AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 10.05.2016
Region
Genuss einer Kräutermischung: 15-Jähriger fast gestorben
Ein 15-Jähriger wurde am Samstag, 7. Mai um ein Haar nach dem Konsum einer unbekannten Kräutermischung getötet. Wiederbelebt wurde er im Krankenhaus Hachenburg und zum Glück ist der Junge außer Lebensgefahr. Die Polizei Hachenburg und die Kripo Montabaur ermitteln. Erneut warnen die Behörden vor dem Genuss solcher Drogen, die irrtümlich den Namen "Legal Highs" tragen.
Symbolfoto: PolizeiHachenburg. Wie die Polizei Hachenburg erst nachträglich erfuhr, konsumierte ein 15-Jähriger am Samstag, 7. Mai, gegen 15.30 Uhr im Schwimmbad Hachenburg eine Kräutermischung. Daraufhin kollabierte er und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Hier kollabierte er erneut und musste sogar wiederbelebt werden. Derzeit ist er glücklicherweise außer Lebensgefahr. Soweit die kurze Pressemitteilung der PI Hachenburg.

Hinter diesen immer häufiger zu registrierenden Pressemeldungen steckt eine besondere Tragik. Denn die Jugendlichen wissen nicht was sie da konsumieren und dass sie mit ihrem Leben spielen.

Eine weiteres Problem: Die Ärzte in den Kliniken haben keinerlei Hinweise auf die aktiven Stoffe dieser Mischungen, die als "Legal Highs" vertrieben und konsumiert werden. Gegenmittel und Rettungsmaßnahmen sind da nicht immer einfach.

Die Polizei warnt immer wieder, der Erfolg ist mäßig, zum Teil auch nicht einschätzbar. Denn die Kräutermischungen fallen noch unter die Gruppe der sogenannten „Legal Highs“, synthetisch hergestellte psychoaktive Stoffe, die insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden konsumiert werden. Angeboten werden diese Stoffe überwiegend im Internet, auch in Form von Badesalzen oder Raumlufterfrischern. Aber mittlerweile auch im Straßenhandel sind die bunten Tütchen erhältlich.

Nicht alle „Legal High“ Produkte sind jedoch so gesetzeskonform, wie es der Name zunächst vermuten lässt. In einer Vielzahl von Fällen unterliegen diese Substanzen, je nach Inhaltsstoffen, auch den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG). Bisherige Untersuchungen ergaben, dass etwa 30 Prozent der durch das Landeskriminalamt Rheinland- Pfalz überprüften Substanzen unter die Bestimmungen des BTMG fallen. An den bunten, oft harmlos erscheinenden Verpackungen ist dies jedoch nicht zu erkennen, da die Inhaltsstoffe auf den Päckchen nicht deklariert werden.

Aber auch in den Fällen, in denen diese Stoffe nicht unter das BTMG fallen, besteht eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit nach deren Konsum. Kräutermischungen, die überwiegend in bunten Tütchen vertrieben werden, enthalten neben den Kräutern rein synthetisch hergestellte Substanzen. Diese Substanzen, meist Cannabinoide oder ähnliche Stoffe, werden auf das Trägermaterial, manchmal Tabak, aufgetragen und später geraucht.

Beim Konsum dieser Kräuter entsteht eine ähnliche Wirkung wie beim Konsum von Haschisch, nur oft um ein Vielfaches stärker. Aus diesem Grunde besteht permanent die Gefahr einer Überdosierung und/oder Vergiftung für den Konsumenten.

Nach dem Konsum zeigten sich bisher insbesondere folgende unerwünschte Reaktionen: Kreislaufzusammenbrüche, Zittern, Herzrasen bis zum Herzinfarkt. In Einzelfällen ist auch ein mehrtägiger Aufenthalt auf der Intensivstation eines Krankenhauses oder die Unterbringung in einer Psychiatrie erforderlich.

Die Polizei warnt daher nochmals eindringlich vor dem Genuss dieser neuen psychoaktiven Stoffe, deren gesundheitliche Folgen zum Teil unkalkulierbar sind. Sollten diese Substanzen auch noch dem BTMG unterliegen, ist neben den gesundheitlichen Folgen auch mit rechtlichen Problemen und einer Strafanzeige durch die Polizei zu rechnen.

Um aufzuklären gibt es immer wieder die Warnungen der Behörden, zuletzt erst vom Polizeipräsidium Koblenz. In Arbeit sind Stofflisten der psychoaktiven Substanzen, die sich aber auch laufend ändern. Eine EU-Richtlinie soll es geben, die den Handel und Konsum solcher Stoffe verbietet. Dazu ist ein Bundesgesetz in Arbeit, das vielleicht noch in diesem Jahr Rechtskraft erhält. Dann kann der Genuss und Handel/Besitz unter Strafe gestellt werden. Bislang sind den Behörden ja bei unbekannten Stoffen, die im Betäubungsmittelgesetz nicht aufgeführt sind, die Hände gebunden. Derzeit sind diese gefährlichen Mischungen handelbar.

Ein Glück für den 15-Jährigen, dass er schnell gefunden wurde und die passende Hilfe bekam. Aber leider gibt es deutschlandweit zu viele Fälle, die anders ausgehen. (hws)
Nachricht vom 10.05.2016 www.ak-kurier.de