AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 09.11.2019
Region
Polizei Betzdorf: Unfall, Diebstahl, Alkoholfahrt
Am Samstagmorgen berichtet die Betzdorfer Polizei in einer Mitteilung von verschiedenen Vorkommnissen in den vergangenen Tagen. Darunter ein Unfall an einem Bahnübergang, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Polizei bittet auch um Zeugenhinweise.
Betzdorf. Die Mitteilung der Polizei beginnt mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in Alsdorf am Bahnübergang am 8. November um 9:48 Uhr. Dort musste ein Pkw Fahrer sein Fahrzeug abbremsen, da die Lichtzeichenanlage auf Rot wechselte. Dies bemerkte der Nachfolger zu spät und fuhr auf. Hierbei verletzte sich der Unfallverursacher leicht und sein Pkw war nicht mehr fahrbereit.

2. Diebstahl
Tatort: 57548 Kirchen, Austraße
Tatzeit: 08.11.2019, 09:00 Uhr bis 09:10 Uhr
Hergang: Durch bisher unbekannte Schrottsammler wurden im Tatzeitraum an der o.a. Örtlichkeit Alu Profile für einen Wintergarten entwendet. Hinweise von Zeugen bitte an die Polizei in Betzdorf

3. Trunkenheitsfahrt
Tatort: 57520 Steinebach/Sieg, Bahnhofstraße
Tatzeit: 08.11.2019, 23:09 Uhr
Hergang: Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein Pkw in Steinebach kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung stand. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und auf ihn wartet ein Ordnungswidrigkeitverfahren.

4. Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: 57518 Betzdorf, Steinerother Straße
Tatzeit: 08.11.2019, 22:59 Uhr
Hergang: Im Rahmen der Streife wurde ein Motorroller kontrolliert. Hierbei stelle sich heraus, dass dieses Mofa frisiert war und 45 Km/h schnell fuhr. Der Jugendliche hatte aber nur eine Prüfbescheinigung. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt, die Eltern informiert und ein Strafverfahren eingeleitet.

5. Verkehrsunfall mit Personenschaden und Alkohol
Tatort: 57518 Betzdorf, Kohlhardtstraße
Tatzeit: 09.11.2019, 05:26 Uhr
Hergang: Durch eine Zeugin wurde ein Verkehrsunfall an der o.a. Örtlichkeit gemeldet. Eine Streifenwagenbesatzung überprüfte daraufhin den Fahrzeugführer, der durch den Unfall leicht verletzt wurde. Dieser stand unter Alkoholeinfluss. Auch für ihn war die Fahrt zu Ende und eine Blutprobe angeordnet. Es wird sich zeigen, wie lange er jetzt nur noch als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen darf. (PM)
Nachricht vom 09.11.2019 www.ak-kurier.de