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Nachricht vom 22.03.2020
Politik
Ministerin Malu Dreyer nimmt zu Bundesbeschlüssen Stellung
In Rheinland-Pfalz werden viele der heute beschlossenen Maßnahmen bereits umgesetzt. Die Einschränkung der Kontakte soll dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr weiter sinkt. Hilfspakete sind besprochen und werden am Mittwoch im Bundesrat beschlossen. Wir werden dann die Details vorstellen.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer informierte über die Ergebnisse der Corona-Schaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten.; © Staatskanzlei RLP / Pullkowski
Region. Medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker, Hörgeräteakustiker oder Physiotherapie sind weiter möglich. „Uns ist bewusst, dass alle getroffenen Maßnahmen und insbesondere die strikte Begrenzung von sozialen Kontakten den Alltag der Bürgerinnen und Bürger einschneidend verändert. Aber wir sehen aktuell in unserer Nachbarregionen "Grand Est" in Frankreich und in Italien wie rasant und wie tödlich die Folgen der Corona-Pandemie sein können. Der Kontaktverzicht heute, kann morgen Leben retten. Wir sind es unseren Mitbürgern schuldig, die eine Vorerkrankung haben oder älter sind. Es geht buchstäblich um Leben und Tod!

Wir sind es auch den Ärzten und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen, Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten, Rettungskräften und denjenigen, die zum Beispiel in Lebensmittelläden, Bahnen oder Bussen unser Leben am Laufen halten, schuldig. Sie arbeiten jetzt schon bis zur Erschöpfung. Es ist die Aufgabe eines jeden, in dieser historischen Situation Vernunft und Verständnis zu zeigen und es ist unsere Pflicht, sie zu unterstützen, indem wir die Schutz-Maßnahmen einhalten“, appellierte die Ministerpräsidentin an die Rheinland-Pfälzer/innen.

Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird, dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, um schwerkranke Patienten aufzunehmen, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.
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