AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 28.04.2009
Kultur
Arbeit gehört zur menschlichen Existenz
Arbeit gehört zur menschlichen Existenz - Ja, sie ist deren Grundlage. Ohne Arbeit kein Fortschritt, ohne Arbeit keine Gesellschaft, keine Kultur. Das war schon immer so. Das ist Josef Zolks Thema zum 1. Mai. Hier seine Gedanken.
Arbeit gehört zur menschlichen Existenz. Arbeit ist mehr als ein Produktionsfaktor. Sie ist Voraussetzung der individuellen gesellschaftlichen Existenz des Menschen und Voraussetzung seiner personalen Entfaltung. Arbeit bestimmt das menschliche Wesen grundlegend; sie ermöglicht die Sinngestaltung des Menschen. Darüber hinaus sichert sie als Erwerbsarbeit den Lebensunterhalt und die allgemeine Daseinsvorsorge. Sie ist schließlich auch ein Grund gesellschaftlicher Anerkennung. Arbeitslosigkeit - und zumal ein hohes Niveaus an Arbeitslosigkeit - ist deshalb mit dem Gemeinwohl nicht vereinbar. Der Arbeitsmarkt ist kein Markt im herkömmlichen Sinn. Hier verwirklichen sich Lebensentwürfe. Den Arbeitsmarkt lediglich dem Spiel von Angebot und Nachfrage zu überlassen heißt, die besondere Bedeutung von Arbeit für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt zu leugnen. Jedem die Chance auf Erwerbsarbeit und damit auch Teilhabe zu eröffnen, ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Dazu bedarf es einer auf Wachstum ausgerichteten Politik, die insbesondere auf Innovation, Forschung und Entwicklung setzt. Auch eine Verringerung des Abstands zwischen Brutto- und Nettolöhnen sowie die nachhaltige Bekämpfung der Schwarzarbeit leisten einen Beitrag zu mehr Beschäftigung. Kombi-Einkommen können für benachteiligte Menschen (Gering- und Unqualifizierte, die auch nur begrenzt qualifizierbar sind) ein Instrument sein, ihre Integration in den Arbeitsmarkt und zugleich ein existenz-sicherndes Einkommen zu erreichen. Für einen Teil der Betroffenen wird diese Integration nur durch öffentlich geförderte Arbeit zu erreichen sein; doch auch das ist menschlicher als die bloße Alimentation der Betroffenen.
Besondere Anstrengungen sind zugunsten von jungen Arbeitslosen und von älteren Arbeitnehmern beziehungsweise Arbeitslosen erforderlich. Wo die Integration in den Arbeitsmarkt und gesellschaftliche Teilhabe gelingen soll, bedarf es für einen Teil der Menschen ergänzender Maßnahmen, welche im weitesten Sinne zur Übernahme von Eigen- und Sozialverantwortung befähigen: Anleitung, psychosoziale Unterstützung, Schuldnerberatung, Suchtberatung etc. Wo bloße Appelle an die Eigenverantwortung nichts bringen, ist der Staat in besonderer Weise gefordert.
Arbeit braucht gerechten Lohn. Bildung und Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung erhöhen nicht nur die Aussichten auf Integration in den Arbeitsmarkt, sondern auch auf einen angemessenen, gerechten Lohn.
Dies allein stellt wegen des strukturellen Ungleichgewichts auf dem Arbeitsmarkt Lohngerechtigkeit nicht sicher. Wer in Vollzeit erwerbstätig ist, sollte von seinem Verdienst auch leben können. Für Menschen mit Behinderungen und besonderen Benachteiligungen wird ein existenzsicherndes Einkommen vielfach nur durch eine Kombination aus Arbeitseinkommen und staatlichen Transfer-Leistungen erreicht werden können. Für Menschen, die solche Benachteiligungen nicht aufweisen, und zumal für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung muss gelten, dass das Arbeitseinkommen selbst existenzsichernd ist. Deswegen ist zunächst gerade im Niedriglohnbereich auf eine möglichst geringe Belastung mit Zwangsabgaben zu achten. Und es sind Verwerfungen auf Arbeitsmärkten ("Lohndumping") zu bekämpfen - durch eine Stärkung des Instruments der Allgemeinverbindlichkeit, eine Ausweitung des Entsendegesetzes und auch, wo das zuvor Genannte nicht ausreicht, durch darüber hinaus gehende, differenzierte Mindestlohnregelungen, die die Beschäftigungswirkungen
berücksichtigen.
Zur Lohngerechtigkeit gehört wesentlich auch, dass für gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt wird. Dass Frauen im Durchschnitt für vergleichbare Arbeit noch immer rund ein Fünftel weniger verdienen als Männer, ist ein Skandal, den die Tarifvertrags-Parteien und die Politik beseitigen müssen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedürfen des arbeitsrechtlichen Schutzes. Der Schutz vor willkürlicher Kündigung etwa ist Ausdruck des Respekts vor der Würde des arbeitenden Menschen. Wo um der notwendigen Flexibilität willen alte Sicherheiten für die Arbeitnehmer verloren gehen, muss eine neue Sicherheit greifen. Die gleichzeitige Deregulierung arbeitsrechtlicher Vorschriften und Verschlechterung der sozialen Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit ist der falsche Weg. Die betriebliche Mitbestimmung und die Mitbestimmung im Unternehmen sind Ausdruck der personalen Würde des arbeitenden Menschen und ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeits- und Sozialordnung. Sie grenzen das deutsche Modell gegenüber den inhumanen Vorstellungen liberalistischer und sozialistischer Prägung ab. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken im Betrieb zeigt sich die Stärke unseres Modells sozialer Marktwirtschaft. Zwar gewinnt Mitbestimmung ihre Legitimation nicht erst aus ihrer ökonomischen Vorteilhaftigkeit. Doch es gilt zugleich: Mitbestimmung ist ein Standortargument, kein Standortnachteil. Gerade deswegen gilt es, die Erosion der Mitbestimmung durch eine klare europäische Regelung zu unterbinden. Notwendig ist eine europäische Betriebs- und Unternehmensverfassung. So wichtig ein Arbeitsplatz für die Chancen auf Teilhabe ist: Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit. Auch Familienarbeit, Gesellschaftsarbeit und ehrenamtliches Engagement tragen zur menschlichen Gestaltung unserer Gesellschaft bei und verdienen Anerkennung und Unterstützung.
(Josef Zolk, 59, Kooptiertes Mitglied des Bundesvorstandes
der CDU-Sozialausschüsse (CDA)).
xxx
Foto: derateru/pixelio
Nachricht vom 28.04.2009 www.ak-kurier.de