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Pressemitteilung vom 01.07.2021    

Windanlagen auf Hümmerich: BI ruft zum Widerstand auf

Mit einem eindringlichen Appel macht die Bürgerinitiative Hümmerich die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass ein förmliches Genehmigungsverfahren zum Errichten und Betreiben von Windrädern oberhalb des Elbengrunds eingeleitet wurde. Bis zum 30. August könne noch Einspruch erhoben werden

So soll der Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof nach dem Wunsch der gleichnamigen Bürgerinitiative bleiben: frei von Windrädern. Daher fordert sie die Bürger dazu auf, im jetzt eingeleiteten Genehmigungsverfahren ihre Einwände gegen die aktuell geplanten Windräder zu erheben. (Archiv-Foto: BI Hümmerich)

Region. „Bürger aufgepasst! Wehrt euch gegen die geplanten Windräder auf dem Hümmerich! Erhebt Einspruch! Bis zum 30. August habt ihr noch Zeit dazu!“ Mit diesem Appell macht die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich die Bevölkerung rund um Gebhardshain, Steineroth und Mittelhof darauf aufmerksam, dass die Kreisverwaltung in Altenkirchen ein förmliches Genehmigungsverfahren zum Errichten und Betreiben von Windrädern oberhalb des Elbergrunds eingeleitet hat. In einer Pressemitteilung informiert die BI über den Appell und die Hintergründe.

Demnach hätte die Kreisverwaltung Altenkirchen seit dem Mai 2016 der Eröffnung des förmlichen Genehmigungsverfahrens nicht zustimmen können. Die eingereichten Unterlagen der beantragenden Altus AG waren laut BI nicht vollständig. Auch Nachreichungen hätte nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen – trotz mehrfacher Fristverlängerungen.

Altus sei anderer Ansicht gewesen und hätte vergeblich Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss eingelegt. „Weiterhin uneinsichtig folgte eine Klage gegen dieses Urteil vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz. Bei diesem Verfahren kamen viele Mängel des Antrags erstmals der Öffentlichkeit zutage. Das Gericht wies die Klage jedoch nicht ab, sondern ‚verurteilte‘ Klägerin und Beklagte, sich über Art und Umfang der fehlenden Unterlagen zu einigen – und ließ das Verfahren ruhen“, schreibt die BI.

Die BI Hümmerich, die dafür kämpfe, dass auf dem Bergrücken oberhalb des Elbergrunds keine industriellen Windanlagen entstehen, hoffte, dass es dabeibliebe. Schließlich handele es sich beim Hümmerich und dem angrenzenden Elbachtal um Gebiete, die besondere Schutzzonen für Fauna und Flora seien (Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet Westerwald, Natura 2000 und FFH-Gebiet). Bedrohte Tier- und Pflanzenarten, die hier vorkämen, müssten nicht nur vor menschlichen Eingriffen wie Windanlagen bewahrt werden. Es müsse auch dafür Sorge getragen werden, dass sie sich unbeeinträchtigt von zivilisatorischen Ambitionen weiter vermehren und verbreiten können, so die BI.

„Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, den Akteuren zu verdeutlichen, dass der Hümmerich ein Kleinod der Natur ist, Teil einer heilen Landschaft, die von den geplanten Windanlagen zerstört würde, was einer ökologischen Katastrophe gleichkommt“, erklärt die BI weiter in einer Pressemitteilung. Dass der Graf Hatzfeldt als Grundeigentümer und die Altus AG als Errichter und Betreiber dieser geplanten Anlagen sich dem „öffentlichen Rufen und Flehen“ der BI verschlossen hätten und sie dennoch weiterhin ihre „zerstörerischen Pläne verfolgten, zeige deren wahren Charakter“, schreibt die BI. Und weiter: „Hier geht es nicht um Klimaschutz oder Bewahrung der Welt vor den Folgen des Klimawandels, sondern es geht nur ums Geld: Die Hatzfeldtsche Verwaltung, Vestas als Hersteller der Anlagen und die immer wieder in dubiosen Gesellschaften verstrickte Altus AG – sie alle sind Wirtschaftsunternehmen. Ihnen geht es nicht um CO2 oder ‚grünen‘ Strom. Es geht ihnen nur um Profit, sonst nichts. Ihnen ist egal, ob sie unsere Landschaft zerstören, seltene und geschützte Tiere töten, in unseren Wasserhaushalt eingreifen oder mit ihren Monsteranlagen die Gesundheit der Menschen hier gefährden. Windräder auf dem Hümmerich retten nicht das Weltklima, aber machen unsere Heimat viel weniger lebenswert“, so die BI.



Wenn jetzt das förmliche Genehmigungsverfahren eröffnet werde, bedeute dies, dass zunächst die Planungsunterlagen vom 28. Juni bis 28. Juli bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen (Parkstraße 1, Zimmer 003) sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen (Rathausstraße 75, Zimmer 66) ausliegen und dort von jedermann während der Öffnungszeiten eingesehen werden können. Während der Auslagefrist, und anschließend noch bis zum 30. August, könnten bei diesen Stellen Einwände erhoben werden, die dann bei einem Erörterungstermin am 28. Oktober im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Altenkirchen öffentlich behandelt werden. Die Inbetriebnahme der Windanlagen sei dann unmittelbar nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und nach Errichtung vorgesehen, weist die BI mit Verweis auf die Informationen der Kreisverwaltung abschließend hin. (PM)



Mehr dazu:   Windkraft  
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