AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 11.05.2016
Politik
Wasserschutzgebiet für Brunnen Nisterberg festgesetzt
Der Brunnen Nisterberg versorgt die Einwohner der Gemeinde seit langer Zeit mit Trinkwasser. Und das soll für unbefristete Zeit so bleiben. Als Obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord nun ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen Nisterberg zugunsten der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden festgesetzt.
Nisterberg. Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes sei die öffentliche Wasserversorgung in der Ortsgemeinde Nisterberg sichergestellt, denn das Trinkwasser werde ausschließlich aus dem Brunnen Nisterberg bezogen, so der Präsident der SGD Nord, Dr. Ulrich Kleemann, in einer Pressemitteilung. Jährlich dürfen bis zu 25.000 m3 Wasser entnommen werden, wie es weiter in dem Schreiben heißt. Das nordöstlich der Ortslage Nisterberg gelegene Wasserschutzgebiet ist rund 70 Hektar groß und besteht aus drei Schutzzonen. Es wird forst- und landwirtschaftlich genutzt.

Die Verbandsgemeinde versorgt neben Nisterberg auch die Ortsgemeinden Niederdreisbach und Weitefeld mit Wasser aus eigenen Anlagen. Die übrigen Gemeinden sind mit ihrer öffentlichen Wasserversorgung an das überörtliche Netz des Zweckverbandes „Wasserversorgung Kreis Altenkirchen“ angeschlossen und erhalten Wasser aus der Wiehltalsperre des Aggerverbandes. Dies kann man der Website der Wasserbehörde entnehmen.

Die umfangreichen Schutzanordnungen des festgesetzten Wasserschutzgebietes beugen möglichen Gefährdungen des Trinkwassers vor, erklärt die SGD Nord. Innerhalb eines Schutzgebietes sind alle Maßnahmen, die das Trinkwasser gefährden können, verboten. Gefährdungen könnten beispielsweise durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln, von Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Im Bereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord gibt es über 800 Wasserschutzgebiete. Aus über 1.500 Brunnen und Quellen wird das Trinkwasser gewonnen. Als Obere Wasserbehörde ist es die Aufgabe der SGD Nord, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen. Zudem ist die SGD Nord für die effiziente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich.
Nachricht vom 11.05.2016 www.ak-kurier.de