AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 28.12.2015
Region
Stadtrat Altenkirchen fasst Resolution zur Biomüll-Anlage
Die geplante Biomüll-Umladestation will keine Stadt oder Kommune im Kreis Altenkirchen. Der Stadtrat Altenkirchen fasste in der letzten Sitzung vor den Festtagen eine Resolution, die die Pläne einer Erweiterung der bestehenden Anlage scharf verurteilt und entsprechende Auflagen gefordert.
Altenkirchen. Resolution des Stadtrates Altenkirchen zu einer geplanten Biomüll-Umladestation vom 16. Dezember im Wortlaut:

Die Firma Remondis GmbH, Region Südwest, stellte im Juli 2015 an die SGD-Nord einen Antrag auf Genehmigung nach §16 BImSchG zur Änderung der ursprünglich als Gewerbemüllsortieranlage zugelassenen Anlage für ihre Betriebsstätte in Altenkirchen, Graf-Zeppelin-Str. 11.
Der Änderungsantrag beinhaltet unter anderem:
1. Die Genehmigung des Betriebes einer Umschlaganlage für Bioabfälle innerhalb einer Halle.
2. Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 10 Tonnen bis weniger als 75 Tonnen pro Tag. Die Kompostierung schließt den Einsatz einer mobilen Schredderanlage und einer mobilen Siebtrommel mit ein. Es sollen etwa 20.000 Tonnen /Jahr dort umgeladen werden. Zudem hat der Kreis Altenkirchen die Vergabe der Entsorgung des Biomülls aktuell ausgeschrieben. Die Vergabe ist zwischenzeitlich erfolgt.

Der Stadtrat von Altenkirchen lehnt das Betreiben der geplanten Biomüll-Umladestation und eine Anlage zur Erzeugung von Kompost an diesem Standort ab. Der Stadtrat kritisiert, dass die den Ratsvertretern zugesagten höheren Standards nicht mit in die Ausschreibung aufgenommen wurden und dadurch bei der erfolgten Vergabe nicht berücksichtigt wurden. Wegen der gewählten Heckladertechnik bei den Sammelfahrzeugen ist die Nutzung des Standortes Altenkirchen quasi vorgegeben.

Anscheinend entledigt sich die Kreisverwaltung eines Problems auf Kosten der Kreisstadt und der benachbarten Ortsgemeinden Ingelbach, Mammelzen, Michelbach und Sörth. Die von der Betriebsstätte ausgehenden Emissionen von Geruch, Staub, Ungeziefer und Keimen belasten erheblich die Umgebung.

Nach Aussage des Unternehmens Remondis ist vorgesehen, die Umladung des Biomülls in einer Halle durchzuführen. Aus den Planungsunterlagen ist nicht zu erkennen, dass bauliche Maßnahmen erfolgen werden - z.B. Schleusen, Filter, etc.-, die eine Emission nach außen verhindern. Die Wohnbebauung der Stadt beginnt in knapp 500 Metern Entfernung. In gleicher Entfernung befinden sich das Schulzentrum (Gymnasium, Realschule Plus), das Sportzentrum (Mehrfachturnhalle, zwei Sportplätze, Reitanlage, Tennisanlage etc.) sowie die Polizeiinspektion und die Bundesagentur für Arbeit.

Durch die zu erwartenden Emissionen ist eine beträchtliche Belastung der in unmittelbarer
Nachbarschaft befindlichen Hotelanlage auf der Glockenspitze gegeben. Die Schüler des Schulzentrums und die Nutzer der angrenzenden erweiterten Sportanlagen, werden einer erheblichen Geruchsbelästigung ausgesetzt. Unmittelbar an das Industriegelände grenzt der städtische Waldfriedhof.

Die Abstände zu den benachbarten Ortsgemeinden Ingelbach, Mammelzen, Michelbach und Sörth
sind ähnlich gering. Darüber hinaus befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Entsorgungsunternehmens andere für die Stadt wichtige Unternehmen, die aufgrund ihrer speziellen Kundenanforderungen an Sauberkeit und Reinproduktion, auf eine saubere Umgebung angewiesen sind. Die ohnehin wenigen Arbeitsplätze in der Stadt sind hier in Gefahr. Emissionen einer Biomüll-Umladestation, wie Staub, Geruch und Ungeziefer sind für diese Unternehmen kontraproduktiv und gefährden deren wirtschaftliche Entwicklung.

Der Stadtrat von Altenkirchen und die benachbarten Ortsgemeinderäte von Ingelbach, Mammelzen, Michelbach und Sörth fordern daher alle Entscheidungsträger auf, ihre Bedenken in den Planungen der Entscheidungsträger zu berücksichtigen und verlangen insbesondere Auflagen und Vorkehrungen, die Geruchs- und gesundheitliche Beeinträchtigungen in dieser sensiblen Region verbieten. Insoweit ist die SGD-Nord als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde gefordert.

Der Stadtrat Altenkirchen unterstützt darüber hinaus ausdrücklich den in dieser Angelegenheit von den benachbarten Ortsgemeinden Ingelbach, Mammelzen, Michelbach
und Sörth verfassten Protestbrief vom 15. Dezember an die SGD-Nord.
Nachricht vom 28.12.2015 www.ak-kurier.de