AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 19.05.2015
Region
Rat Daaden beschließt: Beiträge bleiben gedeckelt
Das Daadener Freibad öffnet am Pfingstsamstag, 23. Mai. Die Mingolfanlage hat ihren Betrieb bereits aufgenommen. Der Rat der Ortsgemeinde Daaden beschloss den Bau einer neuen Solaranlage. Wiederkehrende Beiträge bleiben bei 18 Cent pro Quadratmeter, FWG-Antrag abgelehnt.
Die Freibadsaison startet ab 23. Mai. Auch für warmes Wasser ist gesorgt: Das Daadener Freibad erhält eine neue, moderne Solaranlage. Foto: prDaaden. Ortsbürgermeister Walter Strunk war erfreut, dass zahlreiche Zuhörer zur Sitzung des Ortsgemeinderats am vergangenen Dienstag in das Daadener Bürgerhaus gekommen waren. An dem Thema „Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau“ besteht in Daaden ein starkes öffentliches Interesse. Hintergrund der großen Besucherzahl war daher vermutlich ein Antrag der FWG zur Anpassung der wiederkehrenden Beiträge.

Rat beschließt: Beiträge bleiben gedeckelt – weiterhin maximal 18 Cent pro Quadratmeter.
Die FWG hatte mit Schreiben vom 19.11.2014 folgenden Antrag gestellt: „Wiederkehrende Beiträge - Aufhebung der Beitragsdeckelung bzw. Beitragsanpassung an das Straßenbauprogramm sowie inflationsbedingte Anpassung.

Der Ortsgemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 9.12.2014 mit der Angelegenheit befasst. Auch im Bauausschuss erfolgte zwischenzeitlich eine Beratung. Nach ausführlicher Diskussion lehnte der Ortsgemeinderat den Antrag der FWG-Fraktion zur inflationsbedingten Anpassung des festgelegten Beitrags von 18 Cent/qm ab. Geschlossen stimmten die Fraktionen von SPD, CDU und FDP mit 15 Nein-Stimmen gegen den Erhöhungsantrag. Die Vertreter der FWG stimmten mit 4 Ja-Stimmen für den Antrag.

Rat stimmt mehrheitlich für Ablösungsverträge im Baugebiet „Kalkstück“

Das Neubaugebiet Kalkstück wird durch insgesamt fünf Straßen erschlossen. Obwohl es sich um ein einheitliches Baugebiet handelt, müsste nach der Rechtsprechung im Grundsatz geprüft werden, ob der Erschließungsbeitrag und der Kostenerstattungsbetrag für jede einzelne Erschließungsanlage und Ausgleichsfläche berechnet und auf die einzelnen Grundstücke verteilt werden muss. Der Gesetzgeber hat es aus diesem Grund den Gemeinden ermöglicht, durch eine gemeinsame Aufwandsermittlung und Verteilung der Kosten auf alle Grundstückseigentümer eine gleichmäßige finanzielle Belastung herbeizuführen, Ungleichbehandlungen bei Einzelabrechnungen werden hierdurch vermieden.

Weiterhin hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, Erschließungsbeiträge und Kostenerstattungsbeträge anstelle eines Bescheides, durch Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Ablösungsvereinbarung abzurechnen. Diese Möglichkeit bietet sich hier im Hinblick darauf an, dass die noch durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen (Anpflanzung von Bäumen auf bestimmten Standorten außerhalb des Baugebietes) erst im Herbst 2015 erfolgen können. Bei der Ablösungsvereinbarung sind die gemeindlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

Die Ablösungsbeträge richten sich nach der voraussichtlichen Höhe der Beiträge. Nach allgemeiner Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass die Ablösung insgesamt für beide Seiten zufriedenstellend ausfällt. Um weitere Verzögerungen hinsichtlich der Abrechnungen zu vermeiden hat die Verwaltung eine gemeinsame Aufwandsermittlung und gleichmäßige Verteilung der Kosten auf alle Grundstückseigentümer empfohlen. Der Ortsgemeinderat fasst mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP folgende Beschlüsse:

1. Die fünf Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet „Kalkstück“ werden zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und Ablösung nach § 11 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Daaden vom 05.05.1988 zusammengefasst.

2. Die fünf Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb des Bebauungsplangebiet „Kalkstück“ werden zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und Ablösung nach § 7 der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen der Ortsgemeinde Daaden vom 18.03.2008 zusammengefasst.

3. Die gemeinsame Aufwandsermittlung und Verteilung der Kosten auf alle Grundstückseigentümer sowohl bei den Erschließungsbeiträgen als auch den Kostenerstattungsbeträgen kommt nur dann zur Anwendung, wenn sich alle Grundstückseigentümer mit dem Abschluss einer Ablösungsvereinbarung einverstanden erklären.

Die vier Ratsmitglieder der FWG-Fraktion waren gegen diesen Beschluss. Sie wünschten zunächst eine weitere Beratung im Bauausschuss.

Freibad Daaden erhält eine neue Solaranlage
Der Rat beauftragte einstimmig eine Fachfirma aus Münster für 25.143,51 Euro mit der Erneuerung der Solaranlage für das Freibad. Die Ausschreibung erfolgte durch die Bauabteilung. Die beauftragte Fachfirma baut seit 1986 Absorber-Anlagen für kommunale Freibäder und hat gemäß Referenzliste bis heute rund 300 Anlagen dieser Art gebaut. Nach Rückbau der Altanlage wird die Verwaltung die Dachfläche auf Schadstellen hin überprüfen und diese gegebenenfalls von einem Dachdecker reparieren lassen. Da die vollflächige Altanlage bisher eine schützende Wirkung auf die Dachabdichtung hat, ist nicht von einem größeren Sanierungsaufwand auszugehen. Der Auftrag wurde bereits unmittelbar nach der Ratssitzung erteilt, so dass eine Installation noch in dieser Badesaison erfolgen wird. Das Daadener Freibad öffnet am Pfingstsamstag, 23. Mai. Die Mingolfanlage hat ihren Betrieb bereits aufgenommen.


Eingangstüren an der Friedhofshalle Daaden werden erneuert.
Für rund 6600 Euro vergab der Ortsgemeinderat ebenfalls einstimmig die Arbeiten an ein Unternehmen aus Daaden. Drei Firmen hatten auf die Ausschreibung hin ein Angebot eingereicht.

Neue Spielgeräte
Spielplatz Martin-Luther-Straße: Als Ersatz für die abgängige Seilbahnanlage soll am Spielplatz in der Martin-Luther-Straße eine neue Spielgerätekombination für rund 3600 Euro installiert werden. Ebenfalls soll eine neue Reckstangenkombination aufgestellt werden. Am Spielplatz Glaskopf wird ein neues Fußballtor aus Metall für rund 660 Euro aufgestellt. Gleichzeitig beauftragte der Rat einstimmig den Bauhof der Verbandsgemeinde, die Arbeiten zur Errichtung und zum Aufbau der Gerätschaften auszuführen.

Ortsbürgermeister Strunk teilte mit, dass das Land Rheinland-Pfalz der Ortsgemeinde am 29. April 105.000 Euro für den Ausbau der Straße „In der Schneisenbach“ bewilligt hat. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 709.000 Euro.
Nachricht vom 19.05.2015 www.ak-kurier.de