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Nachricht vom 20.04.2019
Region
Rasenschnitt und Kompost nicht in Gewässernähe abladen!
Die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen weist darauf hin, dass man Rasenschnitt und Kompost nicht in Gewässernähe ablagern soll. Dabei können so genannte Sickerwässer aus dem Rasenschnitt austreten, die zu einem erhöhten und nicht gewollten Nährstoffeintrag – mit negativen Auswirkungen – im Gewässer führen. Zudem handelt es sich hierbei um eine unsachgemäße Abfallentsorgung.
Altenkirchen/Kreisgebiet. Mit Beginn der Vegetationsphase werden flächendeckend Rasengrundstücke wieder gepflegt. Dabei wird vielerorts jedoch beobachtet, dass Anlieger an Gewässern ihren Rasenschnitt unmittelbar an oder im Uferbereich entsorgen. Die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen deshalb weist darauf hin, dass dabei so genannte Sickerwässer aus dem Rasenschnitt austreten, die zu einem erhöhten und nicht gewollten Nährstoffeintrag – mit negativen Auswirkungen – im Gewässer führen. Zudem handelt es sich hierbei um eine unsachgemäße Abfallentsorgung.

Grünschnitt gehört laut Pressemitteilung der Kreisverwaltung Altenkirchen in den Kompost oder entsprechende Sammelstellen und wird im Rahmen gesonderter Abfuhrtermine an den Grundstücken abgeholt. Darüber informiert der Umweltkalender des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB). Alternativ kann Grünschnitt am kommunalen Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth ohne vorherige Anmeldung kostenlos angeliefert werden.

Ebenfalls werden oft Komposthaufen in einem nicht ausreichenden Abstand zu Gewässern beobachtet. Auch hier treten die beschriebenen Folgen auf. Im Hochwasserfall können die Komposthaufen abgeschwemmt werden und sich an Engstellen flussabwärts verkeilen. Der Mindestabstand von Komposthaufen zu Gewässern sollte daher fünf bis zehn Meter betragen. (PM)
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