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Nachricht vom 10.02.2021
Region
Ölheizungen und Öltanks: Kreisverwaltung weist auf Regeln in Überschwemmungsgebieten hin
Öltanks in Überschwemmungsgebieten stellen eine besondere Gefährdung für Umwelt und Gebäude dar. Das Auslaufen von Heizöl bei Hochwasser infolge von undichten Stellen im Heizungssystem oder am Öltank kann zu nachhaltigen Beschädigungen eines Gebäudes sowie der Inneneinrichtung führen.
(Symbolbild: Archiv/NR-Kurier)Altenkirchen/Kreisgebiet. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass austretendes Heizöl erhebliche Verunreinigungen von Oberflächengewässern oder Grundwasser verursacht. Darauf weist die Kreisverwaltung aktuell hin.

Seit 2018 sind deshalb im Hochwasserschutzgesetz II strengere Schutzmaßnahmen zur Errichtung und Nachrüstung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in Risikogebieten vorgeschrieben. Heizöltankanlagen, die in einem solchen Gebiet verbaut sind, müssen zukünftig hochwassersicher sein. Das heißt: Tanks müssen möglichen Wassereinbrüchen durch Hochwasser widerstehen können. Besitzer einer Heizöltankanlage sollten laut Kreisverwaltung daher prüfen, ob sie ihren Tank vorsorglich verankern oder abdichten müssen. Da Öl leichter als Wasser ist, geht es darum zu verhindern, dass sich der Tank beim Eindringen des Wassers aus seiner Halterung löst und aufschwimmt. Heizölverbraucheranlagen sollten so gesichert sein, dass diese den Auftriebskräften standhalten können.

In Überschwemmungsgebieten sind ungesicherte Ölheizungen und -tanks künftig grundsätzlich nicht erlaubt. Die Frist zur Nachrüstung in Überschwemmungsgebieten endet am 5. Januar 2023, in Risikogebieten am 5. Januar 2033. Ob ein Grundstück in einem betreffenden Gebiet liegt, lässt sich online prüfen: geoportal-wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/9480/ Alternativ hilft die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung (Tel.: 02681-812656).

Nach einem Hochwasser empfiehlt es sich zudem, Heizöltank und Ölleitungen auf mögliche Beschädigungen zu untersuchen. Eigentümer sollten zudem beachten, dass Arbeiten am Heizöltank grundsätzlich von einem Fachbetrieb durchgeführt werden müssen. Informationen rund um das Thema Ölheizung gibt es ebenfalls online: www.zukunftsheizen.de. (PM)
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