss sich darauf verlassen können, dass sie schnell kommt - egal, wo man wohnt. Mit der Reform verbessern wir die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdiensten, Ärzten und Krankenhäusern. Patienten sollen schneller dort ankommen, wo ihnen am besten geholfen werden kann. Das ist ein wichtiger Schritt für eine verlässliche Notfallversorgung, gerade auch bei uns auf dem Land", erklärt Ellen Demuth, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen.
Erst kürzlich hatte Demuth die neue DRK-Rettungswache in Linz am Rhein besucht und sich mit Michael Schneider vom DRK-Rettungsdienst Rhein-Lahn-Westerwald sowie Manuel Gonzales vom DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz über die geplante Reform und ihre Auswirkungen auf die Rettungsdienste ausgetauscht. Die Rückmeldungen aus der Praxis gab sie anschließend an die zuständigen Abgeordneten im Deutschen Bundestag weiter.
Konkret sieht das Gesetz unter anderem eine bessere digitale Vernetzung der Notrufnummer 112 mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 vor. Zudem sollen Integrierte Notfallzentren die ambulante und stationäre Versorgung besser miteinander verbinden. Die medizinische Notfallrettung wird künftig als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Damit wird nicht mehr allein der Transport ins Krankenhaus, sondern auch die medizinische Versorgung vor Ort berücksichtigt. "Mir war wichtig, vor der Entscheidung mit den Menschen zu sprechen, die täglich im Rettungsdienst arbeiten. Ihre Erfahrungen und Hinweise habe ich nach Berlin mitgenommen und an die zuständigen Kollegen weitergegeben." Demuth betonte zudem die Bedeutung einer gut aufgestellten Notfallversorgung gerade in einer ländlichen Region mit teilweise langen Fahrtwegen. Sie dankte den Vertretern des DRK noch mal für den offenen Austausch. (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 19.10.2026 |
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