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Nachricht vom 14.02.2014
Region
Zukunftskonferenz Stegskopf: Wie geht es weiter?
Während sich die rheinland-pfälzischen Umweltverbände zum Nationalen Naturerbe Stegskopf klar bekennen und diese Entscheidung begrüßen, gibt es aber auch Fakten, die den Verantwortlichen im Landkreis Altenkirchen und dem Westerwaldkreis Sorgen bereiten. Dazu gehört unter anderem das Thema Sicherheit des ehemaligen Truppenübungsplatzes ab 1. Juli.
Die beiden Landräte Michael Lieber und Achim Schwickert (von links) hatten das Thema Zukunft Stegskopf thematisiert. Sicherheit, Altlasten und die Fragen nach der Finanzierung des Nationalen Naturerbes waren unter anderem Thema. Fotos: Helga Wienand-SchmidtAltenkirchen. Das Bundesumweltministerium schuf Fakten: der ehemalige Truppenübungsplatz Stegskopf wird Nationales Naturerbe (die Kuriere AK und WW berichteten). Zwar muss der Haushaltsausschuss des Bundestagestages der Nominierung noch zustimmen, aber dies habe auf den Status der Fläche keine aufhebende Wirkung.

Die Ministerialbeamten aus dem Umweltministerium (BMUB), Alfred Walter und Rudolf Ley, waren ebenso zur Darstellung und Erläuterung auf Einladung der beiden Landräte, Michael Lieber und Achim Schwickert, sowie Georg Reitz von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)zur Zukunftstagung Stegskopf gekommen und gaben im Rahmen einer Pressekonferenz Auskunft.

Die Landräte hatten zum Thema Stegskopf schon lange gemeinsame Gespräche geplant, zumal die BImA die Ausschreibungen der Windenergieflächen vorangetrieben hatte. Dann erfuhren sie aus den Medienveröffentlichen von der Entscheidung Nationales Kulturerbe. Das löste Kritik aus und nun waren zum Zukunftsgespräch auch die Vertreter des Ministeriums erschienen.

Ganz klar: Nationales Naturerbe können nur besondere Flächen sein die sich im Eigentum des Bundes befinden. Besondere Kriterien wie Vogelschutzgebiete gehören unter anderem dazu. Jetzt müsse sich ein Träger finden, der die Schutzziele gewährleiste, ebenso wie den Schutzzweck. Es werde eine Flächenkulisse erstellt, bebaute Flächen können ausgenommen werden und einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden, erläuterte Walter. „Windkraftnutzung und Nationales Naturerbe geht nicht“, stellte er deutlich klar.

Georg Reitz, Abteilungsleiter bei der BImA, war nach eigenen Worten von der neuen Situation überrascht worden, er sieht jetzt neue Chancen für die Entwicklung und einen neuen anderen Konversionsprozess. Reitz machte deutlich, dass die BImA habe planen müssen, denn immerhin wolle die Bundesregierung eine naturverträgliche Energiewende. Jetzt gebe es andere Bedingungen, das sei für seine Behörde nicht greifbar gewesen. Nun sei das Thema Windpark vom Tisch.

Lieber und Schwickert wollten zur Rolle des Landes, zum Thema Sicherheit und natürlich zur Finanzierung Auskunft. Vor allem das Thema Sicherheit beschäftigt die Verantwortlichen in beiden Kreisen und in den Anrainer-Kommunen. Am 30. Juni ist das Areal nicht mehr bewacht, die Bundeswehr verlässt den Stegskopf.
Lieber will Konkretes: „Nur Schilder aufstellen, das reicht nicht“, so der Landrat. Und nur eine Gefahrenabwehrverordnung, die irgendwo mitgeteilt werde, reiche auch nicht aus. Auch das Thema Altlast im Boden – eine bislang völlig ungeklärte Seite des Nationalen Naturerbes.

Reitz erklärte, dass nun die BImA und die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) zum Thema Sicherheit entscheiden und zusammenarbeiten werden. Das Material der Bundeswehr aus historischer und aktueller Sicht werde ausgewertet, dies betreffe die Altlasten und mögliche Gefahren. Reitz steht zur Verantwortung des Eigentümers, in diesem Fall des Bundes.

„Der Eigentümer muss auch für die Sicherheit sorgen, der Standard darf nicht nach dem 30. Juni runtergehen“, forderte Landrat Achim Schwickert. Dass die Kreise und Kommunen keinen Cent in die Konversion stecken können, daran ließen beide Landräte keinen Zweifel. (hws)
 
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