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Nachricht vom 28.02.2020
Region
Kreisgesundheitsamt: Was passiert bei Corona-Verdacht?
Wie alle Gesundheitsämter steht auch das Altenkirchener Gesundheitsamt im permanentem Austausch mit anderen Behörden und Akteuren, um Informationen zum neuartigen Corona-Virus (Covid-19-Virus) auszutauschen und abzugleichen und die Abläufe beim Auftreten von entsprechenden Verdachtsfällen vorzubereiten
(Foto: amrothman/Pixabay)Altenkirchen. Dazu zählen das Gesundheitsministerium in Mainz, das Landesuntersuchungsamt, das Robert-Koch-Institut (RKI). Des Weiteren gibt es eine enge Zusammenarbeit und einen Austausch mit den Krankenhäusern im Kreis, um für Infektionsfälle gerüstet zu sein bzw. Verdachtsfälle zu überprüfen und um dann Infektionsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen. Dazu gibt es einen Ablaufplan, der an alle niedergelassenen Ärzte, Krankenhäuser, Bereitschaftsdienstzentralen und Leitstellen verteilt wurde. Am Freitagmittag (28. Februar), Stand 12 Uhr, waren dem Gesundheitsamt keine Verdachtsfälle im Kreis bekannt.

Das Gesundheitsamt berät
Darüber hinaus bietet das Gesundheitsamt bereits telefonische Beratungen für die gesamte Bevölkerung des Kreises an. Alle eingehenden Anrufe werden zentral beantwortet. Das Gesundheitsamt berät die Bevölkerung, wie man sich schützen kann und in welchen Fällen man einen Arzt aufsuchen sollte. Zu den Corona-Symptomen zählen starker Husten, Fieber und Atemnot. Die Symptome ähneln denen eines grippalen Infekts wie Fieber und Husten. Diese grippalen Infekte haben derzeit allgemein Hochkonjunktur. Wer den Verdacht hat, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, sollte grundsätzlich Ruhe bewahren. Die niedergelassenen Ärzte stehen nach telefonischer Voranmeldung zur Verfügung. Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit, mit einer Bereitschaftspraxis (Direktwahl 116117) telefonischen Kontakt aufzunehmen.

Händehygiene wichtig
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, intensive und regelmäßige Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) und der Verzicht auf die Begrüßung per Handschlag auch vor einer Übertragung des neuen Corona-Virus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten. Wer größere Menschenansammlungen meiden kann, sollte dies tun.

Was passiert bei Corona-Verdacht?
Bei einem Verdachtsfall auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Corona-Virus muss der behandelnde Arzt dies dem Gesundheitsamt gemäß Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Corona-Virus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen, beispielsweise die Isolierung des Patienten und die Ermittlung von Kontaktpersonen einleiten kann. Die Informationen zu dem jeweiligen Fall, werden im Gesundheitsamt namentlich erfasst und an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI übermittelt. Parallel dazu werden mögliche Kontaktpersonen ermittelt.

Wo gibt es Informationen?
• Aktuelle Informationen zum Corona-Virus gibt es jederzeit auf den Webseiten des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) und des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums (www.msagd.rlp.de).
• Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon eingerichtet, wo es ebenfalls Informationen gibt: 030 - 346 465 100. (PM)
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