AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 07.03.2021
Politik
Ärger über fehlende Wahlbenachrichtigung – aber für die Wahl nicht zwingend erforderlich
Am Sonntag, 14. März, ist es soweit: Die wahlberechtigte Bevölkerung in Rheinland-Pfalz ist dazu aufgerufen den 18. Landtag zu wählen. Aber was ist zu tun, wenn keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde? Dazu gibt es Entwarnung, denn gewählt werden kann trotzdem, insoweit man berechtigt ist.
Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann gewählt werden. (Foto: Pixabay)Region. In den vergangenen Tagen erreichten die Kuriere einige Anfragen von Lesern, die mitteilten, keine Wahlbenachrichtigungen erhalten zu haben. Der AK-Kurier hat die stellvertretenden Büroleitung des Referats Organisation und Finanzen bei der Verbandsgemeinde Wissen, Svenja Held, gefragt, was es damit auf sich hat.

Sie erklärt: Die Kommunale Datenzentrale (KDZ) Mainz unterstützt die Kommunen in Rheinland-Pfalz bei Wahlen durch die Produktion der Wahlberechtigungen, die dann direkt von Mainz an die wahlberechtigten Bürger versandt werden. Es komme immer mal wieder vor, dass Bürger keine Wahlbenachrichtigungen erhalten. Gründe hierfür können sein, dass die Benachrichtigung auf dem Postweg verloren geht, selten liegt auch einmal ein Fehler im System vor. Doch zur Wahl am 14. März seien keine Auffälligkeiten bekannt. Anders sei dies bei den Kommunalwahlen 2019, über ganz Rheinland-Pfalz verteilt, gewesen, erinnert sich Svenja Held.

Es gibt noch einen weiteren Grund, warum Einwohner eventuell keine Wahlbenachrichtigung erhalten: Wählen kann nur, wer seit mindestens drei Monaten vor der Wahl den Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hat oder sich gewöhnlich dort aufhält, wenn die Wohnung im Ausland liegt. Wer vor weniger als drei Monaten aus einem anderem Bundesland zugezogen ist, wird nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

Ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Doch auch ohne die Zustellung der Wahlbenachrichtigung kann gewählt werden. Sowohl per Briefwahl, als auch direkt im Wahllokal. Im Wahllokal ist die Benachrichtigung für die Wahlhelfer zwar zum schnelleren Auffinden der Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Ist man im Verzeichnis eingetragen, reicht die Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass) im Wahllokal.

Was ist zu tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung bekommen habe?
Falls bis zum 21. Februar keine Benachrichtigung per Post zugestellt wurde, sollte man sich noch jetzt umgehend bei der Verbandsgemeindeverwaltung melden, damit ein möglicher Fehler korrigiert werden und der Ablauf am Wahltag vereinfacht werden kann. Wichtig ist, dass man im Wahlverzeichnis erfasst ist und dies können die Mitarbeiter in der Verwaltung prüfen, ggf. korrigieren. (KathaBe)

Lesen Sie auch:
Was Sie zur Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz wissen müssen
Nachricht vom 07.03.2021 www.ak-kurier.de