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Nachricht vom 22.02.2021
Wirtschaft
Vorsorge als Beamter – Das gilt es zu beachten
Beamte und Arbeitnehmer – hier herrscht für gewöhnlich ein riesiger Unterschied. Böse Zungen würden jetzt behaupten, dass der im Preis-Leistungs-Verhältnis liegt und Beamte weniger arbeiten, allerdings handelt es sich dabei nur um ein Klischee. In erster Linie sind Beamte im öffentlich-rechtlichen Dienst. Deshalb gelten für sie auch andere Regelungen als für „normale“ Angestellte. Im Bereich Versicherungen gibt es beispielsweise große Unterschiede. Die liegen im Bereich Krankenversicherung, Pensionsreglungen, Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit oder Sterbegeld. Der Artikel zeigt, was die Besonderheiten daran sind und was es zu beachten gilt.
Fotoquelle: pixabay.comAltersvorsorge oder auch Pension
Einer der größten Unterschiede zwischen den Vorsorgemöglichkeiten von Beamten und Angestellten liegt in der Altersvorsorge. Beamte bekommen nämlich keine Rente, sondern eine Pension, die sie von ihrem Dienstherren ausgezahlt bekommen. Anders als Angestellte in der freien Wirtschaft sind die Beamten vom sogenannten Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung losgelöst.

Dabei können Beamte sich in ihrem Ruhestand auf bis zu 71,75 Prozent ihres bisherigen Gehalts der vergangenen zwei Jahre freuen. Allerdings reicht das nicht unbedingt, um den aktuellen Lebensstandard zu halten. Als Faustregel werden etwa 80 Prozent benötigt. Hier können sie sich jedoch mit der Riester, Rürup oder einer klassischen privaten Rentenversicherung absichern.

Sterbegeld vom Dienstherrn
Eine weitere Besonderheit, die Beamte betrifft, ist das Sterbegeld. Üblicherweise müssen sich Angestellte für eine private Sterbegeldversicherung entscheiden, die im Sterbefall einspringt, um beispielsweise die Kosten für das Begräbnis abzudecken. Im Schnitt liegen die Kosten für Bestattungen in Deutschland bei rund 13.000 Euro.

Während bis zum Jahr 2003 noch jeder Bürger hierzulande Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten hat, bekommen heute nur noch Hinterbliebene von Beamten von deren Dienstherrn das sogenannte Bestattungsgeld. Das entspricht zwei monatlichen Einkommen des Verstorbenen.

Das Prinzip ist also vergleichbar mit dem Sterbevierteljahr der Witwenrente. Dabei erhalten die Hinterbliebenen nach einem Sterbefall drei gesetzliche Renten auf einmal überwiesen. Danach wird die sogenannte Witwenrente weitergezahlt.

Dienstunfähigkeitsversicherung
Während für normale Angestellte die sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesehen ist, können Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Die ist wichtig, um das Einkommen abzusichern, falls die Ausübung des Dienstes aus körperlichen, psychischen oder anderen gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedarf es weitaus weniger Voraussetzungen, um als dienstunfähig zu gelten.

Das bedeutet, dass ein Beamter zwar dienstunfähig sein kann, allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er berufsunfähig ist. Durch die geringeren Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit ist natürlich die Gefahr größer, dass der Fall bei Beamten eintritt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb also sehr wichtig, um die eigene Arbeitskraft abzusichern.

Beamte meist privat versichert
Die meisten Beamten sind bei einer privaten Krankenversicherung unter Vertrag. Grundsätzlich haben sie jedoch die Wahl, ob sie Mitglied bei einer der vielen gesetzlichen Kassen werden oder sich privat versichern. Jedoch hat letztere deutliche Vorteile für Beamte. Der Dienstherr leistet nämlich nur bei privaten Krankenversicherungen eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent bis hin zu 80 Prozent.

Den Rest müssen die Beamten aus eigener Tasche zahlen. Jedoch schließen sie meist sogenannte Restkosten-Versicherungen ab, um komplett abgedeckt zu sein. In diesem Zusammenhang bieten einige Versicherungsgesellschaften spezielle Beamtentarife an. Wer also auf Dauer verbeamtet ist und keine größeren Beschwerden hat, für den ist die private Krankenversicherung wohl die bessere Wahl.

Diensthaftpflichtversicherung
Große Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten gibt es auch beim Thema Haftbarkeit. Anders als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft sind Beamte voll und ganz haftbar für alle Schäden, die sie im Rahmen ihres Dienstes verursachen. Deshalb ist eine Diensthaftpflichtversicherung unbedingt notwendig. Nicht nur Polizeibeamte oder Lehrer können von dem Schutz profitieren, sondern auch Beamte im Bereich Verwaltung.

Beispielsweise in den Verwaltungen des Westerwaldkreises können folgenschwere Entscheidungen getroffen werden, die sich möglicherweise später als Fehler herausstellen. Zwar wird der Dienstherr zunächst den Schaden begleichen, allerdings wird er dann den Beamten schnell in Regress nehmen. Dann greift die Diensthaftpflichtversicherung und kommt für die Forderungen auf, weshalb kein Beamter auf sie verzichten sollte.

Risiko-Lebensversicherung nur in Ausnahmefällen sinnvoll
Die Risiko-Lebensversicherung ist eine große Investition, doch sie kann sich in vielen Fällen lohnen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man zu einer Risikoklasse gehört und beispielsweise Haupt- oder Alleinverdiener in der Familie ist. Mit einer Risikolebensversicherung kann der finanzielle Standard auch nach dem Ableben des Hauptverdieners gehalten und die Familie finanziell entlastet werden.

Zwar erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall Witwen- oder Waisengeld, allerdings reicht das mit 55 Prozent des jeweiligen Ruhegehalts, also der Pension, meist nicht aus. Waisen erhalten sogar noch weniger. 20 Prozent des Ruhegehalts bekommen sie als Waisengeld bis zum 20. Lebensjahr.

Beamte, die beruflich oder privat Tätigkeiten mit einem hohen Unfall- oder sogar Todesrisiko nachgehen, sollten ihre Familien unbedingt mit einer solchen Versicherung absichern.

Weitere optionale Versicherungen
Mit den genannten Versicherungen sollten Beamte bereits gut für sich und ihre Familien vorgesorgt haben. Daneben gibt es noch einige optionale Versicherungen, die ebenfalls sinnvoll sein können, wie beispielsweise:

● Krankenhaustagegeld
● Private Unfallversicherung
● Hausrat- mit Glasversicherung
● Privater Rechtsschutz
● Verkehrs-Rechtsschutz

Werden diese Versicherungen noch zusätzlich abgeschlossen, sind wirklich nahezu alle Eventualitäten abgedeckt und Beamte können sich mit gutem Gewissen auf Arbeit und Familie konzentrieren. (prm)

Gastautor:
David Hofmann
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