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| Nachricht vom 30.10.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Urteil für Wasserkraft: Genehmigung für Rhein-Anlage erteilt |
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| Eine wegweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ebnet den Weg für eine innovative Energiegewinnung im Rhein. |
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Koblenz. Eine schwimmende Kleinstwasserkraftanlage mit 55 Strömungsturbinen darf im Rhein errichtet und betrieben werden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Bundesrepublik verpflichtet, die beantragte strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung zu erteilen. Damit wurde die Berufung des Bundes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz abgewiesen.
Laut Gericht beeinträchtigt die geplante Anlage den Berufs- und motorisierten Freizeitschiffsverkehr nicht, solange sie 30 Meter außerhalb der Fahrrinne errichtet und ausreichend gekennzeichnet wird. Einschränkungen bestehen jedoch weiterhin für nicht-motorisierte Freizeitboote wie Kanus und Ruderboote. Trotzdem müsse die Genehmigung erteilt werden, da die Anlage der Erzeugung erneuerbarer Energien dient. Der Ausbau solcher Energien liegt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im überragenden öffentlichen Interesse und überwiegt in diesem Fall die Belange der nicht-motorisierten Freizeitschifffahrt. Eine möglicherweise zusätzlich erforderliche wasserrechtliche Genehmigung war nicht Gegenstand des Verfahrens. (dpa/bearbeitet durch Red) |
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| Nachricht vom 30.10.2026 |
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