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Nachricht vom 25.09.2013
Region
B´90/Die Grünen Herdorf appellieren an Landesverband
Nicht nur auf Bundesebene rumort es bei den Grünen kräftig, auch im Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen in Herdorf. Sie fordern in einem offenen Brief an die Landtagsfraktion, die Zwangsfusion Herdorf/Daaden zu stoppen. Sie fordern weiterhin eine aktive Bürgerbeteiligung. Auch sieht man den Ortsverband in Gefahr, falls es zur Durchsetzung der Eingliederung kommt.
Die Aufnahme vom Sommer zeigt: Die Grünen in Herdorf wollen keine Zwangseingliederng. Foto: prHerdorf. Der Offenen Brief des Ortsverbandes B´90/Die Grünen Herdorf mahnt vergangene Beschlüsse an und vor allem: Kein Handeln gegen die Bürgerschaft.
Hier der Brief:
"Liebe Abgeordnete der bündnisgrünen Landtagsfraktion,
wir schreiben Euch, weil wir den Eindruck haben, dass die nach wie vor gültigen Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz bezüglich der Kommunalreform in Vergessenheit geraten sind (z. B. LDV-Beschluss 05.04.08 Lahnstein, im Anhang).

Das Thema Bürgerbeteiligung (ureigenes grünes Gedankengut) nimmt bei diesen Beschlüssen eine zentrale Rolle ein. Nämlich: ohne Beteiligung der Bürger und gegen deren ausdrücklichen Willen werde es keine Fusion von Kommunen geben. Dass die aktuelle Vorgehensweise eben nicht dem ausdrücklichen Willen der Bevölkerung entspricht, wurde besonders durch die Teilnahme von 1800 Menschen an einer Demonstration gegen die Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden verdeutlicht. Ebenso deutlich haben sich die Mitbürger in einer Umfrage der Siegener Zeitung gegen die Eingliederungspläne ausgesprochen. Dort wurde in beiden Kommunen eine Ablehnungsquote von über 90% festgestellt.
Daniel erläuterte im Gespräch mit uns, die Zustimmung der Fraktion zur Kommunalreform erfolge aus der demokratischen Legimitation durch die Landtagswahlen 2011.

Wir sind allerdings der Überzeugung, dass das gute Ergebnis 2011 größtenteils auf Grund der schrecklichen Ereignisse in Fukushima erreicht wurde und nicht, weil die Grünen eine Zustimmung zur Kommunalreform signalisiert haben.
Während der Sommertour von Daniel hat ihm unser Bürgermeister Uwe Erner die beiliegende Präsentation überreicht, in der dargelegt wird, warum eine eventuelle Eingliederung der aktuellen Gesetzeslage zur Kommunalreform widerspricht. Da Euch diese Präsentation wahrscheinlich bereits vorliegt, bitten wir darum, diese zu lesen, um unser Anliegen besser zu verstehen.
Zusätzlich weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es in unserer Kommune zu einer unseren Interessen widersprechenden Schieflage käme. Da es in der Verbandsgemeinde Daaden keinen Ortsverband von Bündnis 90/Grüne gibt, im Gegensatz zu einem in der Stadt Herdorf seit über 25 Jahren aktiven Ortsverband, wird bei einer Eingliederung in diese Verbandsgemeinde das politische Gleichgewicht gefährdet. Da es uns in der Verbandsgemeinde Daaden an grüner Unterstützung mangelt, wird es uns fürderhin nicht mehr möglich sein, grünes Gedankengut umzusetzen. Wir haben sogar ernstliche Bedenken, ob es auf Grund der dann möglichen Austritte (durch enttäuschte Mitglieder) überhaupt noch einen Ortsverband Herdorf geben wird.

Wir möchten auch weiterhin auf einer guten Basis als Ortsverband mit Euch zusammenarbeiten und wenn Ihr noch weitere Informationen benötigt, laden wir Euch gerne zu einer Sitzung der Landtagsfraktion in den nördlichen Zipfel von Rheinland-Pfalz ein. Ansonsten sehen wir uns im Dezember in Mainz.
Mit freundlichen und basisdemokratischen Grüßen
Ortsverband Herdorf" - Soweit der offenen Brief im Wortlaut.

Text des Grünen-Beschlusses vom 5. April 2008 Landesdelgiertenkonferenz:
Nachhaltigkeit und Teilhabe – Für eine GRÜNE Kommunalreform

1. Mutlos, kraftlos, ideenlos! Landesregierung riskiert Scheitern der Kommunal- und Verwaltungsreform
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht außer Frage, dass die kommunale Landschaft in Rheinland-Pfalz nach der letzten umfassenden Verwaltungs- und Gebietsreform in den Jahren 1969 bis 1973 einer Weiterentwicklung bedarf. Gerade die demographi­sche Entwicklung, die katastrophale Finanzausstattung der Kommunen und der Wandel der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung machen eine Reform in den kom­menden Jahren zwingend notwendig. Dieses Reformprogramm muss die kommuna­le Ebene stärken. Bürgernähe, Transparenz und Effizienz stehen dabei im Zentrum GRÜNER Vorschläge. Eine Stärkung der kommunalen Räte, direktdemokratischer Elemente und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes sollen zu mehr Transparenz und Demokratie in den Verwaltungen führen. Bürgernähe soll nicht nur räumlich, sondern vor allem als Maßgabe für die Dienstleistungsbereitschaft der Verwaltungen gelten. Dazu soll eine verfassungsrechtlich abgesicherte finanzielle Mindestausstattung den Kommunen ermöglichen, neben den Pflichtaufgaben auch zukünftig wichtige soziale, kulturelle und gesellschaftliche Aufgaben schultern zu können.
Um diese Ziele erreichen zu können, brauchen wir zukunftsfähige Gebietskörperschaften. Dafür ist auch eine Gebietsreform unbedingt notwendig. Außer den Orts­gemeinden muss jede einzelne Gebietskörperschaft ihre Zukunftsfähigkeit unter Be­weis stellen. Eine Reform der Verwaltung darf sich nicht auf innere und prozessuale Änderungen beschränken, sondern muss ebenso eine Neuorganisation der Landes­verwaltung als ganzes beinhalten. Eine Neuorganisation muss unter den Gesichts­punkten der Effizienz- und Effektivitätssteigerung vorgenommen werden. Doppel­strukturen sind abzubauen.
Die Schaffung der neuen Behörden SGD und ADD als Mittelbehörden haben sich nicht ausreichend bewährt. Die Aufgaben dieser Behörden werden zukünftig einer­seits durch fachlich gegliederte Fachverwaltungen in Form von Landesämtern über­nommen. Andererseits gebietet eine sinnvolle, den Maßstäben der Bürgernhähe verpflichtete Verwaltungsreform ebenso, Aufgaben der Mittelbehörden so weit wie möglich an die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Die von ihnen zusätzlich übernommenen Landesaufgaben sind von der Landesregierung zu bezah­len.
Die Landesregierung riskiert durch ihr mutloses, kraftloses und ideenloses Vorgehen bei der Kommunalreform den Erfolg dieses wichtigen Projektes. Ministerpräsident Beck und Innenminister Bruch dürfen dieses zentrale Reformprojekt nicht scheitern lassen.
Mit den bisherigen Vorschlägen zeigt Innenminister Bruch nicht, dass er dieser wich­tigen Aufgabe gewachsen ist. Seine ängstliche und zögerliche Haltung ist eine Ge­fahr für den notwendigen Reformprozess. Ministerpräsident Beck muss daher die Reform sofort zur Chefsache erklären! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern Minister­präsident Beck auf, sofort ein Reformprogramm vorzulegen, welches den Anforde­rungen an eine moderne Verwaltungsreform gerecht wird!
2. Bürgernähe, Serviceorientierung und eine starke kommunale Demokratie über Bürgerforen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die kommunalen Räte und die Einflussmöglich­keiten der BürgerInnen stärken. Voraussetzung dafür ist eine größtmögliche Trans­parenz von Verwaltung, Rats- und Ausschusssitzungen. Daher muss in Rheinland-Pfalz endlich ein Informationsfreiheitsgesetz für die Landes- und die kommunale E­bene beschlossen werden, wie es bereits in vielen Bundesländern existiert. Die de­mokratischen Möglichkeiten der Räte wollen wir stärken, die administrative Domi­nanz der hauptamtlichen BürgermeisterInnen und LandrätInnen einschränken. Daher sollen nach der Kommunalwahl 2014 Räte mit hauptamtlichen Ratsvorsitzenden ei­neN VorsitzendeN aus ihren Reihen wählen, die/ der die Sitzungen leitet. Auch die Tagesordnung soll zukünftig durch den Vorsitz festgelegt werden. Auf Antrag einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds, ist der beantragte Tagesordnungspunkt, sofern es sich um eine Angelegenheit handelt die der Rat zu entscheiden hat, auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Grundsätzlich müssen Ausschusssitzungen kommunaler Räte öffentlich tagen, es sei denn, es sind die Rechte Dritter berührt. Die Gründung und Aufgabenverlagerung auf Zweckverbände oder kommunale Gesellschaften muss an eine zwingende Kontrolle durch Ratsmitglieder gekoppelt werden. Es darf nicht sein, dass allein BürgermeisterInnen über hoheitliche Aufgaben am Rat vorbei entscheiden dürfen!
Die formalen Hürden für direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten müssen unbedingt heruntergesetzt werden. Rheinland-Pfalz trägt hier schon lange die rote Laterne im Vergleich aller Bundesländer. Die BürgerInnen von Rheinland-Pfalz ha­ben dieses Misstrauensvotum durch die Landesregierung nicht länger verdient! Wir setzen uns daher für ein gemeindegrößenabhängiges Initiativquorum von drei bis zehn Prozent ein.
Auch das Verhältnis zwischen BürgerIn und Verwaltung muss nachhaltig verbessert werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Verbandsgemeinden und verbands­freien Gemeinden zu der kommunalen Dienstleistungsebene ausbauen. Jeder Kon­takt zwischen BürgerInnen und kommunaler Verwaltung soll zukünftig an einer ein­heitlichen Stelle zusammenlaufen. Der Personalausweis, die Kfz-Zulassung und die
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz
Gewerbeanmeldung sollen mit einem Behördenbesuch beantragt werden können. Dabei kann die letztliche Entscheidungshoheit über einen Antrag weiterhin bei ande­ren Körperschaften verbleiben. Durch solche Synergieeffekte im Verwaltungsgefüge kann der Personalausweis endlich wieder billiger werden!
Wir legen den Anspruch der Barrierefreiheit nicht nur in baulicher Hinsicht und der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln an die Verwaltung an, auch muss die Nutzbarkeit von Verwaltung durch Menschen mit sensorischen oder kognitiven Ein­schränkungen oder mit fremder Muttersprache als wichtiges Element sozialer Teil­habegerechtigkeit gegeben sein. Auch die Internet-Angebote der Verwaltung müssen barrierefrei gestaltet sein. Für Menschen mit schweren Behinderungen hält das „front-office“ die Möglichkeit der aufsuchenden Verwaltung vor.
Die Nutzung von E-Government soll die Regel und nicht die Ausnahme sein. Eine Online-Dienstleistungsplattform soll zukünftig viele Verwaltungsangebote anbieten. Dafür muss die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.
Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Orts- und StadtbürgermeisterInnen werden der außerordentlichen Belastung der BürgermeisterInnen seit langem nicht mehr gerecht. Eine pauschale Anhebung der Sätze um ein Drittel ist daher dringend geboten. Insbesondere in den größeren, verbandsangehörigen Städten sind die Auf­gaben der BürgermeisterInnen zuletzt unverhältnismäßig gestiegen.

3. Klare Aufgaben, Transparenz und Verantwortung
Die Aufgaben der kommunalen Ebene sind in den vergangenen Jahrzehnten immer komplexer geworden. Oft wurden dabei die Durchführung, die Kosten- und die Ent­scheidungsverantwortung unterschiedlich aufgeteilt. Inzwischen hat sich in Rhein­land-Pfalz ein System entwickelt, welches für die BürgerInnen, UnternehmerInnen und sogar die KommunalpoltikerInnen nicht mehr durchschaubar ist. Die Kommunal- und Verwaltungsreform muss in Rheinland-Pfalz dringend eine umfassende Aufga­bentransparenz wiederherstellen! Dabei muss grundsätzlich die Entscheidungskom­petenz und Kostenverantwortung zusammengeführt werden. Aufgaben müssen bei derjenigen Ebene liegen, welche sie am besten erfüllen kann. So ist beispielsweise die Lebens- und Futtermittelkontrolle dringend und schnellstmöglich wieder auf der Landesebene anzusiedeln und endlich in einem Ministerium zusammenzuführen.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss den Ortsgemeinden ihre Selbstverwaltungs­hoheit erhalten bleiben. Sie bieten weiterhin die größte Identifikationsebene für die BürgerInnen. Der Gemeinde obliegt es daher auch, selbst über ihre Entwicklung ent­scheiden zu können. Dazu behalten sie die Entscheidungskompetenz für alle wichti­gen lokalen Infrastrukturprojekte. Auch sind sie Träger wichtiger freiwilliger Aufgaben wie Jugendzentren, Schwimmbäder oder Bibliotheken. Dazu müssen sie zukünftig mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
Die Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden nehmen zukünftig ihre Rolle als Dienstleisterin für BürgerInnen und UnternehmerInnen stärker wahr. Aus unserer Sicht braucht es nur einen einzigen Ansprechpartner für alle Verwaltungsangelegen­heiten. Nach dem Prinzip des Front-Office erhalten die BürgerInnen in der Verbandsgemeinde in Zukunft nicht nur ihren Personalausweis, sondern auch die Kfz-Zulassung. Auch das Organisationschaos für UnternehmerInnen möchten wir lichten. Die erste Ansprechpartnerin ist immer die Verbandsgemeinde, auch wenn die Ent­scheidungskompetenz letztlich bei einer anderen Einrichtung liegt.
Die Verbandsgemeinden werden weiterhin die Verantwortung für die öffentlichen Dienstleistungen behalten. Die Trägerschaft für Grundschulen, Kindertagesstätten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Feuerwehr, Flächennutzungspläne, Wasserversorgung und Abwasser sind bei der Verbandsgemeinde in der richtigen Hand.
Die Landkreise haben die Koordinierungskompetenz für ihre Region. Durch eine Ver­lagerung der Trägerschaft aller weiterführenden Schulen auf die Landkreise können die Schulangebote zukünftig besser auf die Nachfrage ausgerichtet erbracht werden.

4. Gebietsreform nur mit den Menschen
Eine Gebietsreform ist für einen Erfolg der Kommunal- und Verwaltungsreform un­umgänglich. Die gewachsenen Strukturen vor Ort müssen aber Ernst genommen werden! Die Identifikation der Menschen mit ihrem Umfeld ist grundsätzlich für ihre Bereitschaft zur Partizipation und Wahrnehmung von ehrenamtlicher Arbeit von zent­raler Bedeutung. Daher darf eine Gebietsreform nicht gegen der Willen der Bevölke­rung von „oben“ durchgesetzt werden. Für die Bevölkerung dürfen durch die Verlage­rung oder Streichung von Anlaufstellen keine längeren Wegezeiten und bei der Nut­zung von Dienstleistungen keine Nachteile entstehen. Die Erreichbarkeit muss für JedeN barrierefrei und mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich sein. Eine Gebietsre­form gibt es mit uns nur von „unten“! Im Fokus soll daher vor allem die Reduzierung von Doppelstrukturen stehen.
Es müssen für eine Gebietsreform erhebliche Gründe vorliegen. Durch den zu erwarteten, erheblichen Bevölkerungsrückgang in einigen Regionen von Rheinland-Pfalz müssen sich einige Städte und Gemeinden durch eine neue Gebietsstruktur auf zu­künftige Aufgaben einstellen. Besonders die Situation vieler kreisfreier Städte in der Pfalz und die strukturellen Schwierigkeiten vieler Verbandsgemeinden und einiger Landkreise machen eine Reform unumgänglich.
In eine zukunftsfähige Gebietsreform müssen natürlich auch die kreisfreien Städte einbezogen werden. Dabei haben für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die fünf Oberzent­ren Koblenz, Trier, Mainz, Ludwigshafen und Kaiserslautern auch weiterhin die Auf­gabe, als eigenständige Gebietskörperschaft ihre Aufgaben wahrzunehmen. Die übrigen rheinland-pfälzischen kreisfreien Städte haben aus unserer Sicht eine bessere Überlebenschance in Form großer kreisangehöriger Städte.
Ähnliches gilt für die Landkreise mit unter 100.000 Einwohnern. Dies sind zurzeit Vulkaneifel, Cochem-Zell, Kusel, Donnersbergkreis, Birkenfeld und Bitburg-Prüm. Hier sollten Neuzuschnitte bzw. Zusammenschlüsse erfolgen, wobei Bitburg-Prüm als flächengrößter Landkreis in Rheinland-Pfalz unberührt bleiben kann. Aus unserer Sicht wird sich auch wegen der demografischen Entwicklung auf Dauer die Zahl der Landkreise auf maximal 20 belaufen können. Grundsätzlich sollen allen kommunalen Gebietskörperschaften verbesserte Möglichkeiten zur engeren Zusammenarbeit un­tereinander gegeben werden. Hierfür sind einerseits die landesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und es sind darüber hinaus Anreize für die Unterstützung lokaler und regionaler Korporationen zu setzen.
Die Verbandsgemeinden nehmen zukünftig eine wichtigere Rolle im kommunalen Verband war. Daher bedarf es einer robusten, zukunftsfähigen Struktur. Verbands­gemeinden sollten zukünftig nur in Ausnahmefällen weniger als 13.000 Einwohner haben. Eine Ausnahme kann eine zu große räumliche Ausdehnung sein. Verwaltungseinrichtungen müssen auch zukünftig schnell und sicher erreichbar sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebt eine Reduzierung der Verbandsgemeinden auf unter 120 im Jahr 2014 an. Dabei soll in beiden Verwaltungssitzen ein BürgerInnen­büro vorgehalten werden. Die Auswirkungen auf die BürgerInnen kann so auf ein Minimum reduziert werden. Dabei setzen wir auch hier auf bürgernahe und einver­nehmliche Lösungen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, sollten Bürgerentschei­de in den betroffenen Verbandsgemeinden durchgeführt werden.
Bei verbandsfreien Gemeinden ist eine Zusammenlegung mit der umliegenden Ver­bandsgemeinde in jedem Falle zu prüfen. Dabei ist dringend auf eine enge Verwal­tungskooperation zwischen verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden einzuwirken, wenn der Verwaltungssitz in der gleichen Gemeinde liegt.
Für eine aus unserer Sicht notwendige Gebietsreform sind jedoch eine Vielzahl von Detailfragen zu klären. Mit Blick auf die Städte sind dies z.B. deren erhebliche struk­turelle Unterfinanzierung und Verschuldung, mit Blick auf die unterschiedlichen Ge­bührenstrukturen und –belastungen ist dies z.B. die Frage nach einer rechtlichen Absicherung auch im Kommunalabgabengesetz.

5. Starke Finanzausstattung für starke Kommunen
Die Kommunen in Rheinland-Pfalz benötigen eine sachgerechte finanzielle Ausstat­tung. Daher fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einerseits eine finanzielle Mindest­ausstattung für die Kommunen, die über die Erfüllung von Pflichtaufgaben hinaus finanzielle Spielräume sichert und welche in der Landesverfassung abgesichert ist. Das Konnexitätsprinzip soll rückwirkend überprüft und berücksichtigt werden. Ande­rerseits muss der kommunale Finanzausgleich neu austariert werden. Hierbei muss die Aufgabenerfüllung jeder einzelnen Kommune stärker berücksichtigt werden und insbesondere den kreisfreien Städten eine adäquate Verrechnung für die Wahrneh­mung überörtlicher Aufgaben angeboten werden. Weiterhin sollen im Finanzaus­gleich mehr Anreize für kostenmindernde Kooperationen auf lokaler und regionaler Ebene gegeben werden. Die Transparenz für die Zuweisungen aus dem landeseige­nen Investitionsstock ist deutlich zu erhöhen und es ist ein Fonds für die Sicherung bei Haushaltsnotlagen einzurichten.
Nachricht vom 25.09.2013 www.ak-kurier.de