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Nachricht vom 18.11.2020
Region
Mehrere Drogendelikte an einem Tag festgestellt
Die Polizei Straßenhaus berichtet in einer Pressemitteilung von drei erfolgreichen Kontrollen in Asbach und Horhausen in Bezug auf Drogen. In zwei Fällen machten sich die Delinquenten durch Flucht erst recht verdächtig. Die Flüchtenden konnten jeweils gestellt werden. In allen Fällen wurden Drogen gefunden.
SymbolfotoAsbach. Am Dienstagnachmittag bemerkten die Polizeibeamten im Rahmen der Streife in der Honnefer Straße einen Jugendlichen, der bei Erkennen des Streifenwagens von der Bahnhofstraße über den Verbindungsweg in die Honnefer Straße flüchtete. Trotz mehrfacher Aufforderung blieb der Flüchtende nicht stehen. In der Honnefer Straße konnte er schließlich gestellt werden. Als Grund für seine Flucht gab er an, "die Taschen voll zu haben". Im Rahmen der nachfolgenden Durchsuchung wurde eine Kleinstmenge Betäubungsmittel und -Utensilien aufgefunden und sichergestellt. Gegen den 16-jährigen Jugendlichen wird nun strafrechtlich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Asbach. Ebenfalls am Dienstagnachmittag fielen den Polizeibeamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf einem Parkplatz in Asbach bei dem 26-jährigen PKW-Fahrer drogentypische Beweisanzeichen auf. Ein im Krankenhaus durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.

Horhausen. Im Rahmen der Streife passierten die Polizeibeamten am frühen Dienstagabend den Marktplatz in Horhausen. Auf dem Marktplatz befand sich eine mehrköpfige Personengruppe. Bei Erblicken des Streifenwagens ergriffen einige Personen die Flucht. Bei der Verfolgung einer Person konnte beobachtet werden, wie diese sich eines Päckchens entledigte. Der 17-jährige Flüchtende konnte gestellt und das entledigte Päckchen aufgefunden werden. Bei dem Inhalt handelte es sich um Betäubungsmittel. Bei der Durchsuchung der Person konnte ein weiteres Päckchen mit Betäubungsmitteln aufgefunden werden. Nach Belehrung gestand der Jugendliche den Besitz des entledigten Päckchens ein. Gegen ihn wird nun strafrechtlich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
PM
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