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Nachricht vom 21.09.2020
Region
Kreistag: Kein „Runder Tisch“ zur Corona-Pandemie
Ein "Runder Tisch" wird oft als symbolische Sitzordnung eingesetzt. Dazu zählt laut Wikipedia eine Konferenz zur Klärung abweichender Interessen oder bei der Bewältigung von Krisen, in der Vertreter verschiedener Institutionen gleichberechtigt und ohne Hierarchiestufen oder Vorsitzenden einen von allen Seiten anerkannten Kompromiss finden wollen. In Sachen Corona-Pandemie wird es im Kreis Altenkirchen ein solches Instrument nicht geben.
Diese Stühle am "Runden Tisch", an dem über die Corona-Krise im AK-Land gesprochen werden sollte, werden nicht besetzt. Solch ein Gremium kommt nicht zustande. (Foto: Pixabay) 
Altenkirchen. Zählt die "Runden Tische" - nennt die Resultate! Im Kreis Altenkirchen wird eine solche Zusammenkunft nicht entstehen. Sie sollte die Corona-Pandemie durchleuchten, Fehler der vergangenen Monate aufzeigen und Hilfestellung für den weiteren Kampf gegen Covid-19 geben. Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung am späten Montagnachmittag (21. September) im Forum des Altenkirchener Westerwald-Gymnasiums dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Geburt eines solchen Gremiums nicht zu: 25 Nein- und 8 Ja-Stimmen bei 8 Enthaltungen sprachen eine deutliche Sprache. Kevin Lenz hatte kurz Ziel und Zweck eines "Runden Tisches" dargelegt. Es sei massiver Gesprächsbedarf vorhanden, "wir sind bislang im Kreis gut davongekommen, aber auch bei uns sind Hot-Spots nicht ausgeschlossen. Es soll keine Kritikveranstaltung werden, sondern eine Gesprächsrunde. Dann sind wir für die nächsten Monate gut aufgestellt". Die Idee der Bündnisgrünen sah vor, neben Landrat Dr. Peter Enders Vertreter insbesondere aus dem medizinischen Bereich wie Gesundheitsamt, Krankenhäuser und Ärzteschaft sowie der ambulanten und stationären Pflegedienste und Heime zusammenzubringen. Anna Neuhof ergänzte: "Es ist der richtige Zeitpunkt, inne zu halten zwischen dem ersten Infektionsgeschehen und dem, was da noch kommt." Sie gab einen Zeitrahmen von maximal zwei Stunden für ein Treffen vor.

"Erkennungsgewinn" fraglich
Michael Wäschenbach (CDU) stellte den "Erkennungsgewinn aus solchen Runden in Frage". Als Gesundheitspolitiker und MdL in Mainz tätig, hob er die "systemrelevanten Berufe hervor, die genug zu tun hätten mir ihren Professionen". Es dürfe nicht zu Debattierklubs kommen. Zudem sei die Region von Vorgaben von Bund und Land abhängig. Die Enquete-Kommission des Landes zu Corona werde sowieso Ende des Jahres ihre Ergebnisse präsentieren. Hubert Wagner (FWG) bescheinigte den Verantwortlichen "ein hervorragendes Krisenmanagement" und lobte die Art und Weise, wie das "im Kreis gehändelt wird". Erkenntnisse aus einem "Runden Tisch" seien nicht zielführend. Kurz und schmerzlos brachte es Udo Piske (FDP) auf den Punkt: "Das ist so überflüssig wie ein Kropf!" Frank Rüther (AfD) wollte das Thema nicht "polemisiert" wissen und sah "kein Erfordernis in dieser Runde". Ebenfalls "keine Notwendigkeit, einen 'Runden Tisch' einzurichten", verdeutlichte Andreas Hundhausen (SPD). Das Thema Corona solle in der Runde der Fraktionssprecher weiter wie bisher diskutiert werden. "Die Fraktionen fühlen sich gut informiert", fügte er an. Enders ging kurz auf die aktuellen Zahlen ein. Derzeit sind im AK-Land sechs auf Corona positiv getestete Menschen registriert. Der leichte Anstieg der zurückliegenden Wochen habe sich wieder abgeflacht, "das ist ein Verdienst von allen. Die Menschen gehen sehr bewusst mit den Maßnahmen um. Das beweist auch der Schulbeginn, da es nicht zu einem verstärkten Ausbruch gekommen ist. Wir müssen mit Augenmaß und Vernunft durch die Situation der kommenden Wochen gehen".

Eilantrag zu Moria-Flüchtlingen abgelehnt
Ein Eilantrag, verfasst von den Fraktionen der SPD, der Linken und der Bündnisgrünen und der am Montag um 11.55 Uhr bei Enders eingegangen war, erhielt bei 13 Ja- und 19-Neinstimmen nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, um in der Sitzung behandelt zu werden. Das Dreierbündnis wollte diskutieren lassen, dass "der Landkreis Altenkirchen seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Flüchtlinge, die bislang im griechischen Lager Moria auf der Insel Lebos untergebracht waren, entsprechend seiner Kapazitäten zusätzlich aufzunehmen. ...In diesem Sinne erklärt sich der Landkreis Altenkirchen zudem mit der 'Initiative Seebrücke' und der zivilen Seenotrettung auf dem Mittelmeer solidarisch. Darüber hinaus signalisiert der Landkreis Altenkirchen der Bundesregierung und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass auch er bereit ist, Verantwortung für die menschenwürdige Unterbringung Geflüchteter zu übernehmen".

Satzung vom 8. Januar 2007 ersetzt
Neu gefasst und nunmehr einstimmig in Kraft getreten (wie bereits vom Kreisausschuss vorgeschlagen) ist die „Satzung über die Durchführung von Sozialaufgaben im Landkreis Altenkirchen“, die auf den 8. Januar 2007 zurückging. Mit ihr hatte der Kreis verschiedene - originär ihm obliegende - sozialrechtliche Aufgaben auf die kreisangehörigen Verbandsgemeinden und die (damals noch verbandsfreie) Stadt Herdorf übertragen. Seitdem sind zahlreiche bundes-, landes- und kommunalrechtliche Änderungen eingetreten, an die die Satzung inhaltlich und sprachlich angepasst werden musste. Zu nennen sind in erster Linie die Einführung neuer Begrifflichkeiten durch das Bundesteilhabegesetz, der Wegfall der Zuständigkeit des Landkreises für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sowie Fusionen und Namensänderungen auf Ebene der Verbandsgemeinden. Parallel wurden noch inhaltliche Änderungen vorgenommen. So wurde niedergelegt, dass Leistungen an Asylbewerber wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung sowie die Bestattungskostenübernahme für die Bezieher von „Analog-Leistungen“ aus der Aufgabenübertragung ausgeklammert werden und damit vom Kreis zu erbringen sind. Damit wird eine schon seit geraumer Zeit bestehende Absprache zwischen Verbandsgemeinden und Landkreis in formelles Recht überführt. Wegen des großen Umfangs der Änderungen wurde die Satzung komplett neu gefasst.

Sport muss Abstriche machen
Der Kreisausschuss hatte in der Sitzung am 24. August einstimmig befürwortet, den Zuschüssen für Sportprojekte an der Kragen zu gehen. Die Halbierung der bislang praktizierten Förderung ist nun endgültig und einmütig beschlossene Sache. Hintergrund für die Reduzierung ist die finanziell prekäre Lage des Kreises. Nach intensiven Beratungen war bekanntlich ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit zahlreichen Einsparungen beschlossen worden, das den Rotstift radikal an der bisher geübten Praxis ansetzt. Die neuen Werte sind in darüber hinaus nicht weitergehend modifizierten Richtlinien verankert. Wäschenbach, auch stellvertretender Vorsitzender des Sportkreises Altenkirchen, machte auf die "Not der Vereine" aufmerksam. Erst 300 Sportvereine hätten Anträge auf die Corona-Förderung gestellt. Die Voraussetzungen seien sehr, sehr hoch: "Erst wenn der letzte Euro ausgegeben ist, fließt der Landeszuschuss. Wir müssen das Wohlergehen unserer Vereine im Auge behalten." Mit der Reduzierung der Förderung vor Augen, appellierte er an das Gremium, künftig besser auf die Vereine aufzupassen.

So sieht die Halbierung aus
Das sind die neuen Sätze: In der Regel 5 Prozent (bisher 10 Prozent) der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben von kreisangehörigen Gemeinden, Verbandsgemeinden oder aus kommunalen Gebietskörperschaften gebildeter Zweckverbände mit zuwendungsfähigen Kosten über 75.000 Euro und gleichzeitiger Landesförderung; in der Regel 7,5 Prozent (bisher 15 Prozent) der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben von Sportvereinen mit zuwendungsfähigen Kosten über 75.000 Euro und bei denen gleichzeitig auch eine Landesförderung erfolgt; ein Anteil von bis zu 12,5 Prozent (bisher 25 Prozent) der zuwendungsfähigen Kosten bei Maßnahmen von Sportvereinen mit zuwendungsfähigen Kosten bis 75.000 Euro und bei denen eine Förderung durch den Sportbund Rheinland erfolgt. Abweichend von der prozentualen Förderung wird bei einer pauschalen Zuwendungsgewährung durch das Land die Kreiszuwendung in der Regel mit einem Anteil von 12,5 Prozent (bisher 25 Prozent) des Pauschalzuwendungssatzes bemessen. (hak)
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