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Nachricht vom 13.01.2013
Region
Ernst Schall bestand Kampfrichterprüfung
Als Kampfrichter bei den Bogenschützen Altenkirchen kann jetzt Ernst Schall eingesetzt werden. Er bestand die Prüfung beim Rheinischen Schützenbund in der Kategorie B
Die Kampfrichterprüfung B des RSB bestand Ernst Schall, hier mit Irmgard Deutsch-Höfer. Foto: VereinAltenkirchen. Die Altenkirchener Bogenschützen dürfen wieder einen neuen Kampfrichter in Ihren Reihen begrüßen. Neben Irmgard Deutsch-Höfer, die die nationale Kampfrichterlizenz des Deutsches Schützenbundes schon längere Zeit besitzt, hat nun Ernst Schall kürzlich die Prüfung zum Kampfrichter B des Rheinischen Schützenbundes bestanden.

In der Zentrale des RSB in Leichlingen hatten sich acht Anwärter eingefunden, um den Kampfrichterlehrgang inklusive anschließender Prüfung anzugehen. Es wurden unter anderem folgende Lehrinhalte der Sportordnung vermittelt. Die Anforderungen an einen Kampfrichter wurde erläutert. Dazu gab es Informationen zu Richtlinien, Rechte und Pflichten eines Kampfrichters, Klassifikationen, Wertungen Einsprüche, Bekleidung, Ausrüstungskontrollen, Vorschriften, Schießstände und Sportgeräte.
Zusätzlich wurden Passagen wiederholt bzw. neu vermittelt, die schon in der Schießleiterausbildung (Sportordnung DSB) gelehrt wurde, die Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Lehrgang war.

Nach der bestandenen Prüfung treten die neuen Kampfrichter B nun in die praktische Phase ein. Sie müssen nun bei erfahrenen Kampfrichtern hospitieren, um das gelernte Wissen zu vertiefen. Eine gute Lehrmeisterin hat Ernst Schall in Irmgard Deutsch-Höfer gefunden, die als Nationale Kampfrichterin des Deutschen Schützenbundes ihn nun unter Ihre Fittiche genommen hat um den letzten Schliff und die geforderten, praktischen Leistungen zu erbringen.
Die Altenkirchener Bogenschützen gratulierten dem neuen Kampfrichter. Besonders freuen kann sich der Verein, weil der Nachwuchs im Kampfrichterwesen eher dürftig ist.
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