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Nachricht vom 23.03.2016
Politik
Genossenschaften sind die Zukunft
Die Gründung von Genossenschaften war eine gleichermaßen geniale wie erfolgreiche Idee des Sozialreformers Friedrich-Wilhelm Raiffeisen, die bis heute Bestand hat und aktueller denn je ist. Sie sind Eckpfeiler für bürgerschaftliches Engagement in vielen Bereichen.
Im Raiffeisenhaus in Flammersfeld sich Bundestagsabgeordneter Erwin Rüddel und der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Raiffeisen-Gesellschaft e.V. Josef Zolk (links) trafen. Foto: Reinhard Vanderfuhr/Büro Rüddel)Kreisgebiet. Die Spur des Genossenschaftsgründers Friedhelm-Wilhelm Raiffeisen zieht sich quer durch den Wahlkreis des heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel. Denn der Sozialreformer mit Weltgeltung erblickte das Licht der Welt am 30. März 1818 in Hamm/Sieg und verstarb am 11. März 1888 in Neuwied-Heddesdorf.

„Die Idee Raiffeisens, Hilfe zur Selbsthilfe, spricht auch heute noch eine überzeugend klare Sprache. So wurden im vergangenen Jahr 124 neue Genossenschaften gegründet, an denen 2.700 Personen als Gründer beteiligt waren“, teilt der Bundestagsabgeordnete aktuell mit.

Dies belege, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaften hohes Vertrauen genießt, bei Gründern, aber auch bei Mitgliedern, Kunden und Kreditgebern. Schließlich biete die Genossenschaft mit der Gründungsprüfung und der umfangreichen Beratung gute Voraussetzungen, damit sich bürgerschaftliches Engagement erfolgreich und nachhaltig entfalten könne. „Dank dieser Merkmale ist zudem die Insolvenzquote bei Genossenschaften besonders niedrig“, äußert Rüddel.

Er weist auf die im Koalitionsvertrag festgehaltene Vereinbarung von CDU/CSU und SPD hin, die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement zu erleichtern. Denn für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.

So stehe die CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag dafür ein, die Rechtsform der Genossenschaft mit ihren Qualitätsmerkmalen zu bewahren, wohingegen eine Verwässerung durch Schaffung einer neuen genossenschaftsrechtlichen Rechtsform ohne Prüfungsverpflichtung bei Gründung und in der Folgezeit abgelehnt werde.

Dagegen seien außerhalb des Genossenschaftsrechts Verbesserungen für bürgerschaftliche Initiativen durchaus denkbar. Denn beispielsweise sei die Genehmigungspraxis zum wirtschaftlichen Verein in den Ländern sehr unterschiedlich. Auch seien Gerichte bei der Eintragung von eingetragenen Vereinen zum Teil zurückhaltend. schließlich könne für bestimmte Gründungen auch die Unternehmergesellschaft (UG) noch stärker in Betracht kommen.

„Ob im sozialen Bereich, bei Dorfläden, in Energieprojekten oder auch aktuell der Flüchtlingshilfe, muss der Staat für gute Rahmenbedingungen sorgen, in denen sich bürgerschaftliche Initiativen entfalten können. Denn bürgerschaftliches Engagement leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu einem lebenswerten Gemeinwesen, was Friedrich-Wilhelm Raiffeisen frühzeitig erkannt und erfolgreich umgesetzt hat“, bekräftigt Erwin Rüddel.
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