AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 25.05.2009
Region
Riester-Rente bleibt der Renner
Gemäß einer Forsa-Umfrage ist die Altersvorsorge weiterhin Sparziel Nummer eins in Deutschland. Gesetzesänderungen wie beispielsweise durch Einführung der Abgeltungsteuer eröffnen dabei neue Chancen.
Region. Für die Mehrheit der deutschen Anleger bleibt die Altersvorsorge das wichtigste Sparziel. Zu diesem Ergebnis kommt das Marktforschungsinstitut Forsa in einer Umfrage zum Anlegerverhalten im ersten Quartal 2009. Über zwei Drittel der 500 im Auftrag der Fondsgesellschaft Union Investment Befragten im Alter von 20 bis 59 Jahren halten es der Umfrage zufolge für notwendig, sich mit privater Altersvorsorge zu beschäftigen. „Auch wenn die individuellen Bedürfnisse sich unterscheiden, ist vielen Menschen klar, dass die gesetzliche Rente den Lebensstandard im Alter nicht sichern kann“, sagt Helmut Boller, Vertriebsleiter der Westerwald Bank. So zähle für die einen die Kinderzulage, für andere die Steuervorteile. Uneingeschränkter Spitzenreiter bei den staatlich geförderten Möglichkeiten zur Altersvorsorge ist lauf Forsa mit 90 Prozent die Riester-Rente. Und das hat gute Gründe: „25 Prozent und mehr staatliche Förderung, 100-prozentige Garantie auf eingezahlte Beiträge sowie gegebenenfalls zusätzliche Steuervorteile“, sagt Boller. Dass Riestern lukrativ und beliebt ist, belegt auch die Statistik des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI): 2,4 Millionen Menschen haben sich demnach bis zum Jahresbeginn 2009 für die fondsbasierte Form der geförderten Altersvorsorge entschieden. „Davon nutzen 72 Prozent die Riester-Fondslösung von Union Investment“, informiert Boller. Mit 1,72 Millionen Verträgen sei Union Investment zum Jahresende 2008 Marktführer bei den fondbasierten Riester-Verträgen.

Die Westerwald Bank weist dabei auf Neuerungen bei den staatlich geförderten Geldanlagen hin. Zum einen sei Vorsorgesparen unter bestimmten Voraussetzungen von der seit 2009 geltenden Abgeltungssteuer befreit. Zum anderen könne durch die so genannte Überzahlung zusätzliches Kapital für die Zukunft gesichert werden. „Von Überzahlung spricht man, wenn Förderberechtigte mehr als den maximalen steuerlich geförderten Höchstbetrag von 2.100 Euro im Jahr beispielsweise in einen Fondssparplan einzahlen“, erläutert Boller. In der Auszahlphase verlaufe die Besteuerung dieser Überzahlung wie bei Lebensversicherungen: Nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und bei Rentenbeginn nach dem 60. Lebensjahr sind 50 Prozent der Erträge steuerfrei. „Die Überzahlungen sind bei Rentenbeginn in einer Summe verfügbar und bleiben Anlegern auch in turbulenten Zeiten garantiert“, so ein weiterer Aspekt.
Nachricht vom 25.05.2009 www.ak-kurier.de