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Nachricht vom 21.08.2017
Region
Beziehungsstreit endet nach "wilder" Raserei in Kirchen
Auf die naheliegende Idee sich Hilfe bei der Polizei zu holen kam ein 25-jährige Frau nicht. Stattdessen raste sie mit 170 Stundenkilometer über die L 280 in Richtung Kirchen. Ein Beziehungsstreit mit dem Ex-Freund hatte die rasante Fahrweise ausgelöst, die jetzt zur Anzeige führte. Aber auch der Ex-Freund wird sich Ermittlungsverfahren wegen Körpervereltzung und Diebstahls stellen müssen.
SymbolfotoKirchen. Am Sonntagmorgen, gegen 1.45 Uhr, wurde eine Streife der Polizei Betzdorf auf einen PKW aufmerksam, dessen Fahrerin offensichtlich gegen jegliche Geschwindigkeitsbeschränkungen verstieß. Auf der Landesstraße 280 von Niederfischbach in Richtung Kirchen nahm die Polizei die Verfolgung des PKWs auf. Mit über 170 Kilometer pro Stunde wurde der Pkw in Höhe Kirchen Wehbach-Buchenhof, in einem Bereich mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h geführt. So ging es weiter bis nach Kirchen, da die Fahrerin die Polizei im Nacken offensichtlich nicht bemerkte.

In Kirchen konnte die 25-jährige Fahrerin angehalten und kontrolliert werden. Die Frau hatte eine für sie plausible, aber rechtlich nicht zulässige Begründung für ihre Fahrweise.

An ihrer Wohnanschrift im Bereich Freudenberg sei es zu einem Streit mit ihrem 31-jährigen Ex-Freund gekommen. Der Mann habe den Wohnungsschlüssel der 25-jährigen an sich genommen. Als die Frau sich diesen zurücknehmen wollte, sei sie von ihrem Ex-Freund geschlagen worden. Anschließend sei der 31-jährige in Richtung Kirchen davon gefahren. Die 25-jährige habe die Verfolgung aufgenommen, um wieder an ihren Wohnungsschlüssel zu kommen. Auf die Idee Hilfe der Polizei in Anspruch zu nehmen, kam die Frau nicht.

Der Mann wurde von der Polizei aufgesucht. Er händigte den Wohnungsschlüssel seiner Ex-Freundin aus. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahl und Körperverletzung eingeleitet, teilte die Polizei Betzdorf mit.

Die 25-Jährige muss mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechnen.
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