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Nachricht vom 01.04.2020
Region
Weller: Zustand an K 123 und K 130 schon wieder mangelhaft
Die Bankette entlang der Kreisstraßen 123 und 130, die unter abschnittweiser Vollsperrung Mitte Februar saniert wurden, sind bereits nach kurzer Zeit wieder in schlechtem Zustand. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Jessica Weller diesbezüglich ist aus ihrer Sicht wenig zufriedenstellend. Demnach war eine Ausbesserung mit haltbareren Materialien nicht vorgesehen.
(Fotos: privat)Wissen. Im Zeitraum vom 17. bis 21. Februar 2020 erfolgten Ausbesserungsarbeiten der Bankette entlang der K 123 und K 130 von Gebhardshain nach Fensdorf über Selbach zur L 278 nach Wissen unter abschnittweiser Vollsperrung. Diese Straßenabschnitte sind durch die Vollsperrung der L278 zwischen Gebhardshain und Wissen aktuell stark befahren. Die Ausbesserung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erfolgte durch Einbringung von Splitt in die Bankette. Dieser Splitt wurde bereits kurz nach Öffnung der Straßen für den Verkehr stellenweise wieder durch Regen ausgespült und auf die Straße getragen, was insbesondere in Kurvenbereichen zu gefährlichen Straßenverhältnissen führt.

Auch Fahrzeuge, die bei Gegenverkehr auf den engen Straßenabschnitten kurzzeitig auf die Randstreifen auffahren, hatten erneute Beschädigungen zur Folge. Auch Schwerverkehr der gehäuft nicht die offizielle Umleitungsstrecke über Betzdorf nach Wissen sondern die schmalen Kreisstraßen nutzt, setzt der Straßensubstanz in hohem Maße zu. Einige Anwohner von Fensdorf und Selbach, die sich in der Sache an Jessica Weller gewandt haben, sehen weiterhin die Verkehrssicherheit gefährdet und wundern sich über die in ihren Augen mangelhafte Ausführung der Bauarbeiten.

Mit ihrer Kleinen Anfrage an die Landesregierung erkundigte sich Weller, warum keine haltbarere Befestigung als Splitt für die Ausbesserung gewählt wurde – insbesondere in Kenntnis um die schlechte Straßensubstanz – und ob eine Tonnagenbeschränkung der K123 und K130 für den Zeitraum der Baumaßnahmen an der L278 geprüft wurde. Die Antwort des Ministeriums ist laut Weller wenig zufriedenstellend.

Minister Wissing weist in seiner Antwort darauf hin, dass es sich bei der Reparatur der Schäden um eine Sofortmaßnahme zur Straßenerhaltung handelte, aus diesem Grund kamen Alternativen zu einer Verarbeitung von Splitt nicht in Betracht. Der LBM Diez werde nach dem Abschluss der Bauarbeiten an der L278 in Gebhardshain die neuerlich aufgetretenen Schäden beheben. Eine Notwendigkeit einer Tonnagenbeschränkung auf der K 123 und K 130 für den Zeitraum der Baumaßnahmen an der L 278 ist laut Wissing nach Einschätzung der Straßenbaubehörde nicht gegeben, weil insbesondere dieser Streckenabschnitt auch im Falle einer Einschränkung nach wie vor für Anliegerverkehre offenbleiben muss.

Weller kritisiert; „Die mangelhafte Ausführung, die bereits nach kurzer Zeit erneute Schäden an den Banketten erkennen lässt, führt in kürzester Zeit zu weiteren Baumaßnahmen, die erneut Kosten für das Land und Einschränkungen für die Anwohner zur Folge haben werden. Vor Allem die laut Ministerium nicht notwendige Tonnagenbeschränkung führt weiterhin zu Schwerverkehr auf der ohnehin aktuell stark belasteten Strecke, was weitere Schäden an den Straßensubstanz zur Folge haben wird. Es ist unverständlich, warum das Land mehrfach Geld in die Hand nimmt und die Verkehrssicherheit nicht direkt in der ersten Baumaßnahme vernünftig herstellen lässt. Eine Tonnagenbeschränkung würde dazu führen, dass der Schwerverkehr die offiziell ausgewiesene Umleitungsstrecke über Betzdorf nutzen müsste. Dies würde die Straßensubstanz sichtbar entlasten. Ausnahmen für den Anlieferverkehr und für den öffentlichen Personennahverkehr wären trotzdem ebenfalls möglich.“ (PM)
   
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