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Nachricht vom 18.07.2018
Region
Darf eine Solaranlage aufs Asbestdach?
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet im August in Altenkirchen und Betzdorf kostenlose Beratungssprechstunden an. Das Thema: Installation von Photovoltaik- oder Solaranlagen auf alten Dächern, speziell bei asbesthaltigen Dacheindeckungen.
Region. Wer über die Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage nachdenkt, sollte sich zunächst vergewissern, ob der Dachstuhl baulich geeignet ist. Denn die Anlage soll während der nächsten 25 Jahre möglichst auf dem Dach montiert bleiben. Neben einem grundsätzlich guten Zustand von Statik und Bedachung ist bei Altbauten das Dachmaterial entscheidend: Die Montage von PV- und Solaranlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten, da diese weder begangen noch bearbeitet werden dürfen, um keine Asbestfasern frei zu setzen.

Ob eine Bedachung Asbestzement enthält, kann anhand des Baujahres, einer Anfrage beim Hersteller oder mittels Materialprobe geklärt werden. Nach 1991 eingedeckte Dächer sollten kein Asbest mehr enthalten. Da teilweise aber bereits seit 1984 asbestfreie Faserzemente eingesetzt wurden, bringt bei älteren Dächern nur eine Anfrage bei der Herstellerfirma oder eine Materialprobe Klarheit.

Asbesthaltige Eindeckungen müssen durch ein Fachunternehmen entfernt werden, bevor Module montiert werden dürfen. Wird das Dach saniert, sollte vorab geprüft werden ob eine Dachdämmung erforderlich ist. Wenn die Dämmung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, können dafür Fördermittel beantragt werden. Bei der Förderung der Dachdämmung können die zusätzlichen Kosten für die Abbrucharbeiten und Asbestentsorgung berücksichtigt werden.

Bei weiteren Fragen rund um Solaranlagen und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 1. August, von 11 bis 16 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).

In Altenkirchen am Donnerstag, 23. August, von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850. (PM)
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