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Nachricht vom 29.01.2022    

Landgericht Koblenz: Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Betzdorfer Tiefgarage?

Von Wolfgang Rabsch

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung – das wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz einem 23-jährigen Mann vor, der aus einem Krisengebiet stammt und in Deutschland Schutz sucht. Beide Taten sollen sich in Betzdorf ereignet haben. In Koblenz fand nun vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts ein weiterer Hauptverhandlungstermin statt.

Das Landgericht Koblenz. (Foto: Wolfgang Rabsch)

Betzdorf/Koblenz. Seit Anfang Juli 2021 ist der Angeklagte festgenommen – auf Anordnung der Haftrichterin in einer forensischen Klinik. Der Grund: Bei dem 23-jährigen Mann wurden offenbar einige Auffälligkeiten festgestellt. Im gerade laufenden Prozess wird mit Sicherheit über die Schuldunfähigkeit des Angeklagten zu entscheiden sein. In diesem Falle wäre mit einer dauerhaften Unterbringung in einer forensischen Klinik zu rechnen. Aber was wird ihm konkret vorgeworfen?

Darum geht es in dem Verfahren
Dem 23-jährigen Mann, der aus einem Krisengebiet stammt und hier in Deutschland Schutz sucht, wird seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, eine sexuelle Nötigung und eine Vergewaltigung begangen zu haben. Im Falle der sexuellen Nötigung soll der Angeklagte im Juni 2021 einer Spielhallenaufsicht in Betzdorf alkoholisiert an die Brust gefasst haben.

Anfang Juli 2021 soll der Angeklagte schließlich in einer Tiefgarage in Betzdorf ein 15- jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Jugendliche in eine Tiefgarage gelockt zu haben, nachdem sie ihn am Busbahnhof wegen einer Zigarette angesprochen hatte. Dort soll er das Mädchen gegen eine Wand gedrückt und versucht haben, sie zu küssen. Die Teenagerin wehrte sich gegen die Handlungen des Angeklagten, wobei es ihr noch gelang, per Handy eine Freundin zu erreichen, die sich ebenfalls am Busbahnhof aufhielt, um Hilfe zu rufen.

Noch vor Eintreffen ihrer Freundin soll der Angeklagte das Kleid der 15-Jährigen beiseitegeschoben und den Slip zur Seite gerissen haben. Das Mädchen soll sich weiterhin gewehrt haben. Doch offenbar ließ der 23-jährige Mann seine Hose runter und versuchte, gewaltsam mit dem Mädchen den Geschlechtsverkehr auszuüben. In diesem Moment soll schließlich die Freundin laut rufend angelaufen gekommen sein. Daraufhin stellte der Angeklagte sofort seine sexuellen Handlungen ein und entfernte sich vom Tatort.

Schuldunfähig? War das ein glaubhaftes Geständnis?
Am ersten Verhandlungstag ließ sich der Angeklagte überraschenderweise zum Tatvorwurf ein. Dem Grunde nach bestritt er nicht den Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Er meinte, dass er Langeweile gehabt habe und auch wütend gewesen sei.



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Bei der Zeugin, die der Geschädigten zur Hilfe eilte, handelt es sich um eine Klassenkameradin. Sie bestätigte, dass die Geschädigte den Angeklagten wegen Zigaretten ansprach. Daraufhin gingen beide weg, da habe sie schon "so ein komisches Gefühl" gehabt. Kurze Zeit später kam auch schon der Hilferuf ihrer Freundin, die sie bat, schnell in die Tiefgarage zu kommen. Die Zeugin: "Von der Bushaltestelle aus, wo wir vorher gestanden haben, lief ich sofort los zur Tiefgarage – das dauerte knapp zwei Minuten. Ich fand auch auf Anhieb die Stelle, wo der Angeklagte meine Freundin bedrängte. Ich konnte sehen, dass ihr Kleid hochgeschoben war, seine Hose war geöffnet und er drückte sie gegen eine Wand." Daraufhin habe sie den 23-Jährigen weggeschubst, worauf er sich über eine Rampe entfernt habe.

"Ich hatte keine Angst, als ich in die Tiefgarage lief, meine Freundin weinte", so die Zeugin. Der Angeklagte habe das Opfer nicht angegriffen oder verletzt. Sie habe gehört, wie der Angeklagte mehrmals zu ihrer Freundin sagte, er würde sie lieben.

Der nächste Zeuge, ein Bekannter des Angeklagten, hielt sich zusammen mit dem Angeklagten ebenfalls an der Bushaltestelle auf, wo das Mädchen ihn wegen Zigaretten ansprach. Der Zeuge: "Mein Bekannter und das Mädchen gingen dann zusammen weg. Nach rund fünf Minuten kam er zurück, aber ohne das Mädchen. Ich konnte keine Auffälligkeiten feststellen, er war ganz normal und nicht aufgeregt, als er wieder auftauchte. Ich kenne ihn aus dem Deutschkurs von 2017, da verhielt er sich ganz normal. Im Laufe der Zeit ging in ihm irgendwie eine Veränderung vor. Manchmal macht er so komische Bewegungen, die nicht zu ihm passen."

Drei weitere Termine sind geplant
Es werden noch drei weitere Fortsetzungsverhandlungen stattfinden, und zwar am 11., 18. und 24. Februar. Unter anderem werden in diesen Terminen weitere Zeugen gehört, eine Gutachterin der forensischen Klinik soll ein vorläufiges Gutachten vorstellen, und die aufgezeichnete Videovernehmung der Geschädigten soll im Sitzungssaal zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden. Dann wird wohl auch die Frage geklärt werden, warum das Mädchen mit dem Angeklagten in die Tiefgarage ging, um dort von ihm eine Zigarette zu bekommen.


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