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Nachricht vom 22.01.2019
Region
SGD Nord: Amphibienprojekt sichert wertvolle Lebensräume
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord plant im Rahmen der Umsetzung der FFH-Richtlinie die Durchführung von zwingend erforderlichen Amphibienschutzmaßnahmen. In den Kreisen Altenkirchen, Westerwald und Neuwied bestehen bekannte Amphibienschwerpunkte mit erhöhtem Handlungsbedarf. Ziel ist die dauerhafte Erhaltung stabiler Amphibienbestände im Planungsraum durch Sicherung und Optimierung der bekannten „Quellpopulationen" sowie die bessere Vernetzung durch Trittsteine.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord plant als Obere Naturschutzbehörde im Rahmen der Umsetzung der FFH-Richtlinie die Durchführung von zwingend erforderlichen Amphibienschutzmaßnahmen im Naturraum Westerwald. (Foto: SGD Nord)Koblenz/Weserwald. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord plant als Obere Naturschutzbehörde im Rahmen der Umsetzung der FFH-Richtlinie die Durchführung von zwingend erforderlichen Amphibienschutzmaßnahmen im Naturraum Westerwald. Das im Jahr 2017 gestartete Amphibienprojekt wird im Rahmen des ELER-Entwicklungsprogrammes „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EULLE) auch durch die Europäische Union gefördert. Die meisten Amphibienarten sind bei uns durch den Verlust oder Beeinträchtigung ihrer angestammten Lebensräume sehr stark in ihrem Bestand gefährdet. Ein langfristiges Überleben vieler Arten, wie beispielsweise der Gelbbauchunke oder auch des Laubfroschs, ist ohne die aktive Hilfe des Menschen bei der Anlage und Pflege entsprechender Lebensräume oft nicht möglich.

Von dem Projekt können bis zu zwölf der in Rheinland-Pfalz vorkommenden Arten profitieren. Leitarten sind unter anderem die besonders geschützten und stark gefährdeten Arten Gelbbauchunke (Bombina variegata) und Kammmolch (Triturus cristatus). Optional sollen bei nachgewiesenen Vorkommen auch Maßnahmen für weitere Arten wie zum Beispiel Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea), Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans), Kreuzkröte (Epidalea calamita) oder Wechselkröte (Bufo viridis) vorgesehen werden.

In den Landkreisen Altenkirchen, Westerwald und Neuwied bestehen die bekannten Amphibienschwerpunkte mit erhöhtem Handlungsbedarf. Projektziel des bis 2022 laufenden Vorhabens ist die dauerhafte Erhaltung stabiler Amphibienbestände im Planungsraum durch Sicherung und Optimierung der bekannten „Quellpopulationen" sowie die bessere Vernetzung durch Trittsteine. Nach Beauftragung eines fachlich geeigneten Planungsbüros Ende 2017 und entsprechenden Planungen konnten im Herbst und Winter 2018 die ersten Maßnahmen in allen Landkreisen des Projektraumes umgesetzt werden. In diesem ersten Schritt sollen unter anderem durch die Anlage von Laich- und Aufenthaltsgewässern, Optimierung der Landlebensräume und Schaffung von Trittsteinbiotopen in den drei genannten Landkreisen noch vorhandene Vorkommen gestärkt werden. Insbesondere geht es hier um die Gelbbauchunke. Die Gesamtkosten der aktuellen Maßnahmen belaufen sich auf rund 139.000 Euro.

Neben rein naturschutzfachlichen Kriterien wurde bei der Planung des Gesamtprojektes ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gelegt. Aufgrund des engen fachlich-inhaltlichen Austausches mit dem Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V., im Projektraum tätigen Abbaubetrieben, Kommunen, Naturschutzvereinen, Universitäten, Biotopbetreuern und anderen soll durch das Projekt insgesamt ein hohes Synergiepotential zum Nutzen der Arten erreicht werden. Die bisherige Unterstützung durch die verschiedensten Institutionen ist vorbildlich. So wurden zum Beispiel durch die Firma Sibelco Deutschland GmbH, die Waldgenossenschaft Elkenroth, den Arbeitskreis für Natur-und Umweltschutz Asbach Land e.V., die Stadt Wirges und die Ortsgemeinde Elkenroth langfristig und kostenlos die für die Umsetzung der Amphibienschutzmaßnahmen notwendigen Flächen zur Verfügung gestellt.

Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete, bestehend aus Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten und Vogelschutzgebieten (VSG). Ziel ist es, die biologische Vielfalt in Europa nachhaltig zu bewahren, zu entwickeln und dabei die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen zu berücksichtigen. Im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord befinden sich 85 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 163.937 Hektar und 23 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 143.137 Hektar. (PM)
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