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Nachricht vom 11.02.2016
Region
Überschwemmungsgebiet am Daadenbach neu kartiert
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat das Überschwemmungsgebiet am Daadenbach neu festgesetzt. Auf einer Länge von zirka 11 Kilometern reicht dieses nun auf beiden Seiten des Daadenbachs von der Gemeinde Daaden bis zur Mündung in die Heller.
Neue Kartierung des Daadenbaches. Foto: SGD NordDaaden. Das kartierte Überschwemmungsgebiet bestand bereits seit preußischer Zeit. Jetzt war eine Neuausweisung notwendig, da die Kartierung nicht mehr dem aktuellen Stand entsprach. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Damit kommt die SGD Nord der bundesgesetzlichen Forderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach. Dieses regelt, welche Handlungen im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich verboten sind und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen durch die Obere Wasserbehörde erteilt werden können.

Ziel der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist es, die Überschwemmungsflächen von neuen Schadenspotentialen freizuhalten. Bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Bauen im Überschwemmungsgebiet, werden daher unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. In den letzten Jahren hat die Praxis gezeigt, dass gerade im Rückhaltebereich das Bauen in der Regel möglich ist. Durch entsprechende Auflagen muss jedoch sichergestellt werden, dass im Falle eines Hochwassers von den Gebäuden keine nachteiligen Auswirkungen auf das Abflussverhalten ausgehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine hochwasserangepasste Bauweise auch gerade im Interesse des Grundstückseigentümers liegt, um Schäden an seinem Eigentum durch eine vorausschauende Bauausführung schon im Vorfeld zu verhindern. Bestehende Bebauung im Überschwemmungsgebiet genießt natürlich weiterhin Bestandsschutz. Das Gleiche gilt auch für bestehende Baugebiete.

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes werden am Daadenbach seit einigen Jahren zudem weitere Maßnahmen durchgeführt. So wurden durch die Kreisverwaltung Altenkirchen bereits Wehranlagen verändert oder zurückgebaut. Insbesondere in den Ortslagen führt das zur Verbesserung der Hochwassersituation.

Die Karten und der Verordnungstext sind im Internet unter: www.sgdnord.rlp.de, sowie bei der Kreisverwaltung Altenkirchen und den Verbandsgemeindeverwaltungen Betzdorf und Herdorf-Daaden einsehbar. Die Seite www.hochwassermanagement.rlp.de bietet weitere Auskünfte.
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