Werbung

Nachricht vom 24.01.2022    

Kein Schmerzensgeld für Justizvollzugsbeamten

Das Land muss den Schmerzensgeldanspruch eines Justizvollzugsbeamten gegen einen schuldunfähigen Straftäter nicht erfüllen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Im Juli 2018 erlitt der Landesbeamte nach dem gewalttätigen Übergriff eines Inhaftierten eine Verletzung an der Hand. Er leidet zudem an einer Gürtelrose, die er auf die Straftat zurückführt. Gegen den Täter ordnete das zuständige Strafgericht im Rahmen eines Sicherungsverfahrens die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In diesem Zusammenhang stellte es fest, der Täter habe aufgrund einer psychischen Erkrankung ohne Schuld gehandelt.

In der Folgezeit erhob der Beamte gegen den Täter vor einem Zivilgericht Klage, das dem Beamten durch ein rechtskräftiges Versäumnisurteil unter anderem das von ihm begehrte Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zusprach. Da die Vollstreckung des Urteils gegen den vermögenslosen Straftäter ohne Erfolg blieb, bat der Beamte seinen Dienstherrn um Erfüllung des Schmerzensgeldanspruchs. Dies lehnte die zuständige Justizvollzugsanstalt aber ab. Hiermit war der Beamte nicht einverstanden und erhob beim Verwaltungsgericht Koblenz nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

Die Klage wurde abgewiesen. Zwar könne das Land Rheinland-Pfalz nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, so die Koblenzer Richter, gegenüber einem Beamten, der bei Verrichtung seines Dienstes durch einen Dritten einen Schaden erlitten habe, einen rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldanspruch erfüllen, wenn die Vollstreckung gegen den Schuldner, wie hier, erfolglos geblieben sei.



Allerdings habe die zuständige Stelle die in ihrem Ermessen stehende Entscheidung fehlerfrei getroffen und die Erstattung der 7.500 Euro zu Recht abgelehnt. Der Schmerzensgeldanspruch sei durch ein Versäumnisurteil festgestellt worden, weil der Straftäter in dem Verfahren keine Einwendungen geltend gemacht habe. Die bei ihm festgestellte Schuldunfähigkeit sei in dem zivilrechtlichen Verfahren nicht berücksichtigt worden. Wäre sie vorgebracht worden, hätte das Zivilgericht den Schmerzensgeldanspruch ablehnen müssen. Der Beamte könne aber von seinem Dienstherrn, der an der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung nicht beteiligt gewesen sei, nicht erwarten, ihm aus öffentlich-rechtlichen Mitteln einen in der Sache unbegründeten Anspruch zu erfüllen. Dies übersteige die Fürsorgepflicht, die das Land für seine Beamten habe.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11. Januar 2022, 5 K 707/21.K0)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Altenkirchener Caritas-Beratung: Bär-Otto kümmert sich um "Wohnraumsicherung"

Altenkirchen. Der Mangel an (Sozial-)Wohnungen in Deutschland wird immer gravierender. Derzeit ist die Bundesregierung von ...

Klimafreundlich und hell: SV Adler Derschen erhält LED-Flutlicht von UEFA

Derschen. Die Freude beim Vorstand des SV Adler war riesengroß, als Vorsitzender Michael Orsowa am Montag (4. März) folgende ...

Nostalgie auf vier Rädern: 51. Internationales Alt-Opel Jahrestreffen 2024 im Stöffel-Park Enspel

Enspel. Von den feiernden Vätern war heute (9.Mai) im Stöffel-Park zu Enspel jedoch nicht viel zu merken, denn dort wurde ...

Familienfest beim Löschzug Elkenroth - Offizielle Indienststellung eines neuen Fahrzeuges

Elkenroth. Der Wehrführer des Löschzuges Michael Schuhen konnte zahlreiche Gäste begrüßen. Aus den Reihen der Feuerwehr waren ...

Zoo Neuwied sucht Unterstützung: Warum ein Zoo auch Freunde braucht

Neuwied. Ein Zoobesuch ist für viele Familien ein beliebtes Ausflugsziel an den langen Wochenenden. Doch hinter den Kulissen ...

Reihe von Verkehrsunfällen in Daaden und Molzhain

Daaden/Molzhain. Am Mittwoch (8. Mai) kam es zu einer Serie von Verkehrsunfällen in Daaden und Molzhain. Wie die Polizei ...

Weitere Artikel


Kircheib: Bürgerinitiative gegen Ortsumgehung gegründet

Kircheib. Sandra Lothmann und Nadja Michels fassten mit Nelli Buchmiller im Winter den Entschluss, eine Bürgerinitiative ...

So erlebte der CDU-Vorsitzende im Kreis Altenkirchen die Wahl von Friedrich Merz

Betzdorf. "Heute ist es für mich der zweite digitale Parteitag", sagte Kreisvorsitzender Michael Wäschenbach am Samstagmorgen ...

Filmreif-Kino im Februar: Plötzlich aufs Land - Tierärztin im Burgund

Hachenburg. Eine tragikomische Culture Clash Komödie, mit rauem Charme und viel Liebe erzählt. Alexandra hat ihr Medizinstudium ...

Verkehrsunfall bei Willroth: Auto überschlägt sich, Fahrer schwer verletzt

Willroth. Wie die Polizei Straßenhaus mitteilt, saß der Fahrer des Unfallwagens beim Eintreffen der Rettungskräfte am Straßenrand ...

Energiesparmeister 2022 gesucht

Unkel/Altenkirchen. Zum vierzehnten Mal in Folge suchen co2online und das Bundesumweltministerium die besten Klimaschutzprojekte ...

Verkehrsunfall auf der Kölner Straße in Altenkirchen fordert einen Schwerverletzten

Altenkirchen. Die Hintergründe dieses Unfalls waren zunächst noch völlig unklar. Wie die Polizei am Montag mitteilte, stellt ...

Werbung