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Nachricht vom 02.06.2017
Region
AWB Kreis Altenkirchen: Rote Karte für braune Biotonnen
Die Fehlbefüllungen der braunen Biotonnen häufen sich und immer mehr nicht kompostierbarer Abfall wird über die braune Tonne entsorgt. Jetzt muss der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Altenkirchen reagieren und wird jetzt jede Tonne kontrollieren. Die Tonnen mit Fehlwürfen, wie etwa Windeln oder Plastikbeuteln, werden nicht mehr geleert. Sie bekommen die "Rote Karte" deutlich sichtbar an den Mülleimer geheftet und erst wenn der Bioabfall ordnungsgemäß sortiert ist, wird wieder abgeholt.
Für die braunen Mülltonnen, die falsch befüllt sind, gibt es jetzt die "Rote Karte". Eine Entleerung findet nicht statt. Fotos: AWBKreis Altenkirchen. Das Sortierverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Altenkirchen hat leider nachgelassen in puncto Sortierqualität beziehungsweise der Anzahl der Fehlwürfe bei den Bioabfalltonnen. Zusätzlich werden bedingt durch neue Regelungen insbesondere im Düngemittelrecht die Qualitätsanforderungen an die eingesammelten Bioabfälle sowie auch in Bezug auf die Nutzung des resultierenden Produktes Kompost verschärft.

Am 30. Mai stellt AWB-Leiter Werner Schumacher exemplarisch für ein Foto die Fehlwürfe zusammen und listet die klassischen Fehlwürfe, die absolut nicht akzeptabel sind, auf: Kunststoffbeutel, die sogenannten Biokunststoffbeutel, Tragetaschen, Müllsäcke, Blumentöpfe, Windeln, verpackte Lebensmittelabfälle, mineralisches Katzenstreu, Glasbehältnisse, Tierkadaver, Keramik, Zigarettenkippen aus Aschenbechern und vieles mehr.

Werden in den Bioabfalltonnen diese Störstoffe festgestellt, bleibt die Bioabfalltonne zukünftig ungeleert stehen. Es erfolgt auch keine nachträgliche Entsorgung. Vielmehr hat der Bürger seine Bioabfalltonne in diesen Fällen selbst nach zu sortieren und dann korrekt befüllt bei dem nächsten regulären Abfuhrtag erneut zur Leerung bereitzustellen.

Kenntlich gemacht werden die bewusst nicht entleerten Abfallgefäße durch den „roten Mülltonnenanhänger“ analog der roten Karte beim Fußballspiel. Hierzu Werkleiter Werner Schumacher: „Zum einen müssen wird absichern, auch zukünftig noch Qualitätskompost produzieren zu können und uns selbstverständlich den strengeren gesetzlichen Auflagen stellen. Daneben ist die nachträgliche Aussortierung der Störstoffe sehr aufwendig und deren Entsorgung als Restabfall recht kostenintensiv. Leidtragende wären somit alle Gebührenpflichtigen durch Erhöhungen bei den Abfallgebühren, was der AWB unbedingt vermeiden möchte. Daher der Appell an alle Bürger, durch sauberes Sortierverhalten mitzuhelfen, die Umwelt zu entlasten und die Entsorgungsgebühren dauerhaft auf günstigem Niveau zu halten.“

Die sogenannten Bio-Kunststoffbeutel sind für thermische Kompostierung nicht zugelassen, leider werden sie immer noch verkauft. Ihre Halbwertzeit liegt, falls sie überhaupt verrotten, bei 18 Monaten, in thermischen Prozessen sind Kunststoffe ein giftiger Störfaktor. Mineralisches Katzenstreu gehört in die Restabfallabtonne, da es nicht kompostierbar ist. Die Alternative zu dem teuren Katzenstreu aus Mineralgestein ist Katzenstreu aus Bio-Material, wie etwa Holz/Sägespänen, Pflanzenfasern oder Stroh. Das kann und darf in die Biotonne. Überhaupt nicht akzeptiert werden Windeln, da mit Plastikfolien versehen, und verpackte Lebensmittel.

"Auch tote Tiere werden leider immer wieder in der Biotonne gefunden", berichtete Schumacher. Vom toten Vogel bis hin zur toten Katze oder Schlachtabfällen finden sich diese gesundheitsgefährdenden Reste in den braunen Müllgefäßen. Ebenfalls wird immer wieder der Straßenkehrricht in der Biotonne gefunden, er gehört definitiv in die graue Tonne. Steine, Asphaltabrieb und Plastikteile gehören definitiv nicht in die Biotonne.

Im Gespräch mit Schumacher wird deutlich, es gibt nichts was nicht in der Biotonne landet. Selbst Glas, Keramikreste, alte Blumentöpfe aus Kunststoff mit und ohne Pflanzen, Metallreste, wie Aluschalen mit den Resten vom Grillabend haben in einer Biotonne nichts zu suchen.

Aus den verwertbaren Rohstoffen wird neue Erde/Dünger, und dies stärkt den Kreislauf der Natur. Die Wiederverwehrtbarkeit der Rohstoffe ist nicht nur sinnvoll und für die Zukunft unerlässlich, sie senkt auch die Abfallgebühren für alle, oder hält sie zumindest stabil. Wird es aber zukünftig vermehrt zu den festgestellten Mängeln in der Mülltrennung kommen, werden die Entsorgungsgebühren steigen. (hws/PM)

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage unter www.awb-ak.de oder per E-Mail über abfallberatung@awb-kreis-ak.de .
 
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