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Nachricht vom 11.08.2016
Region
BI Hümmerich gibt Hilfe zum Widerstand
Menschen rund um den Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof sehen sich von der konkreten Gefahr bedroht, mit riesigen Windrädern überschattet zu werden. Doch viele wissen nicht, dass sie zumindest versuchen können, sich dagegen zu wehren.
Dieter Glöckner, Sprecher der BI Hümmerich, ruft zum Widerstand gegen die Windräder auf dem Hümmerich auf. Foto: VeranstalterMittelhof. Wohin man sich wenden kann, wie man seine Bedenken mitteilt und was man dabei beachten sollte, vermittelt die Bürgerinitiative-Hümmerich auf ihrer Webseite www.bi-hümmerich.de.

Was von der BI-Hümmerich, ihren Mitgliedern und den Betroffenen Bewohnern in den Verbandsgemeinden Betzdorf, Gebhardshain und Wissen lange befürchtet wurde, nimmt immer konkretere Formen an: Auf der Erhebung über dem Elbbachtal sollen Windräder mit gigantischer Höhe entstehen. Die Altus AG hat bei der Kreisverwaltung Altenkirchen die Genehmigung zum Errichten und Betreiben einer Windfarm mit drei Windenergieanlagen des Typs Vesta V-126 mit 3.450 KW Nennleistung beantragt – Nabenhöhe 149 Meter, Rotordurchmesser 126 Meter, Gesamthöhe 212 Meter. Der Bauausschuss der Stadt Wissen hat bereits zugestimmt.

Zur Verdeutlichung: Die Höhe der Naben entspricht knapp der Höhe des Kölner Doms. Um die Spitze der Rotoren zu erreichen, müssten darauf noch einmal 43 VW Golf VII gestapelt werden. Nun soll das Ganze aber auf dem Hümmerich zu stehen kommen, der mit knapp 400 Metern über dem Meeresspiegel Mittelhof schon um 143 Meter überragt. Mit anderen Worten: Von Mittelhof zu den Rotorspitzen ist je nach Standort der Windräder ein Höhenunterschied von bis zu 355 Meter. Das höchste Gebäude Deutschlands, der Commerzbank Tower in Frankfurt, ist mit seinen 259 Metern dagegen ein Winzling.

Dieter Glöckner, Sprecher von der BI-Hümmerich: „Wir fürchten, diese drei geplanten Anlagen sollen erst der Anfang sein. Und wenn die erst mal genehmigt sind, werden weitere folgen. Damit solche Ideen keine Realität werden, unsere Landschaft, die Flora und Fauna erhalten bleiben, müssen die Bürger ihren Widerstand verstärken und an allen Stellen, wo es noch Möglichkeiten gibt, dagegen Einspruch einlegen. Doch viele wissen gar nicht wie das geht. Informationen von den Behörden gibt es kaum, und wenn, dann erscheint alles recht kompliziert – was vielleicht auch in manchen Fällen die Absicht ist. Von Beteiligungsverfahren mit offenem Ausgang ist da die Rede, von umfassender Bürgerbeteiligung. Doch hinter den Kulissen ist klar, dass die Behandlung jedes Einwandes Zeit und Geld kostet, was am liebsten vermieden wird. “

Deshalb hat sich die BI-Hümmerich entschieden, auf ihrer Internetseite den Bürgern Hilfestellung zu geben, wie sie etwa gegen den Raumordnungsplan, gegen den man sich nur noch bis Ende August wenden kann, oder den Teilflächennutzungsplan (TFNP) Windenergie der Verbandsgemeinde Wissen vorgehen kann. Auf www.bi-hümmerich.de findet man die erforderlichen Adressen, Vorlagen für Widerspruchsschreiben und eine Vielzahl von Argumenten, die sich die Bürger zu Eigen machen können. Und Antworten auf viele Fragen.

Häufig ist beispielsweise gar nicht klar, wer überhaupt Einwendungen machen kann. Dieter Glöckner: „Das kann jeder, der sich durch den Teilflächennutzungsplan bzw. den Raumordnungsplan sowie den darin ausgewiesenen Windpark auf dem Hümmerich beeinträchtigt fühlt. Das können Bewohner der umliegenden Gemeinden sein, auch wenn sie nicht zur Verbandgemeinde Wissen gehören, Vermieter, Gewerbetreibende und Menschen, die das Gebiet zur Erholung nutzen, wie etwa Wanderer oder Mobilheim- und Campingplatzbenutzer.“

Auch mehrere Mitglieder einer Familie können Einwendungen erheben. Eltern können auch zusätzlich im Namen ihrer Kinder Einspruch erheben. Das kostet nichts, außer gegebenenfalls Porto und Papier. Wer Widerspruch erhebt, geht keinerlei rechtliche Verpflichtung ein.

Obwohl jeder seinen persönlichen Einspruch gegen den Flächennutzungsplan individuell und formlos erheben kann und dabei Umfang, Gestaltung und Formulierung völlig unerheblich sind, gibt es doch ein paar Dinge, die unbedingt angegeben werden müssen: Der eigene Namen mit Anschrift, die Anschrift des Empfängers, die persönlichen Einwendungen, frei und persönlich formuliert, Datum und Unterschrift sowie bei Minderjährigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Dieter Glöckner: „Bitte machen Sie von unserem Angebot Gebrauch. Wehren Sie sich. Sie müssen sich für Ihre Gründe nicht rechtfertigen oder diese wissenschaftlich belegen. Es ist Ihre persönliche Meinung. Auf unserer Internetseite finden Sie einen Vorschlag, wie eine solche Einwendung aussehen könnte. Aber wichtig ist vor allem: Je persönlicher und individueller Sie Stellung nehmen, um so eher erfolgt eine Einzelbehandlung Ihrer Einwände!“
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