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Nachricht vom 21.10.2020
Region
Task Force beschließt teilweise Beschränkungen für den Kreis
Infolge des weiteren Infektionsgeschehens nach einer Hochzeit bei den evangelischen Baptisten in Altenkirchen hat sich die Corona-Task-Force von Land und Kreis dazu entschieden, im Rahmen des Corona-Warn- und Aktionsplanes Rheinland-Pfalz regional beschränkte Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Virus-Ausbreitung umzusetzen.
(Symbolbild)Altenkirchen/Mainz. Der Blick auf die lokale Verteilung der Infektionszahlen nach der Hochzeit rechtfertigt dabei nach Einschätzung der Task-Force eine Konzentration auf Teile der Alt-Verbandsgemeinde Altenkirchen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Task-Force, der der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, vorsteht, dazu entscheiden, für die Ortsgemeinden Altenkirchen, Almersbach, Bachenberg, Berod, Busenhausen, Eichelhardt, Fluterschen, Gieleroth, Helmenzen, Helmeroth, Heupelzen, Hilgenroth, Idelberg, Ingelbach, Isert, Kettenhausen, Mammelzen, Michelbach, Neitersen, Obererbach, Oberwambach, Ölsen, Racksen, Schöneberg, Sörth, Stürzelbach und Volkerzen eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das weitere Vorgehen bis Anfang November regelt.

Diese neue Regeln gelten für Teile der Alt-Verbandsgemeinde Altenkirchen
So wird es in diesen Gemeinden unter Einhaltung der geltenden Hygienekonzepte eine erweitere Maskenpflicht für die Schulen geben: An den Schulen gilt auf dem Schulgelände die Maskenpflicht, und zwar auch während des Unterrichts. Ausgenommen sind die Grundschulen. Auch bei Gottesdiensten gilt nun am Sitzplatz eine Maskenpflicht, ebenso in Kinos, Kleinkunstbühnen und ähnlichen Einrichtungen. Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

Veranstaltungen im Freien sind nur noch bis zu 100 Personen erlaubt, grundsätzlich sieht die Corona-Bekämpfungsverordnung derzeit 500 vor. Für Veranstaltungen im Innenbereich wird die Teilnehmerzahl auf 50 statt bisher 250 reduziert, jedoch nur bei Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine fest zugewiesenen Sitzplätze haben. Veranstaltungen nicht gewerblicher Art – darunter fallen zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern – in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen werden auf 25 Personen begrenzt. Für den privaten Raum ergeht die dringende Empfehlung, die Personenzahl auf bis zu zehn und höchstens zwei Hausstände unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beschränken.

Auch im sportlichen Bereich gibt es Begrenzungen über die geltenden Regeln hinaus: Gemeinsames Training im Freien ist mit bis zu 30 Personen bei festen Kleingruppen erlaubt, im Innenbereich mit bis zu fünf Personen. Für beide Bereich gilt: Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Duschen und Umkleidekabinen sind unter Beachtung der Abstandsregeln zu nutzen. Für den Innenbereich wird außerdem die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche begrenzt, Zuschauer sind nicht zugelassen. Gruppenkurse in Fitnessstudios sind ebenfalls nur mit bis zu fünf Personen zulässig, in Tanzstudios sind es sechs, auch hier gelten jeweils die Regeln für Duschen und Umkleiden.

Spielhallen und ähnliche Einrichtungen müssen die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche und die Öffnungszeiten auf den Zeitraum von 6 bis 23 Uhr begrenzen. Auch für Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen gilt die Personenbeschränkung von einer Person auf 20 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche. Im Handel gilt eine Personenbeschränkung von einer Person auf 10 Quadratmeter Verkaufsfläche, bislang gelten hier 5 Quadratmeter. Floh-und Trödelmärkte sowie vergleichbare Veranstaltungen sowie Messen und Ausstellungen und Märkte, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind untersagt. Dies gilt nicht für Wochenmärkte. Das Hygienekonzept für die professionelle Musik, die Amateurmusik und den außerschulischen Musikunterricht in Rheinland-Pfalz gilt weiterhin mit der Maßgabe, dass die Durchführung von Auftritten und Proben im Innenbereich untersagt ist.

Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 24. Oktober, in Kraft und mit Ablauf des 8. November außer Kraft.

„Die Task-Force hat sich die Ausarbeitung dieser Regeln nicht leicht gemacht. Es geht ja immer um die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und der weiteren Virus-Ausbreitung einerseits und Beschränkungen im Alltag vieler Menschen andererseits“, unterstreicht Landrat Dr. Peter Enders. „Mit der regionalen Beschränkung haben wir da zunächst einen praktikablen Weg gefunden. Aber je nach Infektionsgeschehen müssen wir möglicherweise auch darüber reden, ob man nachsteuern muss.“ Mitte der kommenden Woche will die Task-Force sich erneut treffen.

Einen Dank schickten die Task-Force-Mitglieder an das Team des Altenkirchener Gesundheitsamtes, dass innerhalb der letzten Woche in der Nachverfolgung und Testung rund um den Ausbruchsherd Enormes geleistet habe, hieß es. Da die Kapazitäten begrenzt sind, hat die Task-Force personelle Unterstützung durch Land und Bundeswehr zugesichert.

Die tagesaktuelle Situation im Kreis Altenkirchen:
• Am Mittwoch (21. Oktober) sind die Infektionszahlen im Kreis Altenkirchen weiter gestiegen. Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie im März 441 Menschen positiv getestet, das sind 31 mehr als am Dienstag. 278 sind geheilt, aktuell infiziert sind 151. Im Zusammenhang mit dem Ausbruchsherd der Hochzeit wurden und werden durch das Gesundheitsamt bislang rund 300 Personen getestet. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei knapp 115.

• Aufgrund von zwei Infektionen bei Erzieherinnen wurde die evangelische Kindertagesstätte in Hamm vorerst sicherheitshalber komplett geschlossen. Hier finden ab Donnerstag umfangreiche Tests statt.

• Die am Dienstag und Mittwoch dieser Woche überprüften Quarantäneanordnungen bei über 60 Haushalten, die vorwiegend im Bereich der Verbandsgemeinde AItenkirchen-Flammersfeld liegen, haben zu keinerlei Beanstandungen durch die Ordnungsbehörden geführt. Die Quarantäneanordnungen wurden eingehalten. (PM)


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