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Nachricht vom 04.02.2014
Region
Kreis-SPD wundert sich über Euphorie zur Stegskopf-Entscheidung
In einer Pressemitteilung nimmt die Kreis-SPD Stellung zur Entscheidung des Bundes, den Stegskopf als Nationales Naturerbe auszuweisen. Sie wundern sich über die Euphorie der Naturschutzverbände, denn es gebe viele ungeklärte Fragen, vor allem zur Finanzierung. Ein Fragenkatalog wurde an den Landrat geschickt.
Kreisgebiet. Der Stegskopf soll nun Nationales Naturerbe werden. Der Bau von Windkraftanlagen ist damit wohl gescheitert. Die Sozialdemokraten im Kreis Altenkirchen nehmen die Entscheidung des Bundes zur Kenntnis und sind gleichzeitig über die Euphorie der Umweltschutzverbände verwundert, weil sie zunächst einmal zahlreiche ungeklärte Fragen sehen.

„Selbstverständlich gönnen wir den Naturschutzverbänden diesen Erfolg. Aber wir erwarten auch von eben diesen konkrete Vorschläge zur Finanzierung des Naturerbes“, so SPD-Kreisvorsitzender Andreas Hundhausen.

Die beiden Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Thorsten Wehner machen unterdessen deutlich, dass ihnen die „Dreifach-Lösung“ lieber gewesen wäre. Dazu Bätzing-Lichtenthäler: „Der Mix aus gewerblicher Nutzung sowie Windkraft hätte ausreichend Gelder gebracht, um den Naturschutz am Stegskopf nachhaltig zu sichern.“

Thorsten Wehner ärgert sich vor allem darüber, dass den betroffenen Kommunen jeglicher Gestaltungsspielraum genommen wird: „Ich hätte es besser gefunden, wenn die Gestaltungshoheit vollständig den Kommunen überlassen worden wäre. So werden diese vor vollendete Tatsachen gestellt.“

Spannend dürfte nun die Frage werden, wie in den anderen Teilen des Kreises mit der Windkraft umgegangen wird. Neben zahlreichen weiteren Fragen wirft Bernd Becker, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, auch diese Frage in einem Schreiben an Landrat Lieber auf. Becker: „Im Kern geht es um die Frage, ob Naturschutz ohne Energiewende irgendwann zur Farce wird“.


SPD-Fraktion im Kreistag Altenkirchen/Anfrage:
Hier der Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr Landrat,

Sie wissen, meine Vorstellung und die der SPD-Fraktion von der Entwicklung des Stegskopfes hat das Thema Energieversorgung, also die Windkraft, immer mit umfasst; natürlich neben den ebenso wichtigen Komponenten Naturschutz, Landwirtschaft, Tourismus und der gewerblichen Nutzung der bereits bebauten Bereiche.

Ich habe dabei auch immer die kommunale Familie in der Pflicht gesehen, sich operativ und unternehmerisch zu engagieren; an der Spitze den Kreis. Diese Entwicklungsmöglichkeiten scheinen durch die Entscheidung des BMU, das in Rede stehende Areal zum Nationalen Naturerbe zu erklären, vom Tisch zu sein.

Allerdings verknüpft sich mit der Entscheidung ein ganzer Blumenstrauß von Fragestellungen:

1. Auf welcher Basis (rechtlich und tatsächlich) hat das BMU die Entscheidung getroffen?

2. Hat die BIMA in dieser Frage eigene Entscheidungsbefugnisse; einige Pressetexte ließen darauf schließen? Welche Rechtsmittel sind gegen die Entscheidung möglich? Wer wäre berechtigt, Rechtsmittel einzulegen?

3. Bleiben die Bundesforsten für den Stegskopf zuständig; Wenn nein wer? Wer übernimmt die Kosten für die forstlichen Arbeiten?

4. Welche Aufgaben und Kosten kommen auf den Kreis zu?

5. Wie ist der Sachstand bei der Frage der Sicherung des Geländes? Ändert sich zu dieser Frage etwas durch die Entscheidung zugunsten des Naturerbes?

6. Bleibt die BIMA bei Sicherungs- und Sicherheitsfragen als Grundstückeigentümer in der Pflicht?

7. Wie ist vor dem Hintergrund der Naturerbe-Entscheidung die Frage der Sanierung und der Entfernung gefährlicher Altlasten zu sehen? Ändert sich durch die Entscheidung etwas? Welche Maßnahmen sind zu treffen und wie hoch werden die Kosten sein? Wer trägt die Kosten? In der Anhörung im KEA war bei anderen aufgegebenen Truppenübungsplätzen von zweistelligen Millionenbeträgen die Rede? Profitiert an dieser Stelle die BIMA von der Naturerbe-Entscheidung?

8. Ist mit der Naturerbe-Entscheidung auch die Nutzung der jetzt bebauten Flächen ausgeschlossen oder ist in diesen Bereichen ggfls. sogar Windkraft möglich?

9. Wie wird gewährleistet, dass weder Gebäudebestand noch Infrastruktur (Wasser, Abwasser) dem Verfall preisgegeben werden?

10. Werden sich die Planungsbedingungen für andere potenzielle Windkraftstandorte im Kreis durch den Wegfall des Standortes Stegskopf verändern, wenn ja wie?


Schließlich stellt sich jetzt auch die Frage, wie eine kohärente (sinnvoll, verstehbar, machbar) Weiterentwicklung am Stegskopf zu organisieren sein wird.

Wenn die Entscheidung zum Schutz der Kulturlandschaft auf dem Stegskopf rechtskräftig getroffen ist, hilft die Überzeugung nicht weiter, dass Naturschutz ohne Energiewende irgendwann zur Farce werden wird.
Dann muss das Naturschutzziel auch konsequent verfolgt werden. Dabei werden die beiden örtlich zuständigen Kreise sicher eine verantwortliche Rolle zu spielen haben.

Verzeihen Sie, dass ich Sie so bald nach der bekannt gewordenen Entscheidung mit diesen Fragen überfalle, aber die weitere Entwicklung am Stegskopf liegt der SPD-Fraktion sehr am Herzen.
Ich bitte – soweit möglich – um Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Becker".
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