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Nachricht vom 05.03.2021
Region
Weitere Jungwölfe in der VG Altenkirchen-Flammersfeld identifiziert
In der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld konnten weitere Nachkommen des Leuscheider Wolfsrudels identifiziert werden. Das teilt das rheinland-pfälzische Umweltministerium aktuell mit. Die beiden weiblichen Tiere gehören demnach zum Wurf von 2020.
(Symbolbild: Wolfgang Tischler)Region. Die Identifikation erfolgte anhand von Kotfunden aus den Monaten Dezember und Januar. Es handelt sich um zwei Fähen, also weiblichen Nachwuchs, mit den Nummern GW1955f und GW1956f. Zwei Rüden mit den Identifikationsnummern GW1934m und GW1935m hat das Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik bereits Anfang Februar erstmals nachgewiesen. Alle vier Jungtiere stammen aus dem Wurf von 2020, wie auch schon GW1851m, der im Oktober auf der B8 verunfallt ist.

Die Jungwölfe sind rund zehn Monate alt und optisch kaum mehr von erwachsenen Wölfen zu unterscheiden. Ihre Eltern, der Rüde GW1159m und die Fähe GW1415f, konnten im Dezember und Januar im Wolfsterritorium Leuscheid anhand von Kotfunden erneut nachgewiesen werden. Das Gebiet erstreckt sich über die Grenze nach Nordrhein-Westfalen bis etwa zur Sieg.

Hintergrund
Das Leuscheider Rudel ist sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfahlen derzeit das einzige Wolfsrudel. In Rheinland-Pfalz gibt es schon seit 2018 das „Präventionsgebiet Westerwald“, wo Tierhalterinnen und Tierhalter Fördermittel für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde erhalten können. Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

Sichtungen von Wölfen oder Funde von organischem Material können jederzeit gemeldet werden unter wolf@snu.rlp.de oder der Hotline-Nummer 06306-911199. Auch Fotos oder Videos können eingesendet werden. Dabei ist zu beachten, dass man sich Wölfen, auch Welpen, nicht nähern sollte. Sie sollen sich nicht an die Nähe von Menschen gewöhnen, daher ist es auch gesetzlich verboten, sie zu füttern. (PM)

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