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Nachricht vom 03.01.2013
Region
Bürgerinitiative Neitzert fordert Stilllegung der Biogasanlage
Die Biogasanlage Neitzert wurde Anfang 2008 verkauft und damit erlosch die erteilte Baugenehmigung. Spätestens seit dem 19. Januar 2010 ist dies allen beteiligten Behörden bekannt. Bis heute wird die Anlage ohne Genehmigung betrieben. Die Kreisverwaltung Neuwied erließ jetzt eine Nutzungsuntersagung, die allerdings nicht vollzogen wird.
Die Biogasanlage in Neitzert liegt sehr nahe an der Wohnbebauung. Archivfoto: Wolfgang TischlerNeitzert. In dem Westerwaldort Neitzert bei Rodenbach wird seit Jahren eine Biogasanlage betrieben. Errichtet wurde die Anlage seinerzeit von Landwirt Markus Neitzert. Da er als Landwirt für diese Anlage „privilegiert“ war, gab es bei der Genehmigung keine Probleme. Schon damals protestierten Neitzerter Bürger gegen die Anlage. Argumente waren Lärm- und Geruchsbelästigungen. Mittels Gutachten konnten diese vorgetragenen Gründe aber widerlegt werden.

Das Blatt wendete sich, als der Landwirt Neitzert die Anlage an die Firma Ökobit übertrug. Der Grundbuchauszug weist die Übertragung am 7. Januar 2008 aus. Im September 2009 gab es ein offizielles Gespräch der Kreisverwaltung Neuwied mit dem Nutzungsinhaber Neitzert und Geschäftsführer Spurk von der Firma Ökobit. Am 19. Januar 2010 befasste sich der Gemeinderat Rodenbach in einer nicht öffentlichen Sitzung mit dem Thema. Bei dieser Sitzung waren auch die Kreisverwaltung Neuwied mit dem Leiter der Bauabteilung Wilfried Rüdig und Referatsleiter Stefan Birkenbeil, sowie der damalige Verbandsbürgermeister Wolfgang Kunz mit seinem Bauamtsleiter Karl Hauck zugegen.

In dieser Sitzung wurde nach Informationen des NR-Kurier beschlossen, dass die Biogasanlage auf jeden Fall weiter betrieben werden solle. Es wurde sich einstimmig darauf geeinigt das Gelände der Biogasanlage als Sondergebiet auszuweisen, ein Aufstellungsbeschluss zu fassen und dann mittels neuer Baugenehmigung die Anlage zu legalisieren.

Nach rund drei Jahren ist dieses aber immer noch nicht vollzogen und die Anlage läuft weiterhin ohne gültige Genehmigung. In einem jahrelangen Verfahren eines Neitzerter Bürgers gegen die Anlage kam jetzt Bewegung in die Angelegenheit, als das Oberlandesgericht rügte, dass die Anlage ohne Genehmigung läuft. Daraufhin hat die Kreisverwaltung Neuwied eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Wie die Kreisverwaltung am heutigen Donnerstag (3.1.) durch den Referatsleiter Stefan Birkenbeil auf Nachfrage mitteilte, wird diese Untersagung jedoch ausgesetzt.

Der Grund liegt in der mittlerweile für den 8. Januar 2013 anberaumten Gemeinderatssitzung. Dort heißt es unter Punkt 1: „Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf und den städtebaulichen Vertrag zur Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB“. Dahinter verbirgt sich eine Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und dem Betreiber der Anlage über gewisse Regularien, die im Bebauungsplan nicht geregelt werden können. Dies könnten zum Beispiel festgelegte Zeiten für die Belieferung der Anlage sein oder einzuhaltende Wege, die die Lieferfahrzeuge zu nehmen haben.

Die Bürgerinitiative (BI) Neitzert erhebt schwere Vorwürfe gegen den Betreiber und die Behörden: „Das giftige Kohlendioxid und der hochgiftige Schwefelwasserstoff, die beim Betrieb der Biogasanlage entstehen, werden vorzugsweise nachts ungeklärt in die Umwelt entlassen, obwohl für die Auslassung solcher Gase für Industriebetriebe hohe und strenge Auflagen hinsichtlich der Filterung solcher Abgase bestehen. Obwohl die Betreiber der Biogasanlage und die Kommunalverwaltung selbstverständlich jeden Zusammenhang mit der Biogasanlage bestreiten, sind bei Neitzerter Bürgern, die in Driftrichtung der Gase leben, in den letzten Jahren in erhöhtem Maße Atemwegserkrankungen aufgetreten. Da jegliche Protokollierung des Freilassens der Gase in die Umwelt fehlt, ist es entsprechend auch nahezu unmöglich, den Zusammenhang festzustellen.“

Laut der BI fühlen sich die Neitzerter Bürger durch „Nichtinformation“, „Halbwahrheiten“ und „Falschinformation“ hinsichtlich der Biogasanlage „desinformiert“. Sie fordern deshalb: „Der Betrieb der gewerblich betriebenen Biogasanlage ist bis zum Vorliegen einer Betriebserlaubnis unverzüglich einzustellen. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis darf nur unter Erfüllung der Forderungen der Bürger erfolgen.“ Am 8. Januar 2013 findet im Bürgerhaus Rodenbach um 19 Uhr die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Rodenbach statt. Dort wird es Antworten über das weitere Verfahren geben. Wolfgang Tischler
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