AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 20.01.2016
Region
Keine heiße Asche in die Mülltonne
Um zu vermeiden das Mülltonnen im Landkreis Altenkirchen infolge von nicht vollständig ausgekühlten Ascheresten in Brand geraten, gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen hierzu einige Tipps.
Kreis Altenkirchen. Asche sollte erst dann in die Restabfalltonne gegeben werden, wenn diese vollständig erkaltet ist. Oft kann man sich dabei täuschen, denn die Asche sieht zwar von außen schon erloschen aus, ist sie aber noch nicht. Im Inneren kann sie noch glühen und dann verheerende Folgen haben.
Mit Luft können selbst kleinste Glutreste in Verbindung mit Abfällen zu gefährlichen Schwelbränden und zu offenem Feuer in der Mülltonne oder sogar in den Müllfahrzeugen führen. Dann besteht höchste Gefahr, ganz zu schweigen von möglichen Sachschäden an Gebäuden.
„Bei Asche immer Vorsicht walten lassen. Lieber noch einige Tage länger warten bis die Asche in die Tonne gefüllt wird. Die Asche sollte am besten in einen Metallbehälter mit Deckel gegeben werden und lassen mindestens 36 Stunden abkühlen. Erst danach in die Restabfalltonne einfüllen“, so Abfallberater Erich Seifner vom AWB.

Weiter sollte keine Asche in die Biotonne geben werden. Holz-, Kohle- und Grillaschen gehören ausschließlich in die graue Restabfalltonne. In die Biotonne darf keine Asche eingegeben werden, da Asche bei der weiteren Verarbeitung der Bioabfälle den Verwertungsprozess stört. Sehen Müllwerker offenkundig Asche in der Biotonne, so wird diese möglicherweise nicht entleert.

Beschädigte Behälter sollten darüber hinaus umgehend gemeldet werden. Ist eine Abfalltonne beschädigt, egal durch Hitze oder mechanische Einwirkungen, sollte man sich direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb über die Homepage www.awb-ak.de oder die AWB App in Verbindung setzen. Dort wird der Schaden aufgenommen und schnellstmöglich ein Tonnentausch „defekt gegen ganz“ veranlasst. Wurde die Mülltonne durch heiße Asche, Brand oder Mutwilligkeit beschädigt oder. zerstört, trägt der verantwortliche Bürger die Kosten für die Ersatztonne und den Tausch.
Nachricht vom 20.01.2016 www.ak-kurier.de