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Nachricht vom 25.08.2013
Region
CDU lud zum Infoabend zum Thema "Gesundheit im Alter"
„Vor allem im Alter ist Gesundheit umso wertvoller“ – das meint der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel, der gemeinsam mit dem CDU-Gemeindeverband einen Informationsabend zu diesem Thema veranstaltete.
Notar Dr. Andreas Engels, Erwin Rüddel, MdB, Bürgermeister Josef Zolk, Generaloberin Schwester Edith-Maria Magar, Dr. Peter Enders, MdL, CDU-Gemeindeverbandsvorsitzenden Armin Supenkämper, Senioren Union Kreisvorsitzende Karin Giovanella und Rolf Schmidt-Markoski (v.l.) informierten über Gesundheit im Alter. (Foto: pr)Horhausen. „Der Gesundheitsbereich stellt gerade auf das Älterwerden der Menschen hin bezogen immer mehr und neue Forderungen an die Politik und an die Gesellschaft. Denn vor allem im Alter ist Gesundheit umso wertvoller“, erklärte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel bei einer von ihm gemeinsam mit dem CDU-Gemeindeverband Horhausen und der Senioren Union im CDU Kreisverband Altenkirchen durchgeführten Informationsveranstaltung im Kaplan-Dasbach-Haus. Schwerpunkte waren die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspende.

Rüddel, der seine Fraktion im Gesundheitsausschuss des Berliner Parlaments vertritt und Berichterstatter für Patientenrechte ist, hatte mit der Generaloberin der Waldbreitbacher Franziskanerinnen Schwester Edith-Maria Magar, Notar Dr. jur. Andreas Engels sowie dem Facharzt für Anästhesiologie und Vorsitzenden des sozialpolitischen Ausschusses Landtagsabgeordneten Dr. Peter Enders kompetente Referenten gewonnen. Durch die Veranstaltung führte Rolf Schmidt-Markoski, CDU-Fraktionsvorsitzender im Verbandsgemeinderat Flammersfeld.

Bürgermeister Josef Zolk sprach das Grußwort, wobei er im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl erklärte: „Angela Merkel tut dem Land gut und Erwin Rüddel tut dem Wahlkreis gut.“

Schwester Edith-Maria Magar betonte in ihrem Vortrag, dass „Gesundheit im Alter wichtig für die Zukunft“ sei. Sie sprach von einem Wohlergehen mit Zufriedenheits-Garantie. Gesundheit und Sozialverhalten seien unabdingbar miteinander verbunden.

Demografische und epidemiologische Veränderungen hätten zu einem enormen Strukturwandel im Gesundheitswesen, „zum Kampf der Generationen“ geführt. Denn „ältere Menschen werden schlechter versorgt, als jüngere“. „Auch alt gewordenen Mitmenschen ist ein Leben in Würde und selbst bestimmter Teilhabe wichtig, Lebensqualität, Wohlstand und persönliche Freiheit ebenso“, äußerte die Generaloberin. Diese Aspekte seien in Gefahr, einer verschärften Knappheit im Blick auf das Gut Gesundheit und einer daraus resultierenden Rationierung zum Opfer zu fallen, weil die Debatte über die Allokationskriterien nicht wirklich geführt würde.

„Leben bis zuletzt statt assistiertem Suizid, würdevolle Begleitung bis zum Lebensende statt Entsorgung hilfebedürftiger Menschen“, müsse die Prämisse lauten. „Denn die körperlichen, geistig-seelischen, spirituellen und sozialen Bezüge des Menschen verlieren zu keinem Zeitpunkt des Lebens an Bedeutung, sondern bilden eine untrennbare Einheit, die den Menschen ausmacht“, betonte Schwester Edith-Maria.

Dem Themenbereich Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung widmete sich Notar Dr. Andreas Engels. Er beschrieb anhand eines praktischen Beispiels den Gang des gesetzlichen Betreuungsverfahrens. Dabei wies Engels darauf hin, dass durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht die Bestellung eines amtlichen Betreuers vermieden werden kann.

Details zu Inhalt und Form einer Vorsorgevollmacht, die Benennung mehrere Bevollmächtigter sowie die Registrierung der Vollmacht bei der Bundesnotarkammer wurde ausführlich dargestellt. Abschließend ging der Notar auf die Möglichkeit der Festlegung verbindlicher Behandlungswünsche in Form einer Patientenverfügung ein.

„Organspende“ war der Themenbereich des Landtagsabgeordneten Dr. Peter Enders. Der Facharzt und Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses bedauerte mit Hinblick auf den Organspende-Skandal von Göttingen, dass dies in der Bevölkerung erneut zur Verunsicherung geführt habe.

„Eine Organspende ist immer eine Entscheidungslösung“, formulierte Enders und verwies auf das im November 2012 in Kraft getretene Transplantationsgesetz. Das regle die Voraussetzungen und Abläufe der Organ- und Gewebespende. „Niemand wird mit der Entscheidungslösung zu einer Erklärung gezwungen“, unterstrich Enders.

Dabei erwähnte der Mediziner und Politiker die Wichtigkeit eines Organspenderausweises, auch als rechtlich gültiges Dokument: „Der dient dazu, die persönliche Zustimmung oder Ablehnung der Bereitschaft zur Organspende schriftlich zu dokumentieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Einverständnis zur Entnahme auf bestimmte Organe oder Gewebe zu beschränken.“ Zudem könne im Organspenderausweis eine Person des Vertrauens namentlich bestimmt und mit der Entscheidung betraut werden.

„Neben der Zustimmung zur Organ- und Gewebespende bildet die zweifelsfreie Todesfeststellung die Voraussetzung für eine Spende. Erst wenn alle intensivmedizinischen Maßnahmen eine Lebensrettung nicht mehr möglich machen und der Hirntod festgestellt wurde, wird die Frage einer Organspende relevant“, so Dr. Enders.

Der Hirntod ist definiert als der endgültige nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Die Hirntoddiagnostik erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer auf der Grundlage der medizinischen Wissenschaft und muss von zwei unabhängigen Ärztinnen oder Ärzten, die nicht am Transplantationsprozess beteiligt sind, entsprechend der Qualifikation durchgeführt werden.

Erwin Rüddel verwies in seinem Beitrag einmal mehr auf das neue, im Februar dieses Jahres, in Kraft getretene Patientenrechtegesetz (PRG). An dessen Ausarbeitung und Umsetzung hat der heimische Gesundheitspolitiker aktiv mitgewirkt. „Sinn und Zweck des PRG ist die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringer, wie Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zu stärken“, unterstrich der Bundestagsabgeordnete.

„So ist das Arzt-Patienten-Verhältnis im Behandlungsvertrag zusammengefasst. Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser sind demnach verpflichtet Behandlungsfehler zu dokumentieren und auszuwerten. Besteht der Verdacht auf Behandlungsfehler, sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen. Und die Krankenhäuser sind aufgefordert ein Entlass-Management zu führen“, bekräftigte der Abgeordnete.

Für die Zukunft unverzichtbar sei auch die „Tele-Medizin“, die gerade in ländlichen Regionen auch unter dem Aspekt des demografischen Wandels immer mehr an Bedeutung gewinne. „Hier gilt es insbesondere auch das Gesundheitssystem noch mehr auf die Bedürfnisse älterer Menschen abzustimmen“, betonte Erwin Rüddel, dem CDU-Gemeindeverbandsvorsitzender Armin Supenkämper einmal mehr dankte.
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