AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 25.07.2015
Region
Präventionskampagne am FvS-Gymnasium
Die Polizei Betzdorf informierte im Rahmen einer Suchtpräventionskampagne am Freiherr-vom-Stein Gymnasium in Betzdorf. Die Jugendlichen wurden insbesondere auf die Folgen hingewiesen, die eine Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogen oder Alkohol mit sich bringen.
Polizeihauptkommissar Frank Reifenrath und ein Teil der Mittelstufenschülerinnen und -schüler. Foto: prBetzdorf. Sie hat sich mittlerweile am Freiherr-vom-Stein Gymnasium Betzdorf etabliert, die Suchtprävention der Polizeiinspektion Betzdorf. Unmittelbar vor Beginn der rheinland-pfälzischen Ferien konnten wieder Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe entsprechend beschult werden. Die Organisatoren auf schulischer Ebene waren Daniel Schöning und Yvonne Wallacher. Sie hatten unter Leitung von Joachim Langhauser, die Vorbereitungen für die Umsetzung der Kampagne auf den Weg gebracht.

"Die polizeiliche Präventionsarbeit erfährt auch unter neuer Leitung bei der Polizeiinspektion Betzdorf weiterhin eine Priorisierung", sagt Polizeioberrat Christoph Weitershagen, der im Herbst letzten Jahres die Inspektionsleitung übernommen hatte. Zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe steht ihm ein bewährtes Team unter Leitung von Polizeihauptkommissar Frank Reifenrath zur Seite.

PHK Reifenrath war es auch, der die diesjährige Kampagne am Gymnasialstandort Betzdorf durchführte. Ziel der Prävention war es, bei den Schülern eine Abstinenz gegenüber verbotenen und somit gefährlichen psychoaktiven Substanzen zu erreichen. Einen eigenverantwortlichen Umgang mit legalen Suchtmitteln, wie alkoholischen Getränken, Medikamenten und Tabakwaren, sollen die Jugendlichen im weiteren Verlauf ihres Erwachsenwerdens erlernen.

Fokussiert auf die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Suchtmitteln, gab der Referent zunächst einen Lageüberblick. Fortführend wurden die einzelnen Stoffe und deren Wirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit erläutert. Anschließend wurden Folgen einer Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel dargestellt, hierbei war der Ablauf eines Straf- oder Bußgeldverfahrens sowie sonstige persönliche Folgen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis und die Kosten, die mit dem Verfahren oder dem Wiedererwerb der Fahrerlaubnis verbunden sind, ein elementarer Aspekt.

Suchtmittelkonsum und –abhängigkeit treten nicht urplötzlich auf, sondern entwickeln sich aus Suchthaltungen die mit den Lebensumständen des Einzelnen zusammenhängen. Voraussetzungen und Neigungen können schon im Kindes- und Jugendalter entstehen. Es gibt eine Vielzahl legal und illegaler käuflicher Substanzen, mit denen Kinder und Jugendliche in Kontakt kommen können. Alkohol, Tabak und Medikamente, aber auch eine Reihe verbotener Stoffe, wie Cannabis, Heroin, biogene und chemische Substanzen unterschiedlichster Zusammensetzung bergen ein hohes Suchtrisiko. Oftmals beginnt der erste Konsum schon im frühen Jugendalter. Deshalb ist es wichtig, Jugendliche und junge Heranwachsende zu befähigen, sich bewusst gegen Drogen und sonstige suchtfördernde Stoffe entscheiden zu können. Hierzu sollte die Kampagne einen wesentlichen Beitrag leisten.

Nachricht vom 25.07.2015 www.ak-kurier.de