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Nachricht vom 18.05.2017
Region
Rasselstein – Grube Georg: SGDN genehmigt Netzverstärkung
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat den Änderungen der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Rasselstein – Grube Georg im Abschnitt Punkt Oberhonnefeld – Grube Georg und der Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Oberhonnefeld – Puderbach am Punkt Gierend zugestimmt.
SymbolfotoKreis Altenkirchen/Neuwied. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist die zuständige Behörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz, die den Bau und Betrieb von Hochspannungsfreileitungen mit 110 Kilovolt Nennspannung und mehr in ganz Rheinland-Pfalz genehmigt. Das Vorhaben umfasst den Neubau von zwei Masten und den Rückbau von sieben Masten sowie die Neubeseilung eines circa 1.300 Meter langen Leitungsabschnitts. Im Rahmen der Maßnahme wird die Leitungsführung am Punkt Gierend geändert und der Leitungsschutzstreifen entsprechend angepasst.

Aufgrund der industriellen Entwicklung im Bereich der Ortsgemeinde Willroth – insbesondere durch Erschließung des Industriegebietes „Willrother Berg" – reicht die Übertragungsleistung der von der Firma Westnetz GmbH betriebenen Freileitung zwischen den Umspannanlagen Oberhonnefeld und Willroth nicht mehr aus. Daher ist es erforderlich, die bestehenden 20-kV-Mittelspannungsstromkreise der 110-kV-Freileitung Rasselstein – Grube Georg im Abschnitt zwischen Oberhonnefeld und der Willroth auf 110-kV-Betrieb umzustellen, um die Umspannanlage Willroth direkt an das 110-kV-Verteilnetz anzuschließen.

Das Verfahren wurde Ende 2016 durch die SGD Nord eingeleitet und in einem Plangenehmigungsverfahren unter Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer geprüft. In diesem Verfahren hatten alle vom Vorhaben betroffenen Personen die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Drei Stellungnahmen wurden abgegeben, die zusammen mit den im Verfahren gewonnenen Erkenntnissen, insbesondere zu den Themen Wasserrecht, Naturschutz, Geologie und Bergbau, Bodenschutz, Landwirtschaft, Forst, Denkmalpflege sowie Straßen- und Luftverkehr, in die Entscheidung eingeflossen sind.

Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de
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