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Nachricht vom 28.05.2021    

Tourismus: IHK und Campingplatzbetreiber fordern Corona-Lockerungen

Der Tourismus-Ausschuss Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) kritisiert, dass noch keine Klarheit herrsche in Rheinland-Pfalz bezüglich der Pandemie-Regeln für die Tourismusbranche. Der Inhaber des Campingplatzes in Mittelhof befürchtet vor diesem Hintergrund Nachteile gegenüber benachbarten Bundesländern.

Symbolfoto Pixabay

Region/Mittelhof. Die Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) hofft, dass die für Fronleichnam angekündigte dritte Stufe im Perspektivplan großzügige Lockerungen für Campingplätze, Hotels und Wellnessbetriebe mit sich bringt.

„Die Inzidenzwerte sinken kontinuierlich, wobei zeitgleich die Zahl der Geimpften steigt. Deshalb müssen nun Lockerungen her, damit ein Urlaub in Rheinland-Pfalz für Touristen ebenso attraktive Rahmenbedingungen hat wie im europäischen Ausland, etwa in Spanien oder Italien“, so Karina Szwede, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Koblenz und Geschäftsführerin Unternehmensservice. Während Hotels im Ausland mit offenen Bars, Pools und Sauna- sowie Wellnessangeboten werben, herrsche in Rheinland-Pfalz der IHK zufolge noch Unklarheit, welche Regelungen konkret ab dem 2. Juni gelten. Auch die Mitglieder des IHK-Tourismusausschusses sehen „Luft nach oben“ für weitere Lockerungen, wenn Hygiene- und Abstandskonzepte vorliegen:

Öffnung der Sanitärbereiche sei dringend erforderlich



Der Inhaber von „Camping im Eichenwald“ in Mittelhof, Matthias Weber, klagt beispielsweise über anziehenden Wettbewerbsdruck, den rheinland-pfälzische Campingplatzbetreiber gegenüber benachbarten Bundesländern spürten. Konkret fordert der Unternehmer: „Damit wir in Rheinland-Pfalz nicht zurückstecken, müssen die nächsten Lockerungen auch das Öffnen der Sanitäranlagen beinhalten. Gerade jetzt, wenn auch der Zelttourismus in Gang kommt, und Familien mit Kindern unterwegs sind, ist die Öffnung des Sanitärbereichs – selbstverständlich unter Einhaltung der Hygienevorschriften – dringend erforderlich.“

Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Koblenz, Karina Szwede, hofft des Weiteren auf einen Wegfall der Testpflicht für die Außengastronomie auf Campingplätzen, in Hotels oder Restaurants, wenn die Inzidenz unter 50 liegt – so wie es ursprünglich von der Landesregierung mal angedacht gewesen sei. „Denn die Testpflicht ist und bleibt eine Hürde für Gastronomen und Gäste“, so Szwede. (PM)


Mehr dazu:   Coronavirus  
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